Dienstleistungen: Gemeinde Kirchberg an der Iller

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Hundesteuer - Hund anmelden

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

Voraussetzungen

Sie halten einen Hund.

Ablauf

Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

Fristen

  • seit dem Sie einen Hund halten oder

  • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.

Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Gebühren

1. Hund: 72,00 Euro, 2. Hund: 168,00 Euro

Zuständigkeit

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Widerspruch

Sonstiges

Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

Freigabevermerk

21.05.2026 Finanzministerium Baden-Württemberg, Innenministerium Baden-Württemberg

Zuständige Organisationseinheiten

Gemeinde Kirchberg an der Iller
+490735493160 info(@)kirchberg-iller.de+497354931630
Finanzen
07354 93160 info(@)kirchberg-iller.de07354 9316 30
Kasse
07374 9316 91 info(@)kirchberg-iller.de07354 9316 30

Zugehörige Lebenslagen

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