Der Badesee Sinningen
Der Badesee liegt südlich des Teilortes Sinningen. Er umfasst eine Wasserfläche von etwa 10 ha und sucht damit seinesgleichen unter den Baggerseen der Region. Es handelt sich um einen reinen Grundwassersee, der keinen Zu- oder Ablauf hat.
Verordnung über die Benutzung des Badesee Sinningen vom 27.05.2008
Wasseruntersuchung am Sinninger Badesee
Das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg, Stuttgart, hat am 29.07.2024 am Sinninger Badesee eine Untersuchung mit folgendem Ergebnis durchgeführt.
Prüfungsmerkmal Methode Einheit/Norm Ergebnis
Escherichia coli DIN EN ISO 9308-3:1999-07 MPN/100ml <15
iEnterokokken DIN EN ISO 7899-1:1999-07 MPN/100ml 61
Die Hygieneparameter entsprechen den EU-Vorgaben. Es besteht einwandfreie Badewasserqualität.
Badewasseruntersuchung_am_Sinninger_Badesee_vom_29.07.2024.pdf
Für die hungrigen und durstigen Badegäste gibt es zwei Kioske: einen an der nördlichen Liegewiese und einen bei der südlichen Liegewiese beim Minigolf.
Auch Toiletten sind beim nördlichen Kiosk zu finden. Ansonsten sind im Süden der westlichen Liegewiese und beim südliche Seezugang Dixi-Klos aufgestellt.
§ 4 Sporttauchen (Verordnung über die Benutzung des Badesee Sinningen)
(1) Das Sporttauchen ist im Rahmen folgender Bestimmungen erlaubt:
- Die Flachwasserzonen des Sees sind zu meiden.
- Auf den Fisch- und Pflanzenbestand im See ist in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen.
- Kompressoren zum Auffüllen von Taucherflaschen dürfen weder am See noch auf den Parkplätzen betrieben werden.
- Zum Sporttauchen berechtigt sind nur Personen, die im Besitz eines anerkannten Tauchbrevets sind.
- Ausbildungslehrgänge sind aufgrund der hohen ökologischen Belastung für den See untersagt.
- Die zugewiesene und beschilderte Stelle ist für den Ein- und Ausstieg zu benutzen.
(2) Das Sporttauchen ist erlaubt vom 01. Mai bis 31. August in der Zeit von 06.00 Uhr bis 10.00 Uhr. Dazu bedarf es einer Genehmigung, die auf schriftlichen Antrag hin gegen einen Unkostenbeitrag von 6,00 Euro von der Gemeinde oder einer von der Gemeinde hierzu beauftragten Person ausgestellt wird. Die Genehmigung ist am Ufer bei den persönlichen Gegenständen des Tauchers, ggf. im KFZ, deutlich sichtbar auszulegen.
In den Monaten März, April, September und Oktober ist das Tauchen im Sinninger See mit Genehmigung ganztägig von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr erlaubt.
In der Zeit vom 01. November bis 28. bzw. 29. Februar ist das Sporttauchen ganztägig verboten.
Das Nachttauchen ist in der übrigen Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr verboten.
(2) Das Sporttauchen ist erlaubt vom 01. Mai bis 31. August in der Zeit von 06.00 Uhr bis 10.00 Uhr. Dazu bedarf es einer Genehmigung, die auf schriftlichen Antrag hin gegen einen Unkostenbeitrag von 6,00 Euro von der Gemeinde oder einer von der Gemeinde hierzu beauftragten Person ausgestellt wird. Die Genehmigung ist am Ufer bei den persönlichen Gegenständen des Tauchers, ggf. im KFZ, deutlich sichtbar auszulegen. In den Monaten März, April, September und Oktober ist das Tauchen im Sinninger See mit Genehmigung ganztägig von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr erlaubt.
In der Zeit vom 01. November bis 28. bzw. 29. Februar ist das Sporttauchen ganztägig verboten.
Das Nachttauchen ist in der übrigen Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr verboten.