Lebenslagen: Gemeinde Kirchberg an der Iller

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Bestattung von Fehl- und Totgeburten

Eine Übersicht von Angeboten für trauernde Eltern, deren Kinder in der Schwangerschaft, unter der Geburt oder in den ersten Lebenstagen gestorben sind, finden Sie hier.

Kurzbeschreibung

  • Lebend- und Totgeburten müssen bestattet werden. Es müssen alle gesetzlich vorgeschriebenen Formalitäten für eine Bestattung erfüllt werden.

  • Fehlgeburten und ungeborene Kinder (Schwangerschaftsabbruch) werden bestattet.

  • das Herz bereits geschlagen hat oder

  • die Nabelschnur pulsiert hat oder

  • die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat.

Langbeschreibung

Eine Übersicht von Angeboten für trauernde Eltern, deren Kinder in der Schwangerschaft, unter der Geburt oder in den ersten Lebenstagen gestorben sind, finden Sie hier.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

25.06.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg

Zugehörige Leistungen

Geburt in öffentlicher oder privater Klinik oder Einrichtung dem Standesamt melden
Hausgeburt dem Standesamt melden
Sterbeurkunde beantragen
Todesfall anzeigen
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