Kurzbericht aus der Gemeinderatssitzung vom 14.11.2023
icon.crdate20.11.2023
Hauptthema war Gebühren für die private Nutzung der gemeindlichen Einrichtungen
Baugesuche
Dem Antrag auf Baugenehmigung, Umbau eines ehemaligen Kuh- und Schweinestalls zu einem Offenlaufstall für Pferde mit Paddock und Umnutzung Werkstatt zu Werkstatt für Landmaschinen, Nordhofer Weg 3 und Hauptstraße 32, Flst. 96/3 und 96 in Kirchberg wird in erneuter Beratung das gemeindliche Einvernehmen erteilt, da die Umnutzung laut Landwirtschaftsamt zu einer Verbesserung der Geruchssituation führen wird.
Jährlicher Zuschuss für die Bücherei – Antrag auf Aufstockung
Mit Schreiben vom 15.10.2023 hat die Katholische öffentliche Bücherei eine Aufstockung des jährlichen Zuschusses von bisher 500 EUR/Jahr auf 1.000 EUR/Jahr beantragt. Begründet wird dies damit, dass der Zuschuss zum einen seit Jahren nicht mehr erhöht worden sei und zum anderen, dass sehr aktuelle Literatur angeboten wird. Außerdem habe sich das Programm um neue Angebote wie Lesekoffer, Spiel, CDs, Zeitschriften und Tonie-Hörfiguren für Kinder stark ausgeweitet. Ferner möchte man das Angebot auch weiterhin attraktiv gestalten. Aktuell gibt es ca. 200 Leser/Leserinnen (bzw. Familien), davon kommen etwa 80 regelmäßig in die Bücherei. Neue Leser dazugewonnen wurden in den Jahren 2012 9; 2022 10 und in 2023 13 Familien. Es gibt ca. 800 Besuche pro Jahr. Medien gesamt: ca. 5.000 (davon Bücher: ca. 4.000, Zeitschriftenabos: 16, CDs: ca. 650, Toniefiguren: 30, Lesekoffer: ca. 40). Davon werden ca. 3.000 pro Jahr entliehen.
Es gibt zwei Öffnungstage pro Woche: Dienstag 17.30 - 19.00 Uhr und Donnerstag 16.00 - 18.00 Uhr und fünf ehrenamtliche Mitarbeiterinnen.
Aktionen:
- Bibliotheksführerschein mit den Vorschulkindern (2 Termine)
- Adventsfenster
- Bilderbuchkino
- Buchausstellung
In der Vergangenheit wurden bei Bewirtungen bei der Adventsausstellung und bei dem Theater-Musik-Event von Frau Diebold am 3. Oktober immer etwas Geld für die Bücherei eingenommen, aber leider gibt es diese Veranstaltungen seit „Corona“ nicht mehr.
Die Antragsprüfung durch die Verwaltung bestätigt, dass der Zuschuss in den letzten Jahren nicht erhöht worden ist. Genauer gesagt wurde der Zuschuss seit Einführung im Jahre 1997 (!) nie angepasst d.h. seit über 26 Jahren wurde hier keine Anpassung vorgenommen. Unterstellt man den 500 EUR eine 2,5%ige Indexierung im Jahr, so kämen wir heute auf 974 EUR für das Jahr 2024. Insofern rücken die 1.000 EUR in ein anderes Licht. Investitionen wurden in Vergangenheit von Kirche und bürgerlichen Gemeinde mit je 50% getragen. So wurde z.B. die Bücherei im Jahre 2013 um das Lesezimmer erweitert und die Bücherei teilweise neu ausgestattet. Ferner muss man wissen, dass für die Ausleihe keine Gebühren verlangt werden. Lediglich Verspätungsgebühren im sehr niedrigen Bereich. Von der Diözese fließt ein kleiner jährlicher Zuschuss in Abhängigkeit von Ausleihzahlen. Die Gemeindeverwaltung empfiehlt nach Abwägung der vorliegenden Infos und zur Unterstützung des Ehrenamts und des Angebots die Zustimmung des Antrags.
