Kurzbericht aus der Gemeinderatssitzung vom 16.05.2023
icon.crdate25.05.2023
Hauptthema waren die Überprüfung der Hauptsatzung hinsichtlich der Kommunalwahlen 2024 und Schöffenwahl – Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028.
Baugesuche
Dem Antrag auf Bauvorbescheid zum Bau einer Überdachung zum Unterstellen von Fahrzeugen und Maschinen, Mittelgasse 7, Flst. 140/2 in Kirchberg wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Überprüfung der Hauptsatzung hinsichtlich der Kommunalwahlen 2024
Entscheidungen über die Beibehaltung der Ortschaftsverfassung sowie der unechten Teilortswahl
Die Verwaltung sieht keinen Anlass für Änderungen. Trotzdem seien an dieser Stelle ein paar Vor- und Nachteile der Unechten Teilortswahl genannt:
Vorteile (Auswahl)
Als bedeutendster Vorteil der unechten Teilortswahl wird angeführt, dass gewährleistet sei, dass aus jedem Teilort so viele Gemeinderäte kämen, wie es seiner Einwohnerzahl entspreche. Nach einer vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) stattgegebenen Klage aufgrund eines „unterrepräsentierten Teilorts“ gegen die Kommunalwahl 2019 in Tauberbischofsheim musste diese im Februar 2023 wiederholt werden.
Nachteile (Auswahl)
Als bedeutendster Nachteil der unechten Teilortswahl gilt das komplizierte Verfahren: Dies wird z. B. als Ursache für die niedrigere Wahlbeteiligung in Gemeinden mit unechter Teilortswahl gesehen, um z. B. fast 2 Prozent. Zusätzlich verzichteten viele Wähler auf einen Teil der ihnen zustehenden Stimmen, um zuverlässig nicht ungültig zu wählen. Aufgrund auch des genau zu erfolgenden und jeweils nur begrenzt möglichen Kumulierens und Panaschierens liegt der Anteil der ungültig ausgefüllten Wahlzettel bei fast 5 % im Gegensatz zu den sonst üblichen über 2 %: Dadurch gingen Stimmen verloren und der Wählerwille würde nicht oder nur ungenau in der Sitzverteilung abgebildet.
Der Ortschaftsrat hat in seiner Sitzung am 17.04.2023 empfohlen, die Beibehaltung der Ortschaftsverfassung sowie die unechte Teilortswahl beizubehalten.
Im Gemeinderat wird kontrovers auch über Alternativen diskutiert. Es wurde angeregt, im Vorfeld der Wahlen über die komplexen Modalitäten mehr und besser aufzuklären. Letztlich wird einstimmig beschlossen, die Regelungen über die Ortschaftsverfassung sowie die unechte Teilortswahl in der Hauptsatzung beizubehalten.
Festlegungen der Anzahl der Gemeinde- und Ortschaftsräte bzw. der Sitzverteilung
Sitzanzahl Gemeinderat
Die in § 25 Absatz 2 GemO aufgeführten Zahlen gelten als Orientierungshilfe für die Besetzung der Gemeinderäte. Die Zahl der Gemeinderäte ist für Gemeinden > 2.000 und < 3.000 Einwohnern mit 12 fixiert. Dies entspricht der aktuellen Sitzanzahl im Kirchberger Gemeinderat. Die Verwaltung empfiehlt die bisherige Anzahl an Gemeinderäten von 12 beizubehalten. Der Ortschaftsrat hat in seiner Sitzung am 17.04.2023 empfohlen, diesem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Sitzanzahl Ortschaftsrat
Hinsichtlich der Zahl der Ortschaftsräte schreibt die Gemeindeordnung keine genaue Zahl vor. Die in § 25 Absatz 2 GemO aufgeführten Zahlen gelten als Orientierungshilfe für die Besetzung der Gemeinderäte. Auf den Ortschaftsrat angewendet, wäre die Zahl der Ortschaftsräte 8 (Gemeinden unter 1.000 Einwohner). Die Verwaltung empfiehlt die bisherige Anzahl an Ortschaftsräten von 7 beizubehalten. Der Ortschaftsrat hat in seiner Sitzung am 17.04.2023 empfohlen, diesem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Sitzverteilung im Gemeinderat
Die Verwaltung hat die Sitzverteilung im Gemeinderat anhand der Bevölkerungszahl am 31.12.2022 geprüft. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Gemeinde insgesamt 2.202 Einwohner, davon 1.618 bzw. 73,5% in Kirchberg und 584 bzw. 26,5% in Sinningen. Ein Gemeinderat vertritt hiermit in der Gesamtgemeinde 184 Einwohner, in Kirchberg 180 Einwohner und in Sinningen 195 Einwohner. Die derzeitige Sitzzuordnung (12 Gesamt – 9 bzw. 75% Kirchberg – 3 bzw. 25% Sinningen) entspricht sehr genau den Bevölkerungsanteilen zum 31.12.2022. Die Verwaltung empfiehlt daher die Beibehaltung der derzeitigen Regelung. Der Ortschaftsrat hat in seiner Sitzung am 17.04.2023 empfohlen, diesem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Es wird einstimmig beschlossen, die derzeitige Zahl der Gemeinderäte (12) und ihre Verteilung auf die Ortsteile (9 Kirchberg, 3 Sinningen) sowie die Zahl der Ortschaftsräte (7) beizubehalten.
