Kurzbericht aus der Gemeinde-und Ortschaftsratsitzung vom 28.11.2023
icon.crdate29.11.2023
Hauptthema waren Umbau zweier Bushaltebuchten und Haushalt 2024
Barrierefreier Umbau zweier Bushaltebuchten in Sinningen – Querungshilfe für Fußgänger und Radfahrer
Bei der Verkehrsschau am 08.12.2021 wurden die zwei Bushaltestellen in Sinningen an der Landstraße besichtigt. Zum einen ist das Land verpflichtet, diese barrierefrei umzubauen und zum anderen bittet die Gemeinde im Zuge dieser Maßnahme um Erhöhung der Sicherheit für den Geh- und Radverkehr bezüglich der Straßenquerung.
Es wurden zwei Varianten geprüft:
- Variante 1: Einrichtung einer Lichtsignalanlage für Fußgänger (Dunkelampel)
- Variante 2: Einbau einer Mittelinsel (bauliche Querungsanlage)
und zwischen Landratsamt, Regierungspräsidium und Landespolizei abgestimmt.
Nach sorgfältiger Abwägung aller in die Entscheidung mit einzubeziehender Sachverhalte sowohl aus verkehrstechnischer als auch verkehrsrechtlicher Sicht ist die in Anlage angefügte Variante 1 (s. Lageplan) weiterzuverfolgen. Eine Bedarfsampel für Fußgänger bietet eine ausreichende Verkehrssicherheit sowohl für querende Fußgänger als auch Radfahrer, die mit dieser Querungshilfe ebenfalls zu Fuß sicher über die L 260 kommen. Gleichzeitig erfordert diese Variante einen erheblich geringeren baulichen Aufwand. Die weiteren Ausführungsplanungen zu Variante 1 werden nun vom Regierungspräsidium in die Wege zu leiten.
In den Gremien werden die zwei Varianten ausführlich diskutiert. Von der Variante 2 (bauliche Querungsanlage) hätte man sich den Zusatzeffekt erhofft, dass durch die Verschwenkung eine Geschwindigkeitsreduktion einhergegangen wäre. Der Wegfall der Verbindung zu Nordhofen sei aber nicht akzeptabel, deshalb auch die Variante 1 (Dunkelampel) durchaus zielführend. Vor allem weil auch die Kostenträgerschaft beim Land Baden-Württemberg ist. Dennoch bitten die Gremien, bei der Rückmeldung an die zuständigen Ämter, eine angeordnete Geschwindigkeitsreduzierung von 70 auf 50 oder 60 km/h prüfen zu lassen. Dies wurde entsprechend bei den zustimmenden Kenntnisnahme-Beschlüssen ergänzt.
Zusatzinfos im Nachgang der Sitzung:
Die Maßnahme wurde in das Landes-Planungsprogramm aufgenommen. Sie soll im Frühjahr vermessen werden. Die Geländeaufnahme ist Grundlage für die Planung. Den Erhalt des Wirtschaftsweges zwischen Sinningen und Nordhofen wird dabei berücksichtigt. Zur weiteren Abstimmung geeignete Pläne liegen voraussichtlich Mitte 2024 vor.
Haushaltsplan 2024 – Vorstellung und Beratung
Kämmererin Frau Mayer stellt den Gremien den Haushaltsentwurf 2024 vor. In seiner Sitzung vom 17. Oktober 2023 hat der Gemeinderat die Investitionen in den Jahren 2024 bis 2027 festgelegt und priorisiert. Der Haushaltsentwurf 2024 ist als Anlage beigefügt. Der Stellenplan ist Teil des Haushaltsplanes und wird im Zuge dieser Beratung behandelt.