Dem Antrag auf Aufstockung des Bücherei-Zuschusses von 500 auf 1.000 EUR/Jahr wird einstimmig stattgegeben.
DSL-Breitband-Förderprogramm „Weiße Flecken“ – Verzicht auf Zuwendung
In seiner Sitzung am 04.07.2023 hat der Gemeinderat die Verwaltung ermächtigt, alles Nötige zur Vorbereitung der Rückgabe des Förderbescheides „Weiße Flecken“, unter Hinzuziehung des Planungsbüros Geodata GmbH, zu veranlassen. Die Vorbereitungen seitens der Geodata sind abgeschlossen und die Netcom BW mit ihrem beabsichtigten Eigenausbau entsprechend fortgeschritten, so dass nun der Verzicht auf die Zuwendung über 2,565 Mio. EUR mit folgender Begründung beschlossen werden kann:
„In der Gemeinde Kirchberg an der Iller führt die NetCom BW einen eigenwirtschaftlichen Ausbau des gesamten Gemeindegebiets durch. Die Vorvermarktung und verschiedene, begleitende Prozesse hatten sich etwas hingezogen, letztlich wird die NetCom BW jedoch das Gemeindegebiet vollständig erschließen, weshalb das vorliegende Förderverfahren obsolet wird und der Bescheid daher zurückgegeben werden kann.“
Die Geodata GmbH wird auch bei der Ausübung des Verzichts der Zuwendung fachlich unterstützen. Die Gemeindeverwaltung empfiehlt die Zustimmung zu dieser Vorgehensweise.
Es wird beschlossen, auf die Zuwendungen des Landes und des Bundes im Rahmen des DSL-Breitband-Förderprogramms „Weiße Flecken“, in Summe über 2,565 Mio. EUR zu verzichten. Die Geodata GmbH wird bei der Ausübung des Verzichts der Zuwendung fachlich unterstützen.
Waldbewirtschaftungsplan 2024
Dem Forstamt Ochsenhausen obliegt im Auftrag der Gemeinde die Verwaltung des Gemeindewaldes. Dazu gehört auch die Erstellung des jährlichen Bewirtschaftungsplanes, in dem die Maßnahmen und die daraus resultierenden Einnahmen und Ausgaben aufgelistet sind. Nach Auskunft des Fortamtes werden die Ausgaben die Einnahmen voraussichtlich um 15.900 EUR überschreiten. Die hohen Ausgaben liegen vor allem an den geplanten Erschließungen (Weg am Hungerberg und Krummer-Graben-Weg) und sind daher nachvollziehbar. Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung zum Waldbewirtschaftungsplan 2024. Dem Waldwirtschaftsplan 2024 für den Gemeindewald wird zugestimmt und es werden entsprechende Mittel im Haushaltsplan 2024 eingeplant.
Zuschussantrag Musikverein für Uniformierung
Mit Schreiben vom 02.11.2023 hat der Musikverein einen Antrag auf Bezuschussung der Herren-Neuuniformierung gestellt. Es ist geplant 33 Herren neu auszustatten. Um die Kosten zu minimieren, werden die Musiker die Kosten für Schuhe, Trachtensocken, Lederhose und Trachtenhemd selbst tragen. Der Verein wird die Kosten für Westen und Jacken übernehmen und stellt hierfür einen Zuschussantrag von 50% von über 25,6 TEUR d.h. rund 12,8 TEUR.
Die letzten Zuschussanträge vom Musikverein stammen aus dem Jahre 2019 (Restaurierung Vereinsfahne, 50% Zuschuss bzw. 2.750 EUR) und aus dem Jahre 2017 (Anschaffung 22 Trachten-Dirndl, 50% Zuschuss, 12 TEUR). Für die Zuschussanträge der Vereine in der Gemeinde Kirchberg hat sich der Gemeinderat in der Regel auf einen Zuschuss von ca. 30 % der Kosten geeinigt. Die Gesamtkosten wurden dabei von der Gemeinde, dem Verein und einer weiteren Förderstelle (z.B. dem Württembergischen Landessportbund) getragen. Vereinen, bei denen eine solche Förderstelle fehlt, hat die Gemeinde auch höhere Zuschüsse gewährt. Eine weitere Förderstelle (z.B. Musikverband) ist im vorliegenden Fall nicht gegeben. Die Verwaltung empfiehlt dem Antrag stattzugeben. Dem Antrag auf Bezuschussung der Herrentracht mit 50% auf Westen und Jacken (was ca. 12.800 EUR entspricht) wird stattgegeben.
