Kurzbericht aus der Gemeinderatssitzung vom 13.04.2021
icon.crdate03.08.2021
Hauptthemen waren Bebauungsplan "Ortsteil Sinningen", Baumaßnahme Finkenstraße und Kindergarten
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Sitzung 23.03.2021:
Frau Stefanie Gröner wird zum neuen Kindergartenjahr 21/22 als Ü3-Gruppenleitung im Kirchberger Kindergarten in Vollzeit ohne Schulferienregelung unbefristet angestellt.
Frau Jana Fränznick-Lang wird ab 01.06.2021 als Vollzeitkraft im Kirchberger Kindergarten ohne Schulferienregelung unbefristet angestellt.
Der Beschäftigungsumfang von Anja Schultz wird auf eigenen Wunsch zum 01.09.2021 von bisher Vollzeit mit Schulferienregelung auf 30-Std-Teilzeit mit Schulferienregelung angepasst.
Die unbezahlte Freistellung von Martina Egner-Gajdosch wurde bis zum 31.08.2021 verlängert und der Beschäftigungsumfang ab 01.09.2021 auf 13 Std./Woche mit Schulferienregelung erhöht.
Für weitere fünf Beschäftige im Kindergarten wurde der Beschäftigungsumfang ab 01.09.2021 geringfügig angepasst bzw. konkretisiert.
Die künftigen Arbeitsverträge werden in der Regel entsprechend der Regelung für den Kindergartenbetrieb vom 09.02.2021 „ohne Schulferienregelung“ abgeschlossen.
Baugesuche
Der Tektur, Pultdachhalle zur Nutzung als Offenstall mit 4 Pferden, Futterlager und Maschinenunterstand in Sinningen, Im Brühl, Flst. 3508/2 wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Der Tektur, Veränderung der Lagerplätze auf der Hoffläche, Altkellmünzer Weg 16, Kirchberg, Flst. 1542/5 wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Der Bauvoranfrage, Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Erlenweg 7, Kirchberg, Flst. 764 wurde unter Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Das Kenntnisgabeverfahren, Neubau einer Terrassenüberdachung über Eck, Richard-Wagner-Straße 16, Kirchberg, Flst. 382/31 wurde zur Kenntnis genommen.
Innerörtlicher Bebauungsplan „Ortsteil Sinningen“ – Änderung, Aufstellungsbeschluss der 1. Änderung, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Der Vorsitzende führt anhand der Vorlage in die Thematik ein und übergibt das Wort an die Frauen Munz und Beltinger vom Planungsbüro LARS-Consult aus Memmingen. Diese erläutern anhand einer Präsentation die Vorgehensweise und die vorgeschlagenen Änderungen inklusive Begründungen. Diskussion gibt es nochmal um die Regelung zu den barrierefreien Stellplätzen, ob diese nicht zu Missbrauch führen könne. Frau Munz erläutert, dass ein Missbrauch natürlich nie abschließend auszuschließen sei, jedoch anders herum die Regelung ein Nachteil für barrierefreies Bauen bedeuten würde, was aber nicht zielführend sein kann. Ferner wird die Notwendigkeit der exakten Festlegungen z.B. zu den Dachaufbauten kritisch hinterfragt. Frau Munz erläutert, dass dies zwingend nötig sei, wenn man gewisse gestalterische Vorgaben machen möchte. Und dies ist ja das Ziel des Bebauungsplanes. Ortsvorsteher Wohlhüter kommuniziert nochmals die Empfehlungen vom Ortschaftsrat aus seiner Sitzung vom 29.03.2021:
Es wird begrüßt, dass die Regeln verschlankt und nachvollziehbarer werden. Insgesamt erhalten alle etwas mehr Gestaltungsfreiheit als auch viele größere Baufenster. So dass auch bei den Landwirtschaften noch ein gewisses Entwicklungspotential gegeben ist. Die Anregung, bei den Abgrabungen in den Grundstücken noch eine Konkretisierung vorzunehmen wird in der Form ergänzt, dass hier bis zu 1/5 des Gebäudeumfangs zulässig sein soll.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Aufstellung der 1. Änderung des innerörtlichen Bebauungsplans mit Grünordnung Kirchberg an der Iller „Ortsteil Sinningen“ im Sinne von § 13a BauGB. Der Bebauungsplan umfasst die Grundstücke innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes der Gemarkung Kirchberg an der Iller und betrifft eine Gesamtfläche von rund 9,2 ha.
Der Gemeinderat billigt einstimmig den Entwurf der 1. Änderung des innerörtlichen Bebauungsplans mit Grünordnung Kirchberg an der Iller „Ortsteil Sinningen“ mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung, jeweils mit Stand vom 13.04.2021. Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Siehe separate Veröffentlichung hierzu in diesem Mitteilungsblatt.
Baumaßnahme Kreuzung Finkenstr./Milanweg/Goethestr./Waldstr. und Feinbelag Häldele/Reute – Vergabe
Am 25.03.2021 war Submission zur o.g. Baumaßnahme. Von den 6 angefragten Unternehmen haben 5 die Unterlagen angefordert und 4 Firmen ein Angebot abgegeben. Nach Prüfung durch das Ingenieurbüro Funk ergibt sich folgende Vergabeempfehlung:
1. Fa. Gräser, Ochsenhausen 657.858,66 EUR (100%)
2. … 724.478,65 EUR (110%)
3. … 771.250,73 EUR (117%)
4. … 802.426,76 EUR (122%)
Das Angebot der Fa. Gräser mit rund 658 TEUR unterteilt sich folgendermaßen in die 3 Maßnahmen:
- Maßnahme Kreuzung Finkenstraße 603.124,37 EUR
- Endausbau bzw. Feinbelag Baugebiet „Häldele“ 32.751,66 EUR
- Endausbau bzw. Feinbelag Baugebiet „Reute“ 21.982,63 EUR
Die Angebotssumme der Fa. Gräser liegt ca. 0,2% unter der Kostenberechnung vom 19.11.2020 bzw. ca. 10% unter dem bepreisten Leistungsverzeichnis. Im Haushalt 2021 sind für dies Maßnahme 700 TEUR eingeplant. Die Gemeindeverwaltung empfiehlt die Vergabe gemäß der Empfehlung vom Ingenieurbüro Funk.
Es wird einstimmig beschlossen, die Fa. Gräser aus Ochsenhausen für diese Maßnahme auf Basis des Angebots vom 25.03.2021 mit 657.858,66 EUR/brutto zu beauftragen.
Kindergarten - Elternbeiträge 21/22
Der Vorsitzende verliest die Vorlage und erläutert nochmals die nun vorgeschlagene Vorgehensweise. Teilweise gab es Nachfragen zu den Berechnungen, welche der Vorsitzende beantwortete. Die neue Verwaltungsempfehlung für die Ü3-Beiträge, sich nun so gut wie möglich an den Landesempfehlungen zu orientieren, kann nur bedingt überzeugen. Ein Modell auf Basis eines Stundensatzes findet mehrheitlich Gefallen. Hier seien sowohl der Kostendeckungsgrad als auch die Monatsbeiträge je nach Modell für alle Seiten verträglich. Die seitens der Verwaltung kritisierte überproportionale Begünstigung des Ganztags- oder 45-Std.-Modells könnte mit einem Zuschlag z.B. von 10 EUR auf den Monatsbeitrag entkräftet werden. Gemeinderat Altenhöfer stellt diesen Antrag zur Abstimmung. Der Beitragsanpassung und Satzungsänderung für das Kindergartenjahr 2021/2022 (Siehe separate Veröffentlichung hierzu in diesem Mitteilungsblatt)wird gemäß Antrag aus dem Gemeinderat zugestimmt.
Kindergarten-Baumaßnahme
Sachstandsinformation
Der Vorsitzende informiert über den aktuellen Sachstand:
- Flachdach-Aufbau u. –Begrünung fertiggestellt
- Montage der Jalousien fertiggestellt
- Bodenverlegung Linoleum in Arbeit die nächsten 2 Wochen
- Beginn Herstellung nördlicher Lichthof
Vergabe Kindermöbel
Das Gewerk Kindermöbel (Gruppenausstattungen) wird gemäß der Vergabeempfehlung vom Architekturbüro Bauke&Hübner an den wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Aurednik aus Bessenbach zum Angebotspreis von 32.517,47 € vergeben.
Vergabe Schreiner-Möbel
Die Submission Schreinermöbel-Garderoben erbrachte folgendes Ergebnis:
Von 7 angefragten Firmen haben 2 nicht abgegeben, 2 abgesagt und 3 ein Angebot abgegeben. Nach Prüfung durch das Architekturbüro Bauke&Hübner ergibt sich folgende Vergabeempfehlung:
1. Fa. HolzmitDesign, Balzheim 56.809,41 €
2. … 78.961,74 €
3. … 82.122,14 €
Mit dem Gewerk Schreinerarbeiten-Garderoben wird die Fa. HolzmitDesign aus Balzheim zum Angebotspreis von 56.809,41 € beauftragt.
Vergabe Küchen
Aktuell läuft noch die Ausschreibung der Küchen. Die Submission ist am 20. April 2021. Aufgrund der langen Lieferfristen wird die Verwaltung ermächtigt, die Vergabe der Küchen an den wirtschaftlichsten Bieter gemäß Empfehlung durch den Architekten vorzunehmen.
Protokollangelegenheiten
Das öffentliche Protokoll vom 23.03.2021 wird genehmigt.
Bekanntgaben und Sonstiges
Der Vorsitzende gibt folgendes bekannt:
Corona
Stand 12.04.2021 - 12 Uhr haben wir in unserer Gemeinde 11 Infizierte (kumuliert 72) und 13 Kontaktpersonen in Quarantäne. Nachdem am Samstag die 7-Tage-Inzidenz von 150 überschritten wurde, hat das Gesundheitsamt Biberach heute eine Allgemeinverfügung zum Erlass einer nächtlichen Ausgangsbeschränkung von 21 bis 5 Uhr im Landkreis Biberach bekanntgegeben. Diese gilt ab Mittwoch, 14. April 2021, 0 Uhr. Ferner soll die Bundes-Notbremse kommen. Ob tatsächlich und mit welchen Details ist noch offen. Die für die ab 19.04.21 verbindliche Testpflicht an Schulen nötigen und vom Land zugesagten Schnelltests wurden bis dato nicht ausgeliefert. In Abstimmung mit der Grundschulleitung werden die Testungen, sofern Schnelltests bis dahin vorliegen, zu Hause durch die Eltern erfolgen, alles andere wird für alle Beteiligte als nicht zumutbar erachtet. Bezüglich der Testpflicht im Kindergarten wurde dies als Ziel erklärt, allerdings sind hier noch zahlreiche Fragestellungen offen und noch nicht konkretisiert. Sobald dies erfolgt ist und Schnelltests zur Verfügung stehen, geht es auch hier in die Umsetzung. Auch hier soll die Testung zu Hause durch die Eltern erfolgen, denn besonders hier wird alles andere für alle Beteiligte als nicht zumutbar erachtet.
Kindergarten – Namensvorschläge – Verlosung
Der Gemeinderat hatte beschlossen, für den neuen Kindergarten Namensvorschläge aus der Bürgerschaft einzuholen. Dies erfolgte im Rahmen des 5-jährigen Jubiläums von Schreibwaren-in-Kirchberg und wurde im Mitteilungsblatt am 11.03.2021 kommuniziert. Der Beschluss über den neuen Namen erfolgt in der nächsten Gemeinderatssitzung am 04.05.2021. Unter allen Teilnehmern werden Preise, welche dankeswerterweise Schreibwaren-in-Kirchberg spendet, in Form von Einkaufsgutscheinen von Schreibwaren-in-Kirchberg, ausgelost. Gemeinderätin Inge Laupheimer stellt sich als Los-Fee zur Verfügung und zieht die Nummern. Die Information der Gewinner erfolgt direkt durch Schreibwaren-in-Kirchberg.
Aus dem Gremium heraus:
Ein Gemeinderat regt an zu prüfen, ob ggf. eine Verlegung oder gar Zusammenfassung der Einwurf-Briefkästen der Deutschen Post in der Ortsmitte (z.B. Marktstr. 8) möglich sein könnte. Thomas Kassner wird der Gemeindeverwaltung die Kontaktdaten für den Ansprechpartner bei der Deutschen Post für Kirchberg zukommen lassen.
Bürgerfrageviertelstunde
Ein Bürger erkundigt sich, ob der Lageplan der 1. Änderung vom Bebauungsplan „Ortsteil Sinningen“ auch in digitaler Form zur Verfügung gestellt wird.
Der Vorsitzende bestätigt dies. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wird dieser auf der Homepage der Gemeinde Kirchberg eingest