Dienstleistungen: Gemeinde Kirchberg an der Iller

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Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden

Wenn Sie innerhalb Ihrer Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie Ihrer Stadt oder Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen.

Voraussetzungen

Sie ziehen innerhalb derselben Kommune (Stadt oder Gemeinde) um.

Ablauf

Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls ummelden, wenn

Fristen

Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ummelden.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitung in der Regel sofort vor Ort

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

Sie können die Anschrift auf Ihrem Personalausweis gleichzeitig mit der Ummeldung in Ihrer Stadt oder Gemeinde aktualisieren.

Gebühren

Innerhalb der vorgegebenen Frist in der Regel kostenfrei. In Abhängigkeit von einer örtlichen Gebührensatzung kann im Einzelfall allerdings eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.

Zuständigkeit

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder

  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.

Rechtsgrundlage

  • § 17 Anmeldung, Abmeldung

  • § 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers

  • § 25 Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person

Rechtsbehelf

Keiner

Sonstiges

Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie Bescheinigungen des Wohnungsgebers der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung des Wohnungsgebers erfolgt.

Sie erhalten eine Bestätigung der Ummeldung für Ihre Unterlagen.

Freigabevermerk

19.05.2026 Innenministerium Baden-Württemberg

Zuständige Organisationseinheiten

Gemeinde Kirchberg an der Iller
+490735493160 info(@)kirchberg-iller.de+497354931630
Hauptamt
info(@)kirchberg-iller.de07354 9316 30
Bürgerbüro
07354 9316 0 info(@)kirchberg-iller.de07354 9316 30

Zugehörige Lebenslagen

Wohnungswechsel
Meldepflicht
Wohnen
Umzug
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