Gemeinde Kirchberg | |||
Kennzahlen Haushalt 2024 - Vergleich zu den Vorjahren | |||
2022 | vorläufiges Ergebnis | Ansatz 2024 | |
Grundsteuer A | 25.983 € | 28.000 € | 26.000 € |
Grundsteuer B | 236.827 € | 244.000 € | 244.000 € |
Gewerbesteuer | 577.679 € | 1.100.000 € | 620.000 € |
Anteil an EkSt. | 1.241.209 € | 1.232.262 € | 1.321.250 € |
Anteil an Ust. | 89.751 € | 89.778 € | 93.800 € |
Hundesteuer | 8.534 € | 9.142 € | 8.500 € |
Familienlastenausgleich | 101.900 € | 102.900 € | 108.800 € |
Zuweisungen und Zuwendungen | 1.821.610 € | 2.039.448 € | 2.146.450 € |
Gebühren & Entgelte | 858.857 € | 800.000 € | 822.950 € |
Sonstige* | 76.783 € | 72.000 € | 197.100 € |
Summe | 5.039.133 € | 5.717.530 € | 5.588.850 € |
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Personalaufwendungen | 1.541.042 € | 1.621.600 € | 2.071.050 € |
Verwaltung und Betrieb | 798.994 € | 890.000 € | 1.120.170 € |
Gewerbesteuerumlage | 60.219 € | 142.000 € | 65.000 € |
FAG-Umlage | 646.358 € | 604.949 € | 697.500 € |
Kreisumlage | 701.928 € | 656.958 € | 790.000 € |
Abschreibungen und Zinsen** | 13.838 € | 9.500 € | 393.100 € |
Sonstige | 386.146 € | 421.580 € | 430.870 € |
Summe | 4.148.525 € | 4.346.587 € | 5.567.690 € |
* im Jahr 2024 mit Auflösung Sonderposten | |||
** Im Ergebnis 2022 und 2023 noch keine Zinsen gebucht |
Die Mittel des kommunalen Finanzausgleichs wurden anhand der Oktober-Steuerschätzung und des Haushaltserlasses des Landes berechnet.
Bei der Gewerbesteuer wird der Planansatz für 2024 mit 620.000 € veranschlagt.
Die Hauptausgaben sind auch weiterhin die Personalkosten, wobei hier mehr als die Hälfte auf die Kinderbetreuung entfällt.
Bei der Position Verwaltung und Betrieb (v. a. Unterhalt, Ersatzbeschaffungen) wird der Ansatz von 802.300 € (2023) auf 1.208.500 € angepasst. Neben Kostensteigerungen soll im Jahr 2024 insbesondere der Boden der Mehrweckhalle erneuert werden, was mit ca. 100.000 € Mehraufwand veranschlagt wurde. Zudem wurden zusätzliche Mittel für die Erstellung der Eröffnungsbilanz sowie der Umsetzung des § 2b UStG eingeplant (externe Unterstützung).
Im Jahr 2024 soll ein ordentliches Gesamtergebnis in Höhe von 21.160,00 € erreicht werden. Im Ergebnishaushalt werden die zahlungswirksamen und zahlungsunwirksamen Erträge und Aufwendungen periodengerecht gegenübergestellt. Das Ergebnis führt in diesem Fall zu einer Zuführung zur Ergebnisrücklage, welche wiederrum Teil des Kontos Eigenkapital in der Bilanz ist.
Bei der Haushaltsplanung 2024 sowie den Ergebnissen der Jahre 2022 und 2023 ist zu berücksichtigen, dass die Eröffnungsbilanz nicht vollständig in unserem Buchführungssystem hinterlegt ist. Ebenso sind die Jahresabschlussarbeiten der vergangenen Jahre noch nicht erfolgt. Das führt zu Verzerrungen der Ergebnisse, da nicht alle Größen (wie z. B. Abschreibungen, Auflösungen von Sonderposten, kalkulatorische Kosten) erfasst wurden.
Frau Mayer beantwortet die Fragen aus den Gremien heraus. Einige Fragen (Gewerbesteuer, Kraftfahrzeuge) werden im Nachgang per Mail beantwortet. GR Gropper bittet zu prüfen, ob im Zuge der Sportbodensanierung der Mehrzweckhalle nicht die Installation einer Fußbodenheizung zielführend sein könnte bzw. gar sein müsste, nachdem die Bestandsheizungsanlage im Bedarfsfall nicht mehr reparabel oder ersetzbar sei. Der Vorsitzende wird dies prüfen lassen. Ggf. müssen die Planansätze dann hier angepasst werden.
Der Vorsitzende bedankt sich bei Kämmerin Mayer für die sehr guten Vorarbeiten und aussagekräftige Präsentation. War es doch der erste Haushalt in ihrer Verantwortung.
Der weitere Zeitablauf sieht die Verabschiedung des Haushalts 2024 in der Sitzung am 09.01.2024 vor.
Protokollangelegenheiten
Das öffentliche Protokoll vom 14.11.2023 wird genehmigt.