Schöffenwahl – Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
In diesem Jahr finden die Wahlen der ehrenamtlichen Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 statt. Hierfür müssen die Städte und Gemeinden Vorschlagslisten mit Kandidaten aufstellen. Aufgrund dieser Vorschlagslisten werden dann die Schöffen durch Wahlausschüsse, die bei den Gerichten eingerichtet werden, gewählt. Zuständig für die Aufstellung der Vorschlagslisten bei den Gemeinden ist der Gemeinderat. Dieser soll durch eine individuelle Vorauswahl die Gewähr für die Heranziehung erfahrener und urteilsfähiger Personen als Schöffen bieten.
Die vom Gemeinderat beschlossene Vorschlagsliste
- Nolle, Bernhard
- Rabus, Dieter
- Süßkind, Andreas
ist nach § 36 Absatz 3 Satz 1 GVG eine Woche lang öffentlich zur Einsichtnahme aufzulegen. Der Zeitpunkt der Auflegung, die bis spätestens 14. Juli 2023 abgeschlossen sein soll, ist vorher unter Hinweis auf die gesetzliche Einspruchsmöglichkeit (§37 GVG) öffentlich bekannt zu machen.
Siehe Veröffentlichung im Mitteilungsblatt vom 25.05.2023.
Nachtragshaushalt 2023 – Anpassung Stellenplan
Die Übernahme der Hauptamtsleiterin/Kämmererin im Beamtenverhältnis ab 15.05.2023 macht eine Anpassung des Stellenplanes per Nachtragshaushalt 2023 erforderlich. Da die Stelle bisher im Angestelltenverhältnis ausgewiesen wird.
Alle weiteren Parameter – wie Ergebnis- u. Finanzhaushalt, Kreditermächtigung, Verpflichtungsermächtigungen, Kassenkredit, Steuersätze - bleiben unverändert. Nach dem Beschluss im Gemeinderat muss die Nachtragssatzung dem Kommunalamt vorlegt werden. Nach der Genehmigung durch das Landratsamt muss die Nachtragssatzung analog der Haushaltssatzung öffentlich bekanntgemacht werden (§ 81 GemO). Die Nachtragshaushaltssatzung ist dann entsprechend § 81 Abs. 3 GemO an sieben Tagen öffentlich auszulegen. Der Gemeinderat stimmt der entsprechenden Nachtragshaushaltssatzung 2023 zu.
Protokollangelegenheiten
Das öffentliche Protokoll vom 18.04.2023 wird genehmigt.
Bekanntgaben und Sonstiges
Wasserversorgung
Aufgrund einiger privater Umbauten in der Silcherstraße und Fabrikstraße wurden einige defekte kommunale Wasserschieber ausgetauscht bzw. muss ein Wasseranschluss neu hergestellt werden.
Moosbach
Aufgrund von massiven Ausspülungen um einen überdeckten Schacht vom verdolten Moosbach in der Nähe vom Unteren Balzheimer Weiher wurde der Schacht freigelegt und neu abgedichtet.
Flüchtlinge
Am 04.05.23 wurden uns 2 ukrainische Flüchtlinge für die Anschlussunterbringung in der Rosenstr. 9 zugewiesen. In den nächsten Wochen werden uns 10 ukrainische Flüchtlinge zugewiesen zur Anschlussunterbringung im Raiffeisenweg 2.
AZVMI
Am 16.05.2023 fand die Zweckverbandsversammlung vom Abwasserzweckverband Mittleres Illertal (=AZVMI) statt. Themen waren Niederschrift, Haushalt 2023 und Infos. Auf den Verband kommen wohl sehr hohe Investitionen zu (über 2,5 Mio. EUR) und entsprechend hohe Umlagen an die Verbandsgemeinden. Das größte Problem bleibt aber die Personalverfügbarkeit und –gewinnung.
Aus dem Gremium heraus:
Ein Gemeinderat bittet um Veröffentlichung im Mitteilungsblatt, vom Verbot Kfz’s im Kreuzungsbereich abzustellen. Ferner bittet er um Prüfung der geforderten Abstände der Anpflanzungen im Bereich Untere Gasse/Hauptstraße. Es gebe hier Sichtbehinderungen.
Ein Gemeinderat weist auf die Schlaglöcher und die Straßenbankette hin, welche bei besserer Witterung anzupacken sind.