Kurzberichte: Gemeinde Kirchberg an der Iller

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Kurzbericht aus der Gemeinderatssitzung vom 18.03.2025

icon.crdate24.03.2025

Hautthema waren Sanierung Finkenstraße und Kindergartengebühren

GR Bökeler fehlt entschuldigt.

TOP 1 Bürgerfrageviertelstunde

Ein Bürger möchte wissen, ob es nicht möglich sei, den Radweg vom Mastenweg auf der Westseite der Landstraße bis zum Kerker und weiter zu führen?

Der Vorsitzende erläutert, dass dies zu prüfen sei (Flächeneignung, -verfügbarkeit, Finanzierung etc.).

 

Fünf Vertreter vom Kindergarten-Elternbeirat fragen an, ob ggf. auch man die Kindergartengebühren auch mal ein Jahr nicht erhöhen könnte? Die Gebühren seien sehr hoch im Vergleich zu Nachbargemeinden. Auch wäre das attraktiv für junge Familien.

Der Vorsitzende bedankt sich recht herzlich für die Teilnahme von Elternbeiräten bei dem Beschluss zu den Kiga-Gebühren. Ferner bedankt er sich für die Vorabstimmung mit der Verwaltung in dieser Sache und verweist auf die Beratung und Beschlussfassung unter Tagesordnungspunkt 6.

 

Eine Bürgerin fragt nach, wann der Kirchhofweg (Straße zum Friedhof) saniert oder endausgebaut wird? Der Zustand sei sehr schlecht (Schlaglöcher), die Straße zu eng und es gibt keinen Gehweg.

Der Vorsitzende erläutert, dass diese Straße durchaus auf der Agenda der Gemeinde ist. Allerdings konkurriert sie mit den vielen anderen maroden Straßen wie z.B. Nordhofer Weg oder die Ortsstraße und Altenstadter Straße in Sinningen. Und aufgrund der sehr schlechten Finanzlage der Gemeinde muss sich die Bürgerschaft generell darauf einstellen, dass in den nächsten Jahren die gesamte Infrastruktur weiter leiden und immer schlechter werden wird.

 

TOP 2 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Sitzung 18.02.2025:

Es wurde ein Wertgutachten für das Flurstück 167/3, Bei der Kirche 9 in Kirchberg beauftragt.

 

TOP 3 Baugesuche

Zum Antrag auf Nutzungsänderung in Anbau Nutzpflanzen, Nutzung als Räumlichkeiten für eine Konsumcannabis-Anbauvereinigung, Lebergasse 2, Flst. 94/3 gab der Vorsitzende folgende Sachstandsinformation. Dieser Bauantrag wurde vom Gemeinderat bereits in seiner Sitzung am 02.07.2024 behandelt. Der Gemeinderat hat damals mehrheitlich das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Das Landratsamt Biberach hat nun mit Schreiben vom 03.03.2025 mitgeteilt, dass die Baunutzungsänderung zum Cannabisanbau dem Bauantragsteller nicht in Aussicht gestellt werden kann. Damit bestätigt das Landratsamt Biberach, dass aufgrund der bauplanungsrechtlichen Unzulässigkeit der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen rechtmäßig versagt hat. Der Bauantragssteller hat zwischenzeitlich das Landratsamt Biberach verklagt. Somit muss nun das Verwaltungsgericht in Sigmaringen Recht sprechen.

 

TOP 4 Sanierung Finkenstraße

Die Fa. Gräser hat diese Woche die Sanierungsarbeiten in der Finkenstraße wieder aufgenommen. Zwischenzeitlich wurde festgestellt, dass zwei Leistungen noch nachträglich vergeben werden müssen. Zum einen ist ein Lehmriegel zur Abdichtung des Regenrückhaltebeckens gegenüber des Unterbaues der nun höher zur Ausführung geplanten Finkenstraße erforderlich. Kostenpunkt 8.267,75 EUR/brutto. Zum anderen müssen im Zuge dieser Maßnahme noch vorhandene Schäden an den Bestandsrohren behoben werden. Kostenpunkt: 26.039,63 EUR/brutto. Die o.g. Nachtragsangebote wurden entsprechend bei der Fa. Gräser beauftragt.

 

TOP 5 Feuerwehr

Am 15.03.2025 wurde in der Jahreshauptversammlung der Gemeindefeuerwehr Kirchberg Herr Heiko Münstermann als Kommandant, zu seinem Stellvertreter Herr Leon Walcher gewählt. Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 Feuerwehrgesetz (FwG) und §§ 10 Abs. 5, 15 Abs. 5 der Feuerwehrsatzung - Kirchberg an der Iller vom 29. Januar 2025 - muss der Gemeinderat diesen Wahlen zustimmen, damit diese wirksam werden. Der Gemeinderat stimmt der Wahl des Kommandanten der Freiwilligen Gemeindefeuerwehr Kirchberg an der Iller sowie dessen Stellvertreter zu.

