Dienstleistungen: Gemeinde Kirchberg an der Iller

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Lebenspartnerschaftsurkunde - weitere Ausfertigungen beantragen

Bei der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten.
Sie können jederzeit weitere Ausfertigungen beantragen, zum Beispiel für Rentenangelegenheiten und zur Änderung von Ausweispapieren.

Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält:

  • die Vor- und Familiennamen der Lebenspartnerinnen beziehungsweise Lebenspartner
    • zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft und
    • gemäß dem Eintrag im Lebenspartnerschaftsregister zum Zeitpunkt der Ausstellung der Urkunde
  • Ort und Tag der Geburt und
  • Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft

Voraussetzungen

  • Lebenspartnerinnen und Lebenspartner,

  • Vorfahren, beispielsweise Eltern und Großeltern,

  • Nachfahren, beispielsweise Kinder, Enkel und Urenkelsowie

  • sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder einen vollstreckbaren Titel)

Ablauf

  • es Ihnen die Urkunde zuschicken soll oder Sie sie abholen und

  • wie Sie Gebühren bezahlen können(zum Beispiel durch Überweisung oder in bar bei Abholung).

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

  • bei persönlichem Erscheinen: gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • bei Vertretung:

    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht
    • Ausweis der bevollmächtigten Person

  • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht

  • Ausweis der bevollmächtigten Person

  • Nachweis des rechtlichen Interesses: beispielsweise Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel

  • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht

  • Ausweis der bevollmächtigten Person

Gebühren

Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister: je 20,00 EUR

Zuständigkeit

Zuständig für die Ausstellung der Urkunde ist das Standesamt, in dessen Bezirk die Lebenspartnerschaft begründet wurde.

Rechtsgrundlage

  • § 55 Personenstandsurkunden

  • § 58 Lebenspartnerschaftsurkunde

Rechtsbehelf

Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

Sonstiges

keine

Freigabevermerk

21.04.2026 Innenministerium Baden-Württemberg

Zuständige Organisationseinheiten

Gemeinde Kirchberg an der Iller
+490735493160 info(@)kirchberg-iller.de+497354931630

Zugehörige Lebenslagen

Nach dem Ja-Wort
Der Bund fürs Leben
Standesamtliche Zeremonie
Checkliste zur Heirat
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