Gebühren für die private Nutzung der gemeindlichen Einrichtungen Festhalle, Dorfhaus und Alte Schule - Einführung eines Energiezuschlags
In der letzten Sitzung des Gemeinderats vom 17.10.2023 wurde die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, inwieweit ein Energiezuschlag für die private Nutzung der gemeindlichen Einrichtungen „Festhalle“, „Dorfhaus“ und „Alte Schule“ erhoben werden kann. In Bezug auf das Jahr 2019 sind die Energiekosten (Strom und Heizung) im Jahr 2022 teilweise um mehr als 50 % gestiegen. Bei einer durchschnittlichen Betrachtung der drei Einrichtungen, haben sich die Kosten im Jahr 2022 um ca. 58 % im Vergleich zum Jahr 2019 erhöht. Da die Gebühren seit einigen Jahren nicht mehr angepasst wurden, die Energiekosten in den letzten Jahren aber erheblich gestiegen sind, ist die Einführung eines Energiezuschlags vertretbar. Unter Berücksichtigung der Energiepreisbremse im Jahr 2023, schlägt die Verwaltung vor, ab Dezember 2023 eine Pauschale von 20 % des Gesamtpreises als Energiezuschlag bei privaten Vermietungen zu erheben. Dadurch ergeben sich folgende Zuschläge für die jeweilige Einrichtung:
Einrichtung | Bereich | Miete für Privat- personen | Energie-zuschlag |
Dorfhaus | Josefssaal mit Küche und Gemeinschaftsraum | 160,00 € | 32,00 € |
Dorfhaus | nur Küche und Gemeinschaftsraum | 110,00 € | 22,00 € |
Festhalle | Festhalle inkl. Reinigung und Küche | 600,00 € | 120,00 € |
Festhalle | Foyer inkl. Reinigung und Küche | 140,00 € | 28,00 € |
Alte Schule | Miete inkl. Küche | 110,00 € | 22,00 € |
Die Festlegung der Gebühren für die Benutzung des Dorfhauses ist grundsätzlich Aufgabe des Dorfhausausschusses. Dieser setzt sich allerdings zusammen aus Vertretern des Gemeinde- und des Kirchengemeinderats. Da der Kirchengemeinderat in seiner Gesamtheit der Einführung eines Energiezuschlags bereits mehrheitlich zugestimmt hat, soll durch den weiteren Beschluss des Gesamtgemeinderats der Beschluss des Dorfhausausschusses ersetzt werden. Die Gebühren der Festhalle und der Alten Schule sind jeweils durch eine Gebührenordnung geregelt. Aus diesem Grund ist eine Änderung der Satzung erforderlich.
- Benutzung des Dorfhauses:
Bei der Nutzung der Räumlichkeiten des Dorfhauses durch Privatpersonen wird ab dem 01. Dezember 2023 neben den aktuellen Nutzungsgebühren für Privatveranstaltungen ein Energiezuschlag in Höhe von 20 % der Gebühren berechnet.
- Benutzung der Festhalle:
Der Gebührenanpassung wird zugestimmt und die Änderung der Gebührenordnung für die Benutzung der Festhalle in Kirchberg an der Iller vom 29. April 2003 wird entsprechend beschlossen.
- Benutzung der Alten Schule:
Der Gebührenanpassung wird zugestimmt und die Änderung der Gebührenordnung für die Benutzung des Veranstaltungsraumes / der Küche in der „Alten Schule“ in Sinningen vom 25. Oktober 2005 wird entsprechend beschlossen.