 

TOP 6 Kindergartengebühren

Auch in diesem Jahr stehen die Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Kindergartengebühren für das kommende Kindergartenjahr an. Hierzu zunächst ein Überblick über die aktuellen Werte im Kindergartenjahr 2024/2025:

Die Gebühren werden derzeit einerseits nach der Stundenbelegung pro Woche berechnet (Differenzierung durch Tarife) und hängen andererseits von der Anzahl der Kinder in einer Familie ab (sog. „Sozialstaffelung“). Sie teilen sich auf in einen blauen (25 Std.), roten (30 Std.), grünen (35 Std.) und lila (45 Std.) Tarif und erhöhen sich bei der Inanspruchnahme der Feriengruppe. Im vergangenen Jahr wurden die bestehenden Tarife im „U3“-Bereich und im „Ü3“-Bereich jeweils um ca. 7,5 % erhöht. Dabei ergibt sich bei der Inanspruchnahme des roten Tarifs zusammen mit der Feriengruppe für Kinder unter 3 Jahren eine Gebühr von derzeit 460,00 € und für Kinder über 3 Jahren eine Gebühr von derzeit 175,00 € pro Monat (Familie mit einem Kind).

„Die Vertreter des Städtetages, Gemeindetages und der Kirchenleitungen empfehlen für das Kindergartenjahr 2025/2026 wird eine Erhöhung um 7,3 Prozent.

Das angestrebte Ziel der unterzeichnenden Verbände in Baden-Württemberg bleibt ein Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeteiligung. […]“

Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, dass die 5 Bausteine 25 Std. – 30 Std. – 35 Std. – 45 Std. – Feriengruppe weiterhin so bestehen b leiben sollen. Ebenso festhalten wollen wir an der im Jahr 2023 festgelegten Sozialstaffel mit 83% bei 2 Kindern und 65% bei 3 oder mehr Kindern. Für das kommende Kindergartenjahr soll von einer Erhöhung entsprechend der Empfehlungen um ca. 7,3 % für die Ü3-Tarife und U3-Tarife abgewichen werden. Dies gilt auch für die Feriengruppe. In Zeiten von enormen Preissteigerungen möchten wir die Haushalte der Eltern nicht auch noch durch einen hohen Zuschlag der Kindergartengebühren belasten und schlagen daher eine Steigerung der Gebühren von ca. 3 % sowohl für die Ü3- als auch für die U3-Tarife und die Feriengruppe vor. Dies soll ein gewisses Entgegenkommen dem Elternbeirat gegenüber darstellen.

Der Kostendeckungsgrad der Elternbeiträge an den gesamten Kindergartenkosten beträgt im Jahr 2023 ca. 13,65 % und im Jahr 2024 ca. 14,25 %. Im Kindergartenjahr 2025/26 wird der Kostendeckungsgrad bei einer Erhöhung der Beiträge um ca. 3 % ca.  13,07 % betragen. Bei einer Erhöhung der Beiträge um 7,3 % läge der Kostendeckungsgrad bei ca. 13,62 %. Theoretischer Zielwert sind hier 20 %; in der Praxis werden allerdings 15 % angestrebt, die wir nicht ganz erreichen. In Anbetracht dessen, dass wir die angestrebten 20 % bzw. 15 % Kostendeckung durch die Elternbeteiligung noch immer nicht erreicht haben, in der Vergangenheit unterschritten haben und auch in der Zukunft nicht erreichen werden, sind die Erhöhungen der Gebühren unumgänglich.

Es entsteht eine sehr kontroverse und angeregte Diskussion im Gremium. Man ist sich einig, dass eine „Nullrunde“ aufgrund der sehr schlechten Finanzlage der Gemeinde nicht darstellbar ist. Eine weitere Anpassung der Sozialstaffeln wurde andiskutiert, aber wieder verworfen. Man stellt auch fest, dass der berechnete Deckungsgrad aufgrund fehlender Abschreibungen und interner Leistungsverrechnungen tatsächlich noch niedriger ausfällt. Auch wurden unterschiedliche Erhöhungs-Prozentsätze für U3 und Ü3 andiskutiert, aber wieder verworfen. Es zeichnet sich schließlich ein Mittelwert zwischen dem Verwaltungsvorschlag von 3% und der Landesempfehlung von 7,3% ab. Auf Antrag aus dem Gremium werden 5% - somit 2,3%-Punkte unterhalb der Landesempfehlung – zur Abstimmung gebracht und einstimmig beschlossen. Siehe hierzu auch die separate veröffentlichte der Satzung in diesem Mitteilungsblatt.

