Badesee Sinningen: Gemeinde Kirchberg an der Iller

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Sinningen
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Der Badesee Sinningen

Der Badesee liegt südlich des Teilortes Sinningen. Er umfasst eine Wasserfläche von etwa 10 ha und sucht damit seinesgleichen unter den Baggerseen der Region. Es handelt sich um einen reinen Grundwassersee, der keinen Zu- oder Ablauf hat.

Rechtsverordnung der Gemeinde Kirchberg an der Iller über die Benutzung des Badesees Sinningen vom 04.06.2025 PDF-Dokument207,61 KB13.06.2025

 

Wasseruntersuchung am Sinninger Badesee

Das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg, Stuttgart, hat am 29.07.2024 am Sinninger Badesee eine Untersuchung mit folgendem Ergebnis durchgeführt.

Prüfungsmerkmal    Methode                                            Einheit/Norm                        Ergebnis

Escherichia coli          DIN EN ISO 9308-3:1999-07                    MPN/100ml                        <15

iEnterokokken              DIN EN ISO 7899-1:1999-07                     MPN/100ml                          61

Die Hygieneparameter entsprechen den EU-Vorgaben. Es besteht einwandfreie Badewasserqualität.

Badewasseruntersuchung_am_Sinninger_Badesee_vom_29.07.2025 PDF-Dokument128,78 KB07.08.2025

Für die hungrigen und durstigen Badegäste gibt es zwei Kioske: einen an der nördlichen Liegewiese und einen bei der südlichen Liegewiese beim Minigolf.

Auch Toiletten sind beim nördlichen Kiosk zu finden. Ansonsten sind im Süden der westlichen Liegewiese und beim südliche Seezugang Dixi-Klos aufgestellt.

Sporttauchen

Auszug aus der Rechtsverordnung der Gemeinde Kirchberg an der Iller über die Benutzung des Badesees Sinningen:

§ 7 Zulässige Handlungen

[...]

(2) Das Tauchen mit Atemgeräten (Sporttauchen) ist vom 01. Mai bis 31. August in der Zeit von 06:00 Uhr bis 10:00 Uhr sowie in den Monaten März, April, September und Oktober ganztägig von    06:00 Uhr bis 22:00 Uhr nach den Bestimmungen des Absatzes 3 für Personen erlaubt, die eine von der Gemeinde Kirchberg ausgegebene personenbezogene Tauchgenehmigung besitzen. Die Genehmigung bedarf es für jeden Tauchgang. Sie kann über die Homepage der Gemeinde Kirchberg an der Iller erworben werden. Die Höhe der Gebühr für die Tauchgenehmigung ergibt sich aus dem in der Anlage zu dieser Satzung beigefügten Gebührenverzeichnis in der aktuellen Fassung. Die ausgedruckte Genehmigung ist am Ufer bei den persönlichen Gegenständen des Tauchers oder ggf. im Kfz, deutlich sichtbar auszulegen. Sie ist den Bediensteten oder Beauftragten der Gemeinde Kirchberg an der Iller auf Verlangen in Verbindung mit einem gültigen Personalausweisdokument vorzulegen.

 

(3) Für das Sporttauchen nach Absatz 2 gelten folgende Bestimmungen:

  1. Die Flachwasserzonen des Sees sind zu meiden;
  2. Auf den Fisch- und Pflanzenbestand im See ist in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen;
  3. Kompressoren zum Auffüllen von Taucherflaschen dürfen weder am See noch auf den Parkplätzen betrieben werden;
  4. Zum Sporttauchen berechtigt sind nur Personen, die im Besitz eines anerkannten Tauchbrevets sind;
  5. Ausbildungslehrgänge sind aufgrund der hohen ökologischen Belastung für den See untersagt;
  6. Der Taucherein- und -ausstieg ist ausschließlich an der entsprechend gekennzeichneten Stelle zulässig;
  7. Um eine Überlastung des Sees zu vermeiden, werden maximal 30 Tauchgenehmigungen pro Tag ausgestellt;
  8. In der Zeit vom 01. November bis 28. Bzw. 29. Februar ist das Sporttauchen verboten. Das Nachttauchen ist in der übrigen Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr verboten.

[...]