Anmeldung eines Neuwagens (Neuzulassung eines Fahrzeugs) beantragen
Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger.
Die Zulassung (Anmeldung) berechtigt Sie dazu,
- mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
- das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen
Voraussetzungen
Sie haben ein neues Fahrzeug.
Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in Deutschland.
Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30,00 EUR.
Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5,00 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Sie haben für das Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
Ablauf
bei natürlichen Personen:
- Familienname, Geburtsname, Vornamen,
- gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
- Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
- Geschlecht und Anschrift
Familienname, Geburtsname, Vornamen,
gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
Geschlecht und Anschrift
bei juristischen Personen und Behörden:
- Name oder Bezeichnung und
- Anschrift
Name oder Bezeichnung und
Anschrift
bei Vereinigungen:
- Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
- Name der Vereinigung
Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
Name der Vereinigung
Familienname, Geburtsname, Vornamen,
gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
Geschlecht und Anschrift
Name oder Bezeichnung und
Anschrift
Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
Name der Vereinigung
Kfz-Kennzeichen undgegebenenfallsFahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
Sicherheitscodeder Zulassungsbescheinigung TeilII
eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis derKfz-Haftpflichtversicherung
Kontoverbindung der Halterinbeziehungdsweisedes Halters für dasSEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
Zum Kennzeichen: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung; Kunden mit einem Aufenthaltstitel müssen zudem einen gültigen Reisepass vorlegen
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt, oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen
bei Zulassung auf Minderjährige: die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original
die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
Gebühren
Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen um Straßenverkehr (GebOst) festgelegt.
Zuständigkeit
für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
für einen Landkreis: das Landratsamt.
Rechtsgrundlage
§ 6 Antrag auf Zulassung
§ 3 Absatz 1, 4 Notwendigkeit einer Zulassung
Rechtsbehelf
Widerspruch
Sonstiges
Wunschkennzeichen: Möchten Sie sich ein bestimmtes Kennzeichen aussuchen, besteht die Möglichkeit, vorab eines reservieren zu lassen. Dies kann persönlich oder online erfolgen. Die Gebühr hierfür beträgt 10,20 EUR. Weitere Informationen zum Wunschkennzeichen sowie den Link zum Online-Dienst Wunschkennzeichen finden Sie hier: Wunschkennzeichen beantragen oder reservieren - Serviceportal Baden-Württemberg
Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern, die sich meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde befinden.
Ohne amtliche Kennzeichen dürfen Fahrzeuge nicht auf öffentlichen Flächen bewegt oder abgestellt werden. Die Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein und müssen entsprechend den rechtlichen Vorgaben am Fahrzeug angebracht sein.
Bestimmte Kennzeichenkombinationen sind länderspezifisch gesperrt.
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
07.08.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg








