Kindertagespflege - Antrag auf Kostenübernahme
Eine Alternative zur Betreuung des Kindes in einer Kindertageseinrichtung ist die Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes durch eine geeignete Kindertagespflegeperson. Kindertagespflege wird im Haushalt der Tagespflegeperson, der Personensorgeberechtigten oder in anderen geeigneten Räumen geleistet. Die Betreuungszeiten werden zwischen Eltern und der jeweiligen Tagespflegeperson individuell abgestimmt.
Tipp: Bei der Suche nach einer geeigneten Tagespflegeperson helfen Ihnen die Jugendämter oder die von Jugendämtern beauftragten freien Träger wie z.B. Tageselternvereine. Sie vermitteln geeignete Tagespflegepersonen und bieten auch nach der erfolgten Vermittlung sowohl Ihnen als auch der Tagespflegeperson Beratung und Begleitung an, beispielsweise bei Fragen zum Betreuungsvertrag.
Voraussetzungen
Ablauf
Fristen
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
Gebühren
Bezugsort
Rechtsgrundlage
Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe (§1 SGB VIII)
Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG)
Rechtsbehelf
Sonstiges
Vertiefende Informationen
Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg e.V.
Freigabevermerk
13.02.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg








