Kurzbericht aus der Gemeinde- und Ortschaftsratsitzung vom 27.07.2021
icon.crdate03.08.2021
Hauptthema war der Innerörtliche Bebauungsplan
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Sitzung 06.07.2021:
Für eine im Geltungsbereich des Landessanierungsprogramms „Holzimprägnierwerk" geplante private Sanierungsmaßnahme im Nicht-Wohnbereich auf Flst. 96 wurde die Förderfähigkeit in Aussicht gestellt.
Innerörtlicher Bebauungsplan „Ortsteil Sinningen" - 1. Änderung
Der Gemeinde Kirchberg an der Iller liegen für potentiellen Flächen zur Nachverdichtung und Umnutzung im Ortsteil Sinningen in zunehmender Anzahl Bauanträge vor, welche aufgrund des recht restriktiven Festsetzungskonzepts des rechtskräftigen, innerörtlichen Bebauungsplans aus dem Jahr 2012 nicht weiterverfolgt werden können. Ziel der 1. Änderung des innerörtlichen Bebauungsplans mit Grünordnung „Ortsteil Sinningen" ist es deshalb, durch eine Anpassung des Festsetzungskonzepts Innenentwicklung bzw. Nachverdichtung zu fördern, wobei zugleich der typische Ortscharakter des Ortsteils Sinningen erhalten werden soll.
Die 1. Änderung des innerörtlichen Bebauungsplans mit Grünordnung „Ortsteil Sinningen" wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Im Zeitraum zwischen dem 30.04.2021 bis einschließlich 07.06.2021 wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Aus der öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB haben sich keine wesentlichen Änderungen für die innerörtliche Bebauungsplanänderung „Ortsteil Sinningen" ergeben. Frau Munz vom Büro LARS consult stellt das Ergebnis der Auslegung und die dazu erarbeiteten Abwägungsvorschläge gemäß beiliegender Liste in der Sitzung vor. Diese werden im Gremium sehr intensiv und zum Teil kontrovers diskutiert.
Abwägung
Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wurden gehört und abgewogen. Den Abwägungs- und Beschlussempfehlungen zu den Stellungnahmen wird mit einer Änderung (Regelung zu Anzahl Wohneinheiten bei Doppelhäusern) jeweils zugestimmt.
Satzungsbeschluss
Die planungsrechtlichen Festsetzungen zum innerörtlichen Bebauungsplan mit Grünordnung Ortsteil Sinningen" in der Fassung vom 27.07.2021 werden einstimmig nach § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der GemO für Baden-Württemberg als Satzung beschlossen. Die örtlichen Bauvorschriften zum innerörtlichen Bebauungsplan mit Grünordnung „Ortsteil Sinningen" werden in der Fassung vom 27.07.2021 nach §74 LBO in Verbindung mit §4 GemO als Satzung beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzungen gemäß §10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Baugesuche
Die im Rahmen der Bauvoranfrage zum Neubau einer Wohnanlage mit vier Wohneinheiten in Sinningen, Blumenstraße, Flst. 3139/3 gestellten Befreiungsanträge werden wie folgt je einstimmig beschieden:
1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Abrücken von der östlichen Baulinie um ca. 1 m kann in Aussicht gestellt werden.
2. Der Antrag auf Befreiung für die Überschreitung der östlichen Baugrenze um 6 m kann nicht in Aussicht gestellt werden.
Dem Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Abstellraumes in Sinningen, Ortsstraße 4, Flst. 3541 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Dem Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Doppelhauses mit Garagen in Kirchberg, Gutenzeller Straße 8, Flst. 113 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Protokollangelegenheiten
Das öffentliche Protokoll vom 06.07.2021 wird genehmigt.
Bekanntgaben und Sonstiges
Der Vorsitzende gibt folgendes bekannt:
Corona
Aktuell haben wir in unserer Gemeinde keine Infizierten. Der Betrieb der Kommunalen Testzentren im Illertal wird in Abstimmung mit den Nachbargemeinden ab Ende Juli 2021 eingestellt. Wann und in welcher Form ein Testbetrieb wieder aufgenommen wird ist noch offen. Ein herzliches Dankeschön an alle ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die die Testzentren eingerichtet und den bürgernahen Testservice möglich gemacht und über viele Wochen zuverlässig aufrechterhalten haben. Die Durchführung von kostenlosen Schnelltests wird nach wie vor u.a. von privaten Anbietern (z.B. Apotheken) in der Raumschaft angeboten.
