Dienstleistungen: Gemeinde Kirchberg an der Iller

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Reisepass - Wohnortänderung beantragen

Wenn sich Ihr Wohnort geändert hat, müssen Sie Ihre neue Adresse in Ihren Reisepass eintragen lassen. Das können Sie online beantragen, sofern die Kommunalverwaltung am neuen Wohnsitz eine elektronische Wohnsitzanmeldung anbietet. Sie können auch persönlich zum Bürgeramt Ihres neuen Wohnortes gehen.

Auch wenn Sie ins Ausland ziehen und keine Adresse mehr in Deutschland haben, muss Ihr Reisepass geändert werden. Auf dem Wohnortaufkleber steht Ihr Aufenthaltsort im Ausland.

Voraussetzungen

  • Sie haben einen gültigen Reisepass.

  • Sie haben eine aktuelle Meldebestätigung als Nachweis Ihrer Adressänderung.

  • Sie haben einen gültigen Personalausweis und haben die Online-Ausweisfunktion im Personalausweis freigeschaltet.

  • Sie kennen Ihre persönliche sechsstellige PIN.

  • Sie haben ein Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein Kartenlesegerät.

  • Sie haben die AusweisApp auf Ihrem Smartphone, Tablet oder PC installiert.

  • Sie haben ein Nutzerkonto(beispielsweise BundID).

Ablauf

  • Sie legen Ihren gültigen Reisepass und Ihre Meldebestätigung vor.

  • Das Bürgeramt aktualisiert den Wohnort in Ihrem Reisepass mittels eines Wohnortaufklebers.

Fristen

Sie müssen Ihren Wohnort unverzüglich nach der Adressänderung in Ihrem Reisepass ändern lassen oder selbst online ändern.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

  • gültiger Reisepass

  • aktuelle amtliche Meldebestätigung

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Zuständigkeit

  • die Gemeinden als Ortspolizeibehörden

  • die Verwaltungsgemeinschaften,welche die Aufgaben der Meldebehörde erledigen oder erfüllen.

Rechtsgrundlage

  • § 4 Passmuster; Verordnungsermächtigung

  • § 15 Pflichten des Inhabers

  • § 19 Zuständigkeit

  • § 27 Gebühren

  • Anlage 2b Muster des Aufklebers zur Änderung des Wohnortes

  • Anlage 2c Muster des Aufklebers zur Änderung des Wohnortes nach elektronischer Anmeldung nach § 23a des Bundesmeldegesetzes

  • Anlage 11 Vorbemerkung Nummer 6 Tabellen 3 und 4

  • Nummern 4.1.9 Wohnort

  • Nummer 6.2.1.4 Änderungen im Reisepass

  • Nummer 6.2.2.5

  • Nummer 21.2.8

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

  • Anfechtungsklage

  • Verpflichtungsklage

Sonstiges

Wenn Sie die Wohnortänderung in Ihrem Reisepass online ändern möchten, müssen Sie auch einen neuen Wohnsitz anmelden.

Freigabevermerk

05.03.2026 Innenministerium Baden-Württemberg

Zuständige Organisationseinheiten

Gemeinde Kirchberg an der Iller
+490735493160 info(@)kirchberg-iller.de+497354931630
Hauptamt
info(@)kirchberg-iller.de07354 9316 30
Bürgerbüro
07354 9316 0 info(@)kirchberg-iller.de07354 9316 30

Zugehörige Lebenslagen

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