Dienstleistungen: Gemeinde Kirchberg an der Iller

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Kiesabbau

Das Amt für Bauen und Naturschutz ist für die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit und das Verfassen der rechtlichen Entscheidungen sowie die Überwachung im Bereich Kiesabbau für den gesamten Landkreis Biberach zuständig.

Voraussetzungen

Das Vorhaben muss genehmigungspflichtig und genehmigungsfähig sein.

Das bedeutet, dass die formellen und materiellen Voraussetzungen vorliegen müssen.

Die Genehmigungspflicht ergibt sich nach Art und Weise der Rohstoffgewinnung und dem flächenmäßigen Umfang des Vorhabens.

Die Genehmigungsfähigkeit richtet sich nach der inhaltlichen Ausgestaltung des Vorhabens.

Der Einzelfall und die Eigenarten des Vorhabengebietes sind zu betrachten.

Das Vorhaben darf keinen von der Genehmigungsbehörde zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.

Ablauf

Eine Vorbesprechung vor Antragstellung ist aufgrund der Vielschichtigkeit der umweltrechtlichen Belange sinnvoll.

Nach Antragseingang werden die Unterlagen von der Genehmigungsbehörde auf ihre Vollständigkeit geprüft.

Nach Feststellung der Vollständigkeit beginnt das Beteiligungsverfahren.

Von der Behörde können weitere Nachforderungen bzw. Gutachten zu Klärung verschiedener Fragen verlangt werden.

Den Abschluss des Verfahrens bildet die Erstellung eines Bescheides.

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

Je nach Antragsart und Ausgestaltung des Vorhabens abweichend.

Rechtsgrundlage

Für ein Trockenabbauverfahren ist eine bau- und naturschutzrechtliche Genehmigung erforderlich.

Für ein Nassabbauverfahren wird i.d.R. ein Plan nach dem Wasserhaushaltsgesetz festgestellt.

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