Kreisfeuerlöschverband Biberach
Morgen, am 28.07.2021, findet die öffentliche Verbandsversammlung des Kreisfeuerlöschverbandes Biberach statt. Ein wichtiger Tagesordnungspunkt ist hierbei die „Weiterentwicklung des Kreisfeuerlöschverbandes Biberach - Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen. Die Beschlussfassung sieht vor 1. Der Konzeption mit dargestellten Rahmenbedingungen zuzustimmen und 2. Die Verbandspflege zu beauftragen, die Umsetzung des Konzeptes zum 1. Januar 2023 vorzubereiten.
Hinsichtlich der umfangreichen Anpassungen in den Bereichen Ausrüstung, Überlandhilfe, Kreisgerätewerkstatt, Verwaltungsaufgaben, Einsatzabrechnungen, Verbandsumlage und -satzung sind die Hauptorgane der Verbandsmitglieder (Gemeinderäte bzw. Kreistag) entsprechend zu beteiligen (Weisungsbeschluss). Vorgeschlagen wird, die Weisungsbeschlüsse bis Ende 2021 herbeizuführen. Dann könnte die Beschlussfassung in der Verbandsversammlung Anfang 2022 mit Wirkung zum 01.01.2023 erfolgen.
Kindertagesstätte Kirchberg
Die Arbeiten schreiten voran. Das Gesundheitsamt hat am 22.07.21 nach einer Begehung vor Ort dem Kommunalverband für Jugend und Soziales (=KVJS) mitgeteilt, dass keine grundsätzlichen Mängel festgestellt worden sind. Toiletten sind für die vorgesehene Kinderzahl ausreichend vorhanden. Aus Sicht des Gesundheitsamtes kann die Einrichtung wie geplant eröffnen. Am 26.07.21 hat die KVJS dann die neue Betriebserlaubnis erteilt. Am 23.07.21 hat das Landratsamt Biberach eine Bauabnahme vorgenommen. Auch hier wurden grundsätzlich keine Mängel festgestellt, es wird aber noch geprüft, ob die Rampe mit einem Handlauf versehen werden muss.
Am Samstag, den 24.07.21 haben die Erzieherinnen, Eltern, Bauhof und ein paar Helfer von der Feuerwehr viele Sachen vom Kirchweg an den neuen Standort umgezogen. Recht herzlichen Dank an alle hierfür!
Die Küchen und das Balkongeländer sind zwischenzeitlich installiert, die Kindergarderoben werden aktuell eingebaut. Kommende Woche beginnt die Fa. Cucumaz mit dem Aufbau der Spielgeräte.
Baumaßnahme Finkenstraße
Im Bereich Finkenstraße als auch Milanweg wurden die vergrößerten Regenwasserkanäle verlegt. Die Fa. Gräser beginnt nun mit der Gehwegherstellung in der Goethestraße. Die Zuleitung des Straßenbeleuchtungskabels von der Gutenzeller Straße her soll diese Woche durch die Fa. Schad erfolgen.
Schule
In KW 29/2021 wurde der EDV-Raum mit der neuen Ausstattung (v.a. neuen Laptops) von der Fa. IT-Danke ausgestattet und in Betrieb genommen.
Defibrillator
Wie bereits im Mitteilungsblatt am 22.07.21 kommuniziert, wurde im SB-Bereich der Raiba in der Marktstraße 5 ein öffentlicher Defibrillator installiert.
Straßen-Feinbelag Häldele/Reute
Am 27.07.21 hat die Fa. Gräser den Straßen-Feinbelag im Baugebiet Häldele in Kirchberg hergestellt. Im Baugebiet Reute in Sinninngen wird dies am 28./29.07.21 erfolgen.
