Lebenslagen: Gemeinde Kirchberg an der Iller

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Wohnungswechsel

Lebenslage "Umzug"

Kurzbeschreibung

Wenn Sie umziehen, Ihre alte Wohnung aber behalten, müssen Sie erklären, welche Wohnung Ihre Hauptwohnung ist.

Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung, das heißt die Wohnung, in der Sie sich im Verhältnis zu einer oder mehreren anderen Wohnung(en) tatsächlich am häufigsten aufhalten. Wenn Sie verheiratet sind und nicht dauernd von Ihrer Familie getrennt leben, haben Sie Ihre Hauptwohnung in der von Ihrer Familie vorwiegend benutzten Wohnung. Dasselbe gilt bei eingetragenen Lebenspartnerschaften. Minderjährige haben ihre Hauptwohnung in der vorwiegend von den Personensorgeberechtigten benutzten Wohnung. In Zweifelsfällen ist Ihre Hauptwohnung dort, wo der Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt.

Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Inland. Sie können also eine Hauptwohnung und mehrere Nebenwohnungen haben.

Langbeschreibung

Lebenslage "Umzug"

Rechtsgrundlage

§ 21 BMG

§ 22 BMG

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 25.06.2026 freigegeben.

Zugehörige Leistungen

Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden
Meldebescheinigung beantragen
Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen
Wohnsitz abmelden
Wohnsitz als Hauptwohnsitz anmelden
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