 

TOP 7 Gebühren Verlässliche Grundschule

Ab dem Schuljahr 2025/2026 wird für die Verlässliche Grundschule der monatliche Elternbeitrag auf 50,00 € bei 11 Beiträgen und der Preis für die Zehnerkarte auf einmalig 50,00 € festgesetzt.

 

TOP 8 Bekanntgaben und Sonstiges

L260 Bushaltestelle bei Sinningen

Herr Tobias Pferdt vom Regierungspräsidium (RP) Tübingen hat mit E-Mail vom 03.03.2025 mitgeteilt, dass die Polizei und Verkehrsbehörde der Planung zwischenzeitlich ebenfalls zugestimmt haben. Zurzeit werden die Ausgleichsmaßnahmen für die zusätzliche Flächenversiegelung in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde bearbeitet. Auch die kommunalen Belange werden noch in die Entwurfsplanung eingearbeitet. Diese werden dann der Gemeinde nochmals zur endgültigen Zustimmung vorgelegt. Anschließend folgen die Ausführungsplanung, Ausschreibung und Vergabe. Angesichts des zur Verfügung stehenden Personalkapazitäten und vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel geht das RP derzeitig von einem Bau im Jahr 2026 aus.

 

Kriebelmückenbekämpfung

Das Landratsamt Biberach hat die Wasserrechtliche Erlaubnis für die Kriebelmückenbekämpfung (Gießenbach, Sinningen) bis zum 31.12.2027 verlängert.

 

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Mit Schreiben vom 07.03.2025 hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz mitgeteilt, dass das Projekt der Gemeinde Kirchberg

„Heber Haustechnik GmbH & Co. KG, Neubau eines Betriebsgebäudes in Holzständerbauweise im Birkenweg 10 in Sinningen“ mit 151.500 EUR gefördert wird.

 

DSL-Glasfasererschließung

Am Montag, den 10.03.2025 war Spatenstich und somit offizieller Baustart für die Glasfasererschließung in Kirchberg und Sinningen durch die Netcom-BW bzw. Netze BW. Auch Spätentschlossene haben noch für kurze Zeit die Möglichkeit zu Sonderkonditionen einen Anschluss zu buchen.

 

Bauplätze Baugebiet Reute Sinningen

Die 7 kommunalen Bauplätze vom Bauabschnitt I sind alle zugeteilt und verkauft. Der Bauabschnitt II mit 11 kommunalen Bauplätze wird frühestens in 3 Jahren erschlossen und vermarktet. Jedoch kann man sich, wie bereits kommuniziert, jetzt schon auf die Warteliste setzen lassen, welche dann bei der Zuteilung chronologisch abgearbeitet wird.

 

Ortsjubiläum Kirchberg

Den diesjährigen Josefstag, welchen wir am Sonntag, den 23. März 2025 feiern, wollen wir als offiziellen Start in das Jubiläumjahr 750 Jahre Kirchberg begehen.

Hier wird auch die Festschrift mit Festprogramm vorgestellt und verteilt. Vorab erfolgt die Verteilung der Festschrift an jeden Haushalt in unserer Gemeinde im Rahmen einer Vollverteilung vom Mitteilungsblatt am 20. März 2025. Der Festgottesdienst ist um 9:30 Uhr und im Anschluss feiern wir in der Festhalle. Zum Ortsjubiläum werden sich dieses Jahr auch die Grundschule und die Kita mit Aktionen beteiligen.

Die Mitglieder des Gemeinderates erhalten heute vorab schon je eine Festschrift.

 

Grundschule

Wir haben 26 Anmeldungen für die 1. Klasse ab September 2025.

 

Aus dem Gremium heraus:

GR Gropper erkundigt sich nach der Baum-Nachpflanzung in der Marktstraße.

Der Vorsitze erläutert, dass man sich hierzu gerade eine Empfehlung machen lässt. Geplant sind alle Baumpflanzaktionen in diesem Jahr im Zusammenhang mit dem Umwelttag im Oktober.

 

GR Gropper bemängelt die Qualität der Verfugung beim neuen Hallenboden in der Mehrzweckhalle.

Der Vorsitzende erläutert, dass dies bereits dokumentiert ist und wir uns hier noch in der Gewährleistungsphase befinden.

Ferner erkundigt er sich nach den Rückmeldungen zur Raumtemperatur in der Mehrzweckhalle.

Der Vorsitzende teilt mit, dass es 5 Gruppen zu heiß und 1 Gruppe als zu warm (v.a. bei Sonnenschein) empfindet.

 

TOP 9 Protokollangelegenheiten öffentlich

Das öffentliche Protokoll vom 18.02.2025 wurde genehmigt.