Dienstleistungen: Gemeinde Kirchberg an der Iller

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Erlaubnis als Pfandleiher oder Pfandvermittler beantragen

Wenn Sie das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers gewerblich betreiben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Voraussetzungen

  • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit

  • Nachweis, dass mindestens für die ersten sechs Monate des Gewerbebetriebes die erforderlichen Mittel oder entsprechende Sicherheiten (zur Verfügung stehen.

  • Nachweis einer Versicherung gegen Feuerschäden, Leitungswasserschäden, Einbruchdiebstahl sowie gegen Beraubung

Ablauf

Die Erlaubnis für den Betrieb eines Geschäftes als Pfandleiher oder Pfandvermittler müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Nach der Prüfung erhalten Sie entweder die Erlaubnis oder einen Ablehnungsbescheid. Eine Erlaubnis kann mit bestimmten Auflagen verbunden werden

Fristen

Die Erlaubnis müssen Sie vor Beginn der Tätigkeit beantragen. Erst nach Erteilung der Erlaubnis sind Sie zur Ausübung des Gewerbes berechtigt.

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

  • Ausgefülltes Antragsformular

  • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers

  • Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister, soweit das Unternehmen im Register eingetragen ist; ansonsten eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrags (zum Beispiel bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))

  • Bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen

  • Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde für jede Person, die mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragt ist (bei juristischen Personen: für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen)

  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister für jede Person, die mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragt ist (bei juristischen Personen: für diese selbst und für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen)

  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamts

  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts

  • Auskunft des Insolvenzgerichts, ob eine Verfahrenseröffnung vorliegt

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommunalen Steueramts

  • Bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen

  • Nachweis des Abschlusses einer Versicherung für angenommene Pfandgegenstände gegen Feuerschäden, Leitungswasserschäden, Einbruchdiebstahl und Raub

  • Nachweis der für den Betrieb erforderlichen Mittel oder Sicherheiten. Bei Wohnsitz in Deutschland benötigen Sie hierfür in der Regel einen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis.

  • Bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland als Nachweis, dass Sie über die erforderlichen Mittel oder Sicherheiten verfügen.

Gebühren

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührensatzung der Gemeinde.

Zuständigkeit

Die Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihrer zukünftigen Betriebsstätte

Bezugsort

Geben Sie in der Ortswahl den Standort Ihrer Betriebsstätte an.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

  • Klage

Sonstiges

Für Pfandleiher und Pfandvermittler gelten eine Reihe von Verpflichtungen nach der Verordnung über den Geschäftsbetrieb der gewerblichen Pfandleiher (Pfandleihverordnung), zu denen unter anderem auch die Pflicht zur Buchführung und zur Ablieferung von Überschüssen aus der Pfandverwertung an die zuständige Behörde gehört.

Freigabevermerk

04.08.2026 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Zuständige Organisationseinheiten

Gemeinde Kirchberg an der Iller
+490735493160 info(@)kirchberg-iller.de+497354931630

Zugehörige Lebenslagen

Gewerbe
Erlaubnispflichtige Gewerbe
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