Dienstleistungen: Gemeinde Kirchberg an der Iller

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Klärung des Rentenversicherungskontos von Spätaussiedlern*innen beantragen

Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie Vertriebene werden so gestellt, als ob sie ihr gesamtes Versicherungsleben in Deutschland zurückgelegt hätten. Eine Anerkennung als Aussiedler oder Spätaussiedler erfolgt nach dem Bundesvertriebenengesetz. Da diese bis zum Zuzug in der Regel keine rentenversicherten Verdienste im Bundesgebiet haben, können ihren Zeiten nach dem sogenannten Fremdrentengesetz (FRG) zugeordnet werden. Der Wert dieser Zeiten entspricht dem, was vergleichbare Versicherte in Deutschland durchschnittlich verdient haben.

Erfüllen Sie die entsprechenden Voraussetzungen, werden Ihre Beitrags- beziehungsweise Beschäftigungszeiten angerechnet. Auch Ihre im Herkunftsland zurückgelegten Anrechnungszeiten, zum Beispiel wegen Arbeitsunfähigkeit, Schul- und Hochschulbesuch oder Krankheit, werden berücksichtigt.

Bei Beitragszeiten ab 1950 werden Tabellenwerte nach Qualifikationsgruppen, zum Beispiel mit oder ohne Ausbildung, mit Meisterqualifikation, mit Studium und Wirtschaftsbereichen, wie zum Beispiel Bauwirtschaft, Handel, Verkehr zugeordnet, um zu einer möglichst realitätsbezogenen Einkommensfeststellung zu gelangen. Die Werte werden anschließend in der Regel auf 60 Prozent des vollen Werts reduziert. Hiermit wird insbesondere eine Anpassung an Versicherte erreicht, die in strukturschwachen Gebieten in Deutschland gelebt und deutlich geringere Verdienste als der Durchschnitt erzielt haben.

Voraussetzungen

  • Sie gehören zur Gruppe der Vertriebenen oder sind Spätaussiedlerin beziehungsweise Spätaussiedler und

  • Sie möchten Ihr Rentenversicherungskonto klären.

Ablauf

Die Anerkennung der im Herkunftsland zurückgelegten Versicherungszeiten müssen Sie schriftlich beantragen.
Angesichts der komplizierten Rechtsmaterie empfiehlt es sich, den Antrag auf Kontenklärung bei der Stadtverwaltung, Ihrer Wohnsitzgemeinde, in den entsprechenden Versicherungsämtern, bei ehrenamtlichen Versichertenberaterinnen beziehungsweise Versichertenberatern oder direkt bei den Regionalzentren und Außenstellen der Rentenversicherungsträger zu stellen.

Über die Anerkennung von rentenrechtlichen Zeiten erhalten Sie einen gesonderten Feststellungsbescheid.

Der Feststellungsbescheid stellt anerkannte Zeiten nach der aktuellen Rechtslage fest. Ändert der Gesetzgeber bis zum tatsächlichen Rentenbeginn die Rechtsgrundlagen, kann dies dazu führen, dass Bescheide an die neue Rechtslage angepasst werden müssen.

Fristen

Um spätere Verzögerungen, beispielsweise bei einer Rentenantragstellung zu vermeiden, empfiehlt es sich, einen entsprechenden Antrag bereits nach Erhalt der Spätaussiedlerbescheinigung zu stellen. Dies erleichtert auch die Beschaffung von notwendigen Unterlagen.

Bearbeitungsdauer

Mehrere Monate, je nach Umfang der Kontenklärung.

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

Anhand der vorgelegten Unterlagen entscheidet Ihr Rentenversicherungsträger im Einzelfall, ob eine Beitragszeit glaubhaft gemacht oder nachgewiesen wurde. Damit die Zeiten als nachgewiesene Zeit anerkannt werden können, darf kein Zweifel an der Richtigkeit und der Lückenlosigkeit der behaupteten Tatsache bestehen. Sind die Beitragszeiten nachgewiesen, werden die entsprechend den vorangegangenen Ausführungen ermittelten Tabellenwerte um ein Fünftel aufgestockt

Gebühren

Es entstehen keine Kosten.

Zuständigkeit

  • die Deutsche Rentenversicherung Bund,

  • die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See,

  • die Regionalträger, zum Beispiel Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

  • Klage

Sonstiges

Zu den Anspruchsberechtigten gehören in erster Linie Vertriebene und Spätaussiedler oder Spätaussiedlerinnen. Ehegatten

oder Kindern von Spätaussiedlerinnen

und Spätaussiedlern ohne eigene Anerkennung

können daher keine im Herkunftsland zurückgelegten

Beitrags beziehungsweise Beschäftigungszeiten angerechnet werden.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

14.09.2026 Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg

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