Steuern & Gebühren: Gemeinde Kirchberg an der Iller

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Rathaus Kirchberg
Maibaum
Pfingstrosen
Dorfbrunnen
Jasmin
Frühlingsblume Blau
Kirchberg
Sinningen
Nordhofen

Erschließungsbeiträge

Die Höhe der Erschließungsbeiträge werden in der Erschließungsbeitragssatzung geregelt. Derzeit beträgt sie  95 % des Erschließungsaufwands für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage.

Friedhofsgebühren

Die Gebühren für die Grabnutzung, die Bestattung sowie die Nutzung der Leichenhalle sind in der Friedhofssatzung geregelt.
(Stand 01.01.2017)

Gebühr für ein Reihengrab auf die Dauer der Ruhezeit

Reihengrab für Verstorbene bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (Kindergräber)

670,00 €

Rasenreihengrab (Urnenfeld)

1.170,00 €

Urnenreihengrad (Urnenwand)

950,00 €

Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes an einem Wahlgrab (pro Jahr) 

Erdbestattungswahlgrab einstellig

51,75 €

Erdbestattungswahlgrab zweistellig

97,50 €

Urnenwahlgrab

42,00 €

Bestattungsgebühren
Die Bestattungsgebühren richten sich nach dem jeweils  gültigen Werkvertrag der Gemeinde mit einem Bestattungsunternehmer.

Benutzung der Leichenhalle (je Beerdigungsfall)

  • 135,00 €

 Verwaltungsgebühren
Auf die Erhebung von Verwaltungsgebühren  (Genehmigung Grabmale, Gewerbeausübung wird verzichtet. Außerordentlicher Aufwand wird nach der geltenden Verwaltungsgebührensatzung berechnet.

Sonstige Gebühren
Für die Inanspruchnahme von Leistungen die nicht in dieser Gebührenordnung enthalten sind, erfolgt die Abrechnung nach dem tatsächlichen Aufwand (Personal, Maschinen, Material, Entsorgung etc.)

Beispiele: Entfernen von Grabmalen, Sargträger, Ersatzvornahmen

Grund- und Gewerbesteuer

Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer werden jährlich mit der Haushaltssatzung der Gemeinde festgesetzt.

Gewerbesteuer

  • Hebesatz 340 v.H.

Grundsteuer

  • Grundsteuer A Hebesatz 320 v.H.
  • Grundsteuer B Hebesatz 300 v.H.

Hallennutzung / Raummieten

Dorfhaus Kirchberg
Nutzung durch Personen/Vereine mit Wohnsitz/Sitz in der Gemeinde Kirchberg

Privatveranstaltungen mit Küchenbenutzung

  • Josefssaal Nutzungsgebühr 160,00 €
  • Gemeinschaftsraum/ Küche Nutzungsgebühr 110,00 €

Gebühren für Veranstaltungen und Feiern von Vereinen

  • Mitbenutzung von Küche/WC bei Außenveranstaltungen 25,00 €
  • Nutzungsgebühr Josefssaal 50,00 €

Turn- und Festhalle Kirchberg

Höhe der Nutzungs- und Reinigungsgebühr für die Festhalle in Euro
Kosten für die Überlassung auf Anfrage Frau Sälzle Telefonnummer: 07354 9316-90

"Alte Schule" Sinningen

Höhe der Nutzungs- und Reinigungsgebühr für den Vereinsraum und die Küche in der "Alten Schule" in Sinningen in Euro

Veranstaltungsart

Nutzung für Personen/Vereine
mit Wohnsitz/Sitz
in der Gemeinde Kirchberg

Reinigung

Küche/
Ausschank

Private Veranstaltungen

70,00

inkl.

40,00

Veranstaltungen von Vereinen

35,00

inkl.

20,00

Hundesteuer

Die Höhe der Hundesteuer ist in der Hundesteuersatzung geregelt.

  • 1. Hund  jährlich  72,00 €
  • weiterer  Hund  jährlich  168,00 €
  • Zwinger 216,00 €
  • Kampfhund 1.200,00 €

Außenbereich oder Jagdhunde

  • 1. Hund 36,00 €
  • weiterer Hund 72,00 €

Kindergartengebühren

Die Kindergartengebühren sind in der aktuellen Kindergartengebührensatzung festgelegt. Sie orientieren sich zwar an den sogenannten Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände und der Kirchen, aber wurde auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst..

 Die Satzung ist im Anhang zu finden.

Downloads

Kindergartengebühren-Satzung 2025/26 gültig ab 01.09.2025 PDF-Dokument265,76 KB24.03.2025

Mitteilungsblatt (Blättle) der Gemeinde Kirchberg an der Iller

Das Mitteilungsblatt der Gemeinde erscheint wöchentlich donnerstags. In ihm werden die amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde veröffentlicht.

Der Abopreis beträgt derzeit  24,00 € in Jahr und ist jeweils am 1. April zur Zahlung fällig.

Das Mitteilungsblatt wird durch Austräger im Gemeindegebiet verteilt.

Wasser und Abwasser

Der Wasserzins und die Abwassergebühren werden vom Gemeinderat aufgrund einer Gebührenkalkulation festgesetzt. Die Wasserversorgungs- bzw. Abwasserbeiträge wurden aufgrund einer sogenannten "Globalberechnung" festgesetzt. All diese Sätze sind in der Wasserversorgungs- bzw. Abwassersatzung geregelt.

Wasserzins

  • pro cbm 2,00 €
  • Grundgebühr pro Zähler und Monat 2,80 €
  • jeweils zzgl. 7% MWSt.

Wasserversorgungsbeitrag

  • (zzgl. 7% MWSt.)
  • pro m² Nutzfläche 2,35 € x Nutzungsfaktor

Abwassergebühren

  • Schmutzwasseer pro cbm 2,24 €
  • Niederschlagswasser 0,26 € / qm Versiegelungsflächen

Kanalbeitrag

  • pro qm 3,17 € x Nutzungsfaktor

Klärbeitrag

  • pro qm 1,33 € x Nutzungsfaktor