Dienstleistungen: Gemeinde Kirchberg an der Iller

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Buchführungshelfer anmelden

Die Hilfeleistung in Steuersachen oder die Buchführungshilfe ist den Steuerberatern vorbehalten.

Hinweis: Unzulässig ist auch die den Rechtsanwälten vorbehaltene Beratung in arbeits- oder sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten.

Bei den verbleibenden Tätigkeiten unterscheidet man Tätigkeiten, die jedermann ausüben darf, und solche, für die eine weitere Qualifikation notwendig ist. In jedem Fall müssen Sie ein Gewerbe anmelden.

Voraussetzungen

Als gleichwertige Vorbildung gilt beispielsweise

Ablauf

Werden Tätigkeiten, für die eine bestimmte Qualifikation erforderlich ist, jedoch ohne entsprechende Qualifikation vorgenommen, ist mit Maßnahmen der Finanzbehörden sowie Abmahnungen von Konkurrenten wie z.B. Steuerberatern zu rechnen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

Keine

Gebühren

Je nach Gemeinde fallen unterschiedliche Kosten an.

Zuständigkeit

die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihrer zukünftigen Betriebsstätte

Bezugsort

Geben Sie in der Ortswahl den Standort Ihrer Betriebsstätte an.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

keine

Sonstiges

Wenn Sie die genannten Anforderungen erfüllen, müssen Sie diese Tätigkeiten verantwortlich erbringen, das heißt Sie dürfen sich zwar der Hilfe von Mitarbeitern bedienen, müssen aber selbst die tatsächliche und rechtliche Verantwortung für die Ausführung des Auftrags übernehmen. Bei Gesellschaften müssen die zur Vertretung berechtigten Personen die genannten Anforderungen erfüllen.

Freigabevermerk

25.08.2025 Oberfinanzdirektion Karlsruhe in Vertretung für das Finanzministerium

Zuständige Organisationseinheiten

Gemeinde Kirchberg an der Iller
+490735493160 info(@)kirchberg-iller.de+497354931630
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