Lebenspartnerschaftsurkunde - weitere Ausfertigungen beantragen
Bei der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten.
Sie können jederzeit weitere Ausfertigungen beantragen, zum Beispiel für Rentenangelegenheiten und zur Änderung von Ausweispapieren.
Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält:
- die Vor- und Familiennamen der Lebenspartnerinnen beziehungsweise Lebenspartner
- zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft und
- gemäß dem Eintrag im Lebenspartnerschaftsregister zum Zeitpunkt der Ausstellung der Urkunde
- Ort und Tag der Geburt und
- Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft
Voraussetzungen
Lebenspartnerinnen und Lebenspartner,
Vorfahren, beispielsweise Eltern und Großeltern,
Nachfahren, beispielsweise Kinder, Enkel und Urenkelsowie
sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder einen vollstreckbaren Titel)
Ablauf
es Ihnen die Urkunde zuschicken soll oder Sie sie abholen und
wie Sie Gebühren bezahlen können(zum Beispiel durch Überweisung oder in bar bei Abholung).
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
bei persönlichem Erscheinen: gültiger Personalausweis oder Reisepass
bei Vertretung:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht
- Ausweis der bevollmächtigten Person
schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht
Ausweis der bevollmächtigten Person
Nachweis des rechtlichen Interesses: beispielsweise Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel
schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht
Ausweis der bevollmächtigten Person
Gebühren
Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister: je 20,00 EUR
Zuständigkeit
Zuständig für die Ausstellung der Urkunde ist das Standesamt, in dessen Bezirk die Lebenspartnerschaft begründet wurde.
Rechtsgrundlage
§ 55 Personenstandsurkunden
§ 58 Lebenspartnerschaftsurkunde
Rechtsbehelf
Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht
Sonstiges
keine
Freigabevermerk
21.04.2026 Innenministerium Baden-Württemberg








