Die vorläufigen Wahlergebnisse finden Sie frühestens am Sonntag, 09.06.2024, nach der Auszählung am Wahlabend.
Wer kann wählen? Das aktive Wahlrecht bei der Kommunalwahl
Das aktive Wahlrecht bezeichnet das Recht, sich durch die Stimmabgabe aktiv an der Wahl zu beteiligen.
Bei der Kommunalwahl sind deutsche Staatsangehörige und EU-Bürger und Bürgerinnen wahlberechtigt, wenn sie am Wahltag
- mindestens 16 Jahre alt sind,
- seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
- im Wählerverzeichnis der Gemeinde geführt werden,
- oder als Wohnungslose ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet der jeweiligen Körperschaft (Gemeinde, Landkreis, Verband Region Stuttgart) haben.
Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die
- das Wahlrecht infolge Richterspruchs in Deutschland verloren haben, oder
- Unionsbürger:innen sind, die infolge einer zivilrechtlichen Einzelfallentscheidung oder einer strafrechtlichen Entscheidung des Mitgliedstaates, dessen Staatsangehörige sie sind, die Wählbarkeit nicht besitzen.
Für das Wahlrecht bei der zusammen mit den Kommunalwahlen stattfindenden Wahl der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart gelten die gleichen Voraussetzungen. Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sind bei dieser Wahl allerdings nicht wahlberechtigt. Personen, die keine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind bei der Wahl der Kommunalvertretung nicht wahlberechtigt.
Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Wahl am 09.Juni 2024
Wahlhilfe zur Kommunalwahl 2024
Infos zu Wahlen auf service-bw
Wahlscheinantrag per Internet
Die Briefwahl ermöglicht den Wahlberechtigten, die Wahl per Brief statt an der Wahlurne im Wahllokal durchzuführen.
Am bequemsten geht es, Briefwahl online zu beantragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend von uns zugestellt.