Dienstleistungen: Gemeinde Kirchberg an der Iller

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Bewohnerparkausweis beantragen

Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken nur mit dem Bewohnerparkausweis erlaubt. Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.

Durch dieses System werden die Bewohnerinnen und Bewohner bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrerinnen und Autofahrern bevorrechtigt.

Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

Voraussetzungen

  • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.

  • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder

  • Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.
    Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.

Ablauf

Abhängig von der Verfahrensweise der zuständigen Straßenverkehrsbehörde können Sie den Bewohnerparkausweis schