Erschließungsbeiträge
Die Höhe der Erschließungsbeiträge werden in der Erschließungsbeitragssatzung geregelt. Derzeit beträgt sie 95 % des Erschließungsaufwands für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage.
Friedhofsgebühren
Die Gebühren für die Grabnutzung, die Bestattung sowie die Nutzung der Leichenhalle sind in der Friedhofssatzung geregelt.
(Stand 01.01.2017)
Gebühr für ein Reihengrab auf die Dauer der Ruhezeit
Reihengrab für Verstorbene bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (Kindergräber) | 670,00 € |
Rasenreihengrab (Urnenfeld) | 1.170,00 € |
Urnenreihengrad (Urnenwand) | 950,00 € |
Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes an einem Wahlgrab (pro Jahr)
Erdbestattungswahlgrab einstellig | 51,75 € |
Erdbestattungswahlgrab zweistellig | 97,50 € |
Urnenwahlgrab | 42,00 € |
Bestattungsgebühren
Die Bestattungsgebühren richten sich nach dem jeweils gültigen Werkvertrag der Gemeinde mit einem Bestattungsunternehmer.
Benutzung der Leichenhalle (je Beerdigungsfall)
- 135,00 €
Verwaltungsgebühren
Auf die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Genehmigung Grabmale, Gewerbeausübung wird verzichtet. Außerordentlicher Aufwand wird nach der geltenden Verwaltungsgebührensatzung berechnet.
Sonstige Gebühren
Für die Inanspruchnahme von Leistungen die nicht in dieser Gebührenordnung enthalten sind, erfolgt die Abrechnung nach dem tatsächlichen Aufwand (Personal, Maschinen, Material, Entsorgung etc.)
Beispiele: Entfernen von Grabmalen, Sargträger, Ersatzvornahmen
Grund- und Gewerbesteuer
Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer werden jährlich mit der Haushaltssatzung der Gemeinde festgesetzt.
Gewerbesteuer
- Hebesatz 340 v.H.
Grundsteuer
- Grundsteuer A Hebesatz 320 v.H.
- Grundsteuer B Hebesatz 300 v.H.
Hallennutzung / Raummieten
Dorfhaus Kirchberg
Nutzung durch Personen/Vereine mit Wohnsitz/Sitz in der Gemeinde Kirchberg
Privatveranstaltungen mit Küchenbenutzung
- Josefssaal Nutzungsgebühr 160,00 €
- Gemeinschaftsraum/ Küche Nutzungsgebühr 110,00 €
Gebühren für Veranstaltungen und Feiern von Vereinen
- Mitbenutzung von Küche/WC bei Außenveranstaltungen 25,00 €
- Nutzungsgebühr Josefssaal 50,00 €
Turn- und Festhalle Kirchberg
Höhe der Nutzungs- und Reinigungsgebühr für die Festhalle in Euro
Kosten für die Überlassung auf Anfrage Frau Sälzle Telefonnummer: 07354 9316-90
"Alte Schule" Sinningen
Höhe der Nutzungs- und Reinigungsgebühr für den Vereinsraum und die Küche in der "Alten Schule" in Sinningen in Euro
Veranstaltungsart | Nutzung für Personen/Vereine | Reinigung | Küche/ |
Private Veranstaltungen | 70,00 | inkl. | 40,00 |
Veranstaltungen von Vereinen | 35,00 | inkl. | 20,00 |
Hundesteuer
Die Höhe der Hundesteuer ist in der Hundesteuersatzung geregelt.
- 1. Hund jährlich 60,00 €
- weiterer Hund jährlich 140,00 €
- Zwinger 180,00 €
- Kampfhund 1.000,00 €
Außenbereich oder Jagdhunde
- 1. Hund 30,00 €
- weiterer Hund 60,00 €
Kindergartengebühren
Die Kindergartengebühren sind in der aktuellen Kindergartengebührensatzung festgelegt. Sie orientieren sich zwar an den sogenannten Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände und der Kirchen, aber wurde auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst..
Die Satzung ist im Anhang zu finden.
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Mitteilungsblatt (Blättle) der Gemeinde Kirchberg an der Iller
Das Mitteilungsblatt der Gemeinde erscheint wöchentlich donnerstags. In ihm werden die amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde veröffentlicht.
Der Abopreis beträgt derzeit 24,00 € in Jahr und ist jeweils am 1. April zur Zahlung fällig.
Das Mitteilungsblatt wird durch Austräger im Gemeindegebiet verteilt.
Wasser und Abwasser
Der Wasserzins und die Abwassergebühren werden vom Gemeinderat aufgrund einer Gebührenkalkulation festgesetzt. Die Wasserversorgungs- bzw. Abwasserbeiträge wurden aufgrund einer sogenannten "Globalberechnung" festgesetzt. All diese Sätze sind in der Wasserversorgungs- bzw. Abwassersatzung geregelt.
Wasserzins
- pro cbm 2,00 €
- Grundgebühr pro Zähler und Monat 2,80 €
- jeweils zzgl. 7% MWSt.
Wasserversorgungsbeitrag
- (zzgl. 7% MWSt.)
- pro m² Nutzfläche 2,35 € x Nutzungsfaktor
Abwassergebühren
- Schmutzwasseer pro cbm 2,24 €
- Niederschlagswasser 0,26 € / qm Versiegelungsflächen
Kanalbeitrag
- pro qm 3,17 € x Nutzungsfaktor
Klärbeitrag
- pro qm 1,33 € x Nutzungsfaktor