Lebenslagen: Gemeinde Kirchberg an der Iller

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Adoption

Broschüre des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend "Ein Kind adoptieren

Kurzbeschreibung

Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten oder zur Adoption freigeben wollen, sollten Sie sich bei einer Adoptionsvermittlungsstelle beraten lassen. Das kann beispielsweise bei Ihrem örtlich zuständigen Jugendamt sein. Grundlegende Informationen zum Thema finden Sie auf den folgenden Seiten.

Ziel aller Adoptionsvermittlungen ist es, geeignete Eltern für das Kind zu finden. Das Wohl des Kindes steht immer im Vordergrund.

Langbeschreibung

Broschüre des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend "Ein Kind adoptieren

Rechtsgrundlage

  • § 1741 Zulässigkeit der Annahme

  • § 1754 Wirkung der Annahme BGB: Namensführung

  • § 1755 Erlöschen von Verwandtschaftsverhältnissen

  • § 1756 Bestehenbleiben von verwandtschaftsverhältnissen

  • § 1 Grundsätze der Adoption

  • § 2 Annahme als Kind

  • § 3 Zustimmung zur Adoption

  • § 4 Antrag auf Annahme als Kind

Freigabevermerk

06.11.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

Zugehörige Leistungen

Adoption - Akteneinsicht beantragen
Adoption eines ausländischen Kindes - Beurkundung im Geburtenregister beantragen
Adoption eines deutschen Kindes - Beurkundung von Amts wegen
Kinderreisepass - eine Beantragung ist seit 1. Januar 2024 nicht mehr möglich
Landesprogramm STÄRKE - Informationen für Eltern erhalten
Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen
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