Kurzbericht aus der Gemeinderatssitzung vom 09.02.2021
icon.crdate03.08.2021
Hauptthemen waren Kindergarten und Bebauungsplan Reute II
Baugesuche
Dem Baugenehmigungsverfahren, An- und Umbau eines bestehenden Wohngebäudes in Kirchberg, Gutenzeller Str. 23, Flst. 37/1 wird einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Kindergarten
Neue Kita bei der Schule
Betriebserlaubnis ab 01.09.2021 in Kirchberg
Für die neue Kindertagesstätte Kirchberg bei der Schule ab 01.09.2021 wird eine neue Betriebserlaubnis benötigt. Die Betriebserlaubnis für den Kindergarten Sinningen ist davon nicht betroffen. Es empfiehlt sich hierbei nach Möglichkeit ein Maximum an Betreuungsformen genehmigen zu lassen. Dies wären in unserem Falle zwei Ü3-Ganztagsgruppen mit 50 Plätzen, eine altersgemischte Gruppe mit bis zu 22 Plätzen und eine U3-Ganztags-Krippengruppe mit 10 Plätzen. So können wir bis zu 15 Plätze mehr gegenüber dem Status-Quo generieren. Eine Reduktion über Öffnungszeitenmodelle ist immer möglich, nicht aber eine Aufstockung ohne Anpassung der Betriebserlaubnis. Ein Vorschlag für die neuen Öffnungszeitenmodelle wird auch präsentiert. Wobei die Öffnungszeitenmodelle für Sinningen vorerst wie gehabt bleiben sollen.
Das Gremium beschließt jeweils einstimmig,
1. Auf Basis der vorgestellten Betreuungsmodelle wird die Verwaltung die Betriebserlaubnis beim KVJS beantragen.
2. Die Kindergartenleitung wird den Elternbeirat zu den geplanten Öffnungszeitenmodellen anhören. Sollten sich im Prozess gravierende Änderungen ergeben, so wird der Gemeinderat nochmals darüber beraten und beschließen.
Kita - Ermittlung Stellen-/Personalbedarf ab 01.09.2021
Dem vorgestellten Personal-/Stellenbedarf ab 01.09.2021 wird grundsätzlich zugestimmt. Es werden zusätzlich zwei Vollzeitkräfte (davon eine Gruppenleitung) und zwei Teilzeitkräfte benötigt. Die Verwaltung wird die entsprechenden Stellenausschreibungen veranlassen und zur Stellenbesetzung den Gemeinderat wieder involvieren.
Kita - Name
Im Gremium wird die Namensgebung für die neue Kindertagesstätte bei der Schule intensiv diskutiert. Mehrheitlich ist man der Meinung, dass der bisherige Kindergarten-Name „St. Josef“ nicht so ohne Weiteres aufgegeben werden sollte. Man soll die Bürgerschaft Namensvorschläge für die neue Kindertagesstätte einbringen lassen und dann über den Namen entscheiden.
Kiga - Gebührenverzicht (inkl. Verlässliche Grundschule)
Das Land Baden-Württemberg übernimmt ca. 80% der Kosten für die Erstattung der Kiga-Gebühren wegen der aktuellen Corona-bedingten Schließungen. Details sind noch zu klären. Die Verwaltung empfiehlt auf die Erhebung der Gebühren für den Kindergarten und Verlässliche Grundschule für 2 Monate zu verzichten. Dies entspricht ungefähr dem Schließungszeitraum von 16.12.2020 bis 21.02.2021. Über weitergehende Schließungen über den 21.02.2021 hinaus müsste ggf. erneut beraten werden. Es wird einstimmig beschlossen, dass die Gemeinde Kirchberg auf die Erhebung von Gebühren für den Kindergarten und die Verlässliche Grundschule für 2 Monate verzichtet.
Bushaltestelle Finkenstraße
Es wird einstimmig beschlossen, die Bushaltestelle in der Finkenstraße wird mit einer Wartehalle Modell „Spektra“ der Firma Kienzler in anthrazitgrau und mit einem Walmdach oder Vergleichbarem auszustatten.
Hochwasserschutz Iller Sinningen
Dem Abschluss einer Vereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg über den Vorteilsausgleich über 30% betreffend den Bau der zu erstellenden örtlichen Hochwasserschutzmaßnahmen wird einstimmig zugestimmt. Der Umsetzungstermin ist aufgrund einer anhängenden Klage weiter ungewiss.
Protokollangelegenheiten
Das öffentliche Protokoll vom 26.01.2021 wird genehmigt.
Bekanntgaben und Sonstiges
Der Vorsitzende gibt folgende Sachverhalte bekannt:
Corona
Stand 09.02.2021 haben wir 0 Infizierte (kumuliert 49) und keine Quarantäneanordnungen. Vereinzelt sind Bürger auf Unterstützung bei der Impfterminbuchung angewiesen. Es ist aktuell aufgrund der wenig vorhandenen Impfstoffe aber fast unmöglich, einen Impftermin zu vereinbaren. Auch die seit 08.02.2021 mögliche telefonische Registrierung für die Warteliste ist bisher komplett überlastet. Der Baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hat die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen im Südwesten mit Wirkung ab 11.02.2021 aufgehoben.
Bebauungsplan Reute II
Aufgrund der Stellungnahmen des Naturschutzes in der Anhörung der Träger öffentlicher Belange muss die artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung auf die Offenlandbrüter und die angrenzenden Begleitgehölze des Gießens ausgedehnt werden. Dies bedeutet auf der einen Seite eine zeitliche Verzögerung um bis zu 6 Monate und eine Kostenerhöhung um bis zu 10 TEUR. Auf der anderen Seite maximieren wir die Sicherstellung der Einhaltung des Artenschutzes und der Gewährleistung der Rechtssicherheit des Bebauungsplanes. Die Ergebnisse der Begehungen im Zeitraum vom März bis Juni werden dann in die Untersuchung einfließen. Im Sommer kann somit eine zweite Auslegungsrunde starten und der Bebauungsplan bis Ende 2021 beschlossen werden.
Feuerwehr
Die Jahreshauptversammlung der Gemeindefeuerwehr vom 27.02.2021 wird Coronabedingt auf den Herbst 2021 verschoben. Dieses Jahr steht die Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes an. Die Verwaltung wird ein entsprechendes Angebot einholen.
Bürgerfrageviertelstunde
Ein Bürger empfindet die aktuelle gesetzliche Regelung zur Schneeräumpflicht nicht als gerecht. Insbesondere die Anlieger ohne Gehweg kämen ihm zu gut weg.
Der Vorsitzende erläutert, dass die Satzung der Gemeinde Kirchberg sich an den gängigen gesetzlichen Regelungen orientiert, er sich aber gerne Alternativen anhören würde.
Darüber hinaus empfindet er den Slogan im Amtsblatt „Kauf am Ort – Fahr nicht fort“ als ziemlichen Hohn, da man zwangsläufig zum Einkaufen fortfahren müsste, da es in Kirchberg nur sehr beschränkte Einkaufmöglichkeiten (Bäcker…) gäbe.
Der Vorsitzende erläutert, dass sich dies nur auf lokal vorhandene Einzelhändler beziehe und man, wenn nötig, auch natürlich „fortfahren“ solle.
Weiter informiert er das Gremium über die großen Mühen, die es braucht um einen Corona-Impf-Termin zu bekommen.
Dem Vorsitzenden ist dies bewusst, jedoch liegt dies nicht in der Macht der Gemeinde hier Einfluss nehmen zu können.