Friedhof Kirchberg – Entfernung Steppenkirschen
Im Nachgang an die Sanierung der östlichen Friedhofsmauer wurde ein Eingrünungskonzept der östlichen Friedhofsmauer in den Jahren 2006/2007 beschlossen und umgesetzt. Dieses sah vor 4 Steppenkirschen außerhalb und 6 Steppenkirschen innerhalb der Mauer zu setzen. Aktuell stehen noch 6 von diesen ursprünglich 10 Bäumen. Zum Teil sind sie abgestorben, zum Teil hat sie der Sturm zerstört. Die zwei Bäume am Eingangstor wurden schon vor Jahren durch Säulenbuchen ersetzt. Auch die aktuell 6 Steppenkirschen machen keinen gesunden Eindruck. Man hat sich in den letzten Jahren verstärkt der Pflege dieser Bäume angenommen, um sie wieder vitaler zu machen. Alle Versuche waren aber vergeblich. Nun sollten diese umgemacht werden. Ggfs. kann man diese, wenn gewünscht, zu einem späteren Zeitpunkt durch geeignetere Bäume ersetzen. Aus Sicht der Verwaltung erscheint dies aber nicht als zwingend erforderlich. Erfolgt die Einfassung des Ostens doch durch die Friedhofsmauer. Auch ist so die besondere Sichtbeziehung vom Friedhof zur Kirche wieder besser möglich. Der Fällung der sechs Steppenkirschen wird zugestimmt. Zu gegebener Zeit soll ein Vorschlag für die Nach-/Neupflanzung von Bäumen an der östlichen Friedhofsmauer dem Gremium vorgelegt werden.
Protokollangelegenheiten
Das öffentliche Protokoll vom 17.10.2023 wird genehmigt.
Bekanntgaben und Sonstiges
Gutachterausschuss
Am 25.10.2023 fand die jährliche Info-Veranstaltung vom Gemeinsamen Gutachterausschuss „Östlicher Landkreis Biberach“ statt. Themen waren Rückblick auf die Arbeit der Geschäftsstelle, Grundsteuer und Bodenrichtwerte, Hochrechnung neuer Faktor für 2023, Stand Kaufverträge und Gutachten, Bauakten und Bebauungspläne, jährliche Datenübermittlung und Sonstiges.
Im Jahr 2023 wurde ein Wertgutachten für Kirchberg erstellt. Im Vorjahr waren dies zwei. Die Anzahl der Grundstücks-Kaufverträge für Kirchberg im Jahr 2022 waren 38, im Vergleich zu 32 im Jahre 2021.
Bruno-Frey-Stiftung
Die Anfrage der Gemeinde Kirchberg zur Förderung der Sprachförderkraft in den Kinderbetreuungseinrichtungen wurde negativ beschieden, da es dem Stiftungsauftrag widerspricht.
Sitzungstermine Gemeinderat 2024
Zur besseren Jahresplanung hat jeder Gemeinderat eine Übersicht der Sitzungstermine 2024 per Mail erhalten.
Abbruch Holzimprägnierwerk
Der Beginn des Abbruches hatte sich aufgrund artenschutzrechtlicher Belange in den Herbst 2023 verschoben. Trotz einiger unerwarteter Hürden in Form von zusätzlichen Schadstoffen und unterirdischen Bauten werden wir den Abbruch sehr wahrscheinlich bis zum Jahresende 2023 abschließen können.
Aus dem Gremium heraus:
GR Gropper bittet zu prüfen, inwieweit ein Tonnagen-Beschränkung von der Verkehrsschau für den Kirchhofweg angeordnet werden könnte. Die schweren Fahrzeuge beschädigen ständig den Pflasterbelag in der Kurve.
Der Vorsitzende sagt die Prüfung zu, verweist aber darauf, dass dies aus Kapazitätsgründen im Landratsamt doch einige Zeit dauern könnte.
Bürgerfrageviertelstunde
Ein Bürger erkundigt sich zum Fortgang der Feuerwehrführung.
Der Vorsitzende erläutert, dass dies zuerst nichtöffentlich bzw. innerhalb der Feuerwehr thematisiert werden muss.