Badesee Sinningen: Gemeinde Kirchberg an der Iller

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Kirchberg
Sinningen
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Der Badesee Sinningen

Der Badesee liegt südlich des Teilortes Sinningen. Er umfasst eine Wasserfläche von etwa 10 ha und sucht damit seinesgleichen unter den Baggerseen der Region. Es handelt sich um einen reinen Grundwassersee, der keinen Zu- oder Ablauf hat.

Rechtsverordnung der Gemeinde Kirchberg an der Iller über die Benutzung des Badesees Sinningen vom 04.06.2025 PDF-Dokument207,61 KB13.06.2025

Wasseruntersuchung am Sinninger Badesee 

Das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg, Stuttgart, hat am 01.07.2026 am Sinninger Badesee eine Untersuchung mit folgendem Ergebnis durchgeführt.

Prüfungsmerkmal     Methode                                    Einheit/Norm    Ergebnis

Escherichia coli          DIN EN ISO 9308-3:1999-07     MPN/100 ml         <15

iEnterokokken            DIN EN ISO 7899-1:1999-07     MPN/100 ml         15

Die Hygieneparameter entsprechen den EU-Vorgaben. Es besteht einwandfreie Badewasserqualität.

Badewasseruntersuchung am Sinninger Badesee vom 20.07.2026

Für die hungrigen und durstigen Badegäste gibt es zwei Kioske: einen an der nördlichen Liegewiese und einen bei der südlichen Liegewiese beim Minigolf.

Auch Toiletten sind beim nördlichen Kiosk zu finden. Ansonsten sind im Süden der westlichen Liegewiese und beim südliche Seezugang Dixi-Klos aufgestellt.

Hinweis an alle Besucherinnen und Besucher des Badesees Sinningen

Bitte beachten Sie die geltenden Parkregelungen rund um den Badesee. Immer wieder kommt es leider vor, dass Fahrzeuge im Parkverbot oder sogar in der Rettungszufahrt abgestellt werden. Dies behindert Einsatzfahrzeuge und gefährdet im Ernstfall die Sicherheit aller Badegäste.


Sollten Sie einen Parkverstoß feststellen, können Sie die Gemeinde bei der Dokumentation unterstützen. Hierfür können Sie ein Foto aufnehmen, auf dem das Fahrzeug mit Kennzeichen sowie das entsprechende Verkehrszeichen (z. B. Park- oder Halteverbot) oder die blockierte Rettungszufahrt eindeutig erkennbar sind. Nach Möglichkeit sollten zusätzlich Datum, Uhrzeit und der Standort angegeben werden. Die Fotos senden Sie bitte an:
 

info(@)kirchberg-iller.de


Die Gemeinde leitet die Hinweise an die zuständige Bußgeldstelle des Landratsamtes Biberach zur weiteren Prüfung weiter. Das Fotografieren zur Dokumentation eines möglichen Parkverstoßes und zur Weitergabe an die zuständige Behörde wird grundsätzlich als zulässig angesehen, sofern die Aufnahmen ausschließlich diesem Zweck dienen und möglichst keine unbeteiligten Personen abgebildet werden.


Grundsätzlich ist das Parken unter anderem verboten:


• im ausgeschilderten Halt- oder Parkverbot,
• in Rettungszufahrten und Feuerwehrzufahrten,
• vor Grundstücksein- und -ausfahrten,
• auf Geh- und Radwegen, 

sowie überall dort, wo andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden.


Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihren Beitrag zu einem sicheren und geordneten Badebetrieb an unserem schönen Badesee in Sinningen.

Sporttauchen

Auszug aus der Rechtsverordnung der Gemeinde Kirchberg an der Iller über die Benutzung des Badesees Sinningen:

§ 7 Zulässige Handlungen

[...]

(2) Das Tauchen mit Atemgeräten (Sporttauchen) ist vom 01. Mai bis 31. August in der Zeit von 06:00 Uhr bis 10:00 Uhr sowie in den Monaten März, April, September und Oktober ganztägig von    06:00 Uhr bis 22:00 Uhr nach den Bestimmungen des Absatzes 3 für Personen erlaubt, die eine von der Gemeinde Kirchberg ausgegebene personenbezogene Tauchgenehmigung besitzen. Die Genehmigung bedarf es für jeden Tauchgang. Sie kann über die Homepage der Gemeinde Kirchberg an der Iller erworben werden. Die Höhe der Gebühr für die Tauchgenehmigung ergibt sich aus dem in der Anlage zu dieser Satzung beigefügten Gebührenverzeichnis in der aktuellen Fassung. Die ausgedruckte Genehmigung ist am Ufer bei den persönlichen Gegenständen des Tauchers oder ggf. im Kfz, deutlich sichtbar auszulegen. Sie ist den Bediensteten oder Beauftragten der Gemeinde Kirchberg an der Iller auf Verlangen in Verbindung mit einem gültigen Personalausweisdokument vorzulegen.

 

(3) Für das Sporttauchen nach Absatz 2 gelten folgende Bestimmungen:

  1. Die Flachwasserzonen des Sees sind zu meiden;
  2. Auf den Fisch- und Pflanzenbestand im See ist in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen;
  3. Kompressoren zum Auffüllen von Taucherflaschen dürfen weder am See noch auf den Parkplätzen betrieben werden;
  4. Zum Sporttauchen berechtigt sind nur Personen, die im Besitz eines anerkannten Tauchbrevets sind;
  5. Ausbildungslehrgänge sind aufgrund der hohen ökologischen Belastung für den See untersagt;
  6. Der Taucherein- und -ausstieg ist ausschließlich an der entsprechend gekennzeichneten Stelle zulässig;
  7. Um eine Überlastung des Sees zu vermeiden, werden maximal 30 Tauchgenehmigungen pro Tag ausgestellt;
  8. In der Zeit vom 01. November bis 28. Bzw. 29. Februar ist das Sporttauchen verboten. Das Nachttauchen ist in der übrigen Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr verboten.

[...]