Erlaubnis für Versteigerungen beantragen
Sie benötigen eine Erlaubnis der zuständigen Stelle, wenn Sie folgendes gewerbsmäßig versteigern möchten:
- fremde bewegliche Sachen,
- fremde Grundstücke oder
- fremde Rechte
Voraussetzungen
persönliche Zuverlässigkeit und
geordnete Vermögensverhältnisse.
Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Sie nicht die Zuverlässigkeit besitzen, die für den Gewerbebetrieb erforderlich ist.
Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Sie in der Regel nicht, wenn Sie in den letzten fünf Jahren vor Stellung des Antrags wegen eines Verbrechens oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betruges, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder wegen Vergehens gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zu einer Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind, oderSie in ungeordneten Vermögensverhältnissen leben.
Dies ist in der Regel der Fall, wenn über Ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder Sie in das Verzeichnis eingetragen sind, das vom Vollstreckungsgericht geführt wird.
Ablauf
Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
der Allgemeinheit,
der Auftraggeber oder
der Bieter.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Die zuständige Stelle muss über Ihren Antrag innerhalb einer Frist von drei Monaten entscheiden. Diese Frist beginnt mit dem Eingang der vollständigen Unterlagen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die beantragte Erlaubnis als erteilt, wenn Ihr Antrag hinreichend bestimmt ist.
Hinweis: Die zuständige Stelle kann die Frist einmal angemessen verlängern, wenn dies durch die Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt ist. Diese Fristverlängerung muss die zuständige Stelle begründen und Ihnen rechtzeitig mitteilen.
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
Ausgefülltes Antragsformular
Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister, soweit das Unternehmen im Register eingetragen ist; ansonsten eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrags (zum Beispiel bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
Bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen
Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde für jede Person, die mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragt ist (bei juristischen Personen: für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen)
Auszug aus dem Gewerbezentralregister für jede Person, die mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragt ist (bei juristischen Personen: für diese selbst und für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen)
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamts
Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts
Auskunft des Insolvenzgerichts, ob eine Verfahrenseröffnung vorliegt
Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommunalen Steueramts
Bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit belegen und nachweisen, dass sie in geordneten Vermögensverhältnissen leben.
Gebühren
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Bezugsort
Geben Sie in der Ortswahl den Standort Ihrer Betriebsstätte an.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch
Klage
Sonstiges
Für Versteigerer gelten eine Reihe von Verpflichtungen nach der Verordnung über gewerbsmäßige Versteigerungen (Versteigererverordnung). Zu diesen gehören beispielsweise Pflichten im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung von Versteigerungen und die Verpflichtung zur Buchführung.
Freigabevermerk
18.03.2025 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg








