Dienstleistungen: Gemeinde Kirchberg an der Iller

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Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen

Mit Plakaten soll eine Vielzahl von Personen auf Veranstaltungen, Wahlen oder Aktionen hingewiesen werden.

Straßen sind in der Regel der Öffentlichkeit gewidmet, dem Gemeingebrauch.

Das Anbringen von Plakaten ist die Nutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus. Es liegt eine Sondernutzung vor.

Beispiele:

  • Für gewerbliche oder nicht gewerbliche Zwecke (beispielsweise durch Verbände, vom Finanzamt bestätigte gemeinnützige Vereine und Kirchen) werden
    • Info- beziehungsweise Promotionsstände aufgestellt,
    • Werbeschriften auf Tischen oder von Ständen aus verteilt oder
    • im öffentlichen Straßenraum Veranstaltungshinweise (beispielsweise Hinweise auf Diskotheken, Tanzveranstaltungen, Konzerte, Aufführungen, Messen, Märkte) plakatiert oder
  • politische Parteien, Organisationen und Wählervereinigungen machen mit Plakaten, Ständen oder ähnlichen sperrigen Anlagen auf sich aufmerksam.

Wer Plakate im öffentlichen Straßenraum anbringen möchte, braucht in der Regel eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis).

Voraussetzungen

  • welche Institutionen plakatieren dürfen,

  • für welche Anlässe plakatiert werden darf,

  • Größe und Anzahl der Plakate,

  • Plakatierungsorte und -dauer.

Ablauf

Wenn Sie auch eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen, können Sie beide Anträge gleichzeitig einreichen.

Fristen

vor der Plakatierung

Erfragen Sie die genauen Fristen bei der zuständigen Stelle.

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

gegebenenfalls Entwurf des Werbeplakats

Gebühren

Gegebenenfalls müssen Sie schon während des Verfahrens einen Gebührenvorschuss leisten. Sie erhalten einen gesonderten Gebührenbescheid.

Zuständigkeit

die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in deren Bereich die betroffene Straße liegt

Rechtsgrundlage

  • örtliche Sondernutzungssatzung

  • Polizeiverordnung

Sonstiges

An anderen Stellen im Ort außer an Ortsdurchfahrten ist das Plakatieren verboten.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die interkommunal abgestimmte Fassung wurde zuletzt am 21.02.2020 freigegeben.

Zuständige Organisationseinheiten

Gemeinde Kirchberg an der Iller
+490735493160 info(@)kirchberg-iller.de+497354931630
Bauamt
07354 9316 11 bauamt(@)kirchberg-iller.de07354 9316 30

Zugehörige Lebenslagen

Wahlen und Bürgerbeteiligung
Verkehr und Verkehrswege
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