Iller-Hochwasserschutz Sinningen
Am 20.07.2021 war die öffentliche mündliche Verhandlung in der Verwaltungsrechtssache Franz Gutser gegen das Land Baden-Württemberg wegen Erstellung eines Dammes zum Schutz von Sinningen vor Hochwasser vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Am 22.07.2021 wurde telefonisch das Ergebnis, dass die Klage abgewiesen wird, an die beteiligten Parteien kommuniziert. Die schriftliche Begründung folgt noch im Nachgang. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Gießenabschlag 2021
Der Gießen wird am 02.10.21 um 18 Uhr auf die Mindestwassermenge abgestellt und am 09.10.2021 um 14 Uhr wieder zugelassen. Mit der Jahresversammlung vom 21.07.2021 wurde Herr Michael Walker zum neuen Vorstand der Wassergenossenschaft am Forellen-Gießbach gewählt.
Sitzungen/Urlaub
Die erste Sitzung nach den Sommerferien ist am Dienstag, den 14.09.2021 - wieder als gemeinsame Sitzung mit dem Ortschaftrat wegen Bebauungsplan Reute II (Abwägungen, Satzungsbeschluss) - und aus Platzgründen wieder im Dorfhaus.
Aus dem Gremium heraus:
Eine Gemeinderätin möchte wissen, wer denn für Unterhalt des Gießenbaches zuständig ist, da es Anfragen wegen loser Uferbefestigungen gab.
Der Vorsitzende erläutert, dass dies ein komplexer Sachverhalt ist. In bestimmten Bereichen ist die Wassergenossenschaft zuständig. In anderen Abschnitt wiederum die Gemeinde. Eine abschließende Klärung kann erfolgen, wenn der genaue Standort bekannt ist.
Ein Ortschaftsrat merkt an, dass der Wasserspiegel des Gießenbaches im Moment sehr hoch ist. Dies liegt zum einen an den starken Regenfällen in der letzten Zeit, aber vor allem wohl an Sedimentablagerungen als auch dem schnellwachsenden Bachgras. Dieses müsste dringend wieder entfernt werden.
Ortsvorsteher Wohlhüter erläutert, dass es nicht nur das Bachgras ist, sondern dass es mehrere Faktoren sind, die für den hohen Wasserpegel verantwortlich sind. Die Zuständigkeit für das Bachbett bzw. die Staulage vor und nach den Wasserkraftwerken obliegt der Wassergenossenschaft. Diese sei aktuell auch schon dabei, in gewissen Abschnitten das Bachgras zu entfernen.
Ein Gemeinderat bringt vor, dass die Bearbeitungszeiten und die Erreichbarkeit vom Kreisbauamt des Landratsamtes Biberach in letzter Zeit vermehrt für Verärgerung in der Bevölkerung bzw. bei Bauherren als auch bei Planern gesorgt hätten.
Dem Vorsitzenden sind aktuell gewisse Zeitverzögerungen als auch Einschränkungen bekannt und wird hier zur Klärung auf das Kreisbauamt zugehen. Er verweist aber auch auf stark steigende Fallzahlen kreisweit in Kombination mit zunehmender Komplexität.
Bürgerfrageviertelstunde
Eine Bürgerin erachtet den Randstein im Altkellmünzer Weg am Schacht des Regenüberlaufbeckens östlich von Schreibwaren Kassner für alle Verkehrsteilnehmer als gefährlich an und bittet um Kennzeichnung der Gefahrensituation. Der Vorsitzende wird dies prüfen lassen und ggf. Weiteres veranlassen.
Ferner fragt die Bürgerin zum innerörtlichen Bebauungsplan Sinningen nach, welcher Spielraum bezüglich der beschlossenen Festsetzung zur Oberkante Fertigfußboden Höhe möglich ist. Der Vorsitzende erläutert, dass die Erdgeschossfertigfußbodenhöhe maximal 0,5 m über der direkt zugeordneten Erschließungsstraße liegen darf. In Ausnahmefällen darf die Fußbodenoberkante bei Hinterliegergrundstücken mit stärkeren topographischen Höhenunterschieden bis zu 1 m über/unter dem zugeordneten Bezugspunkt an der Erschließungsstraße liegen.