Fundsachen
Wo kann ich eine Fundsache abgeben?
Gefundene Gegenstände können im Rathaus beim Fundbüro abgegeben oder abgeholt werden.
Gegenstände bis zu einem Wert von 5 € werden nicht als Fundsache behandelt. Eine Abgabe bei der Fundsachenstelle oder den Bürgerbüros ist nicht erforderlich.
Aufbewahrungszeit
Die Fundsachenstelle verwahrt Fundgegenstände für die Dauer von 6 Monaten. Werden sie innerhalb dieser Frist nicht vom Eigentümer abgeholt, und hat der Finder auf seinen Rückgabeanspruch der Fundsache verzichtet, werden die Gegenstände dem Flohmarkt beim Dorffest Kirchberg zur Verfügung gestellt.
Aushändigung von Fundsachen
Bei der Abholung eines verlorenen Gegenstandes hat der Verlierer sich als rechtmäßiger Eigentümer auszuweisen (Personalausweis). Dieser Nachweis ist durch eine genaue Beschreibung des Gegenstandes und ggf. des Inhalts sowie durch Angabe von Ort und Zeit des Verlustes glaubhaft zu machen.
Finderlohn
Die Begleichung des Finderlohns ist zwischen Eigentümer und Finder zu regeln.
Der gesetzliche Finderlohn (§ 971 BGB) beträgt bei Sachen
- bis zu einem Wert von 500 €: 5 % des Wertes,
- über einem Wert von 500 €: 5 % des Wertes zuzüglich 3 % vom Mehrwert.
- bei Tieren beträgt der Finderlohn 3 % des Wertes.
Im Fundbüro hat sich in letzter Zeit angesammelt:
September
- goldener Ring
Oktober
- Geldbetrag
November
- Beil (Axt)
Februar
- Box für kabellose Bluetooth-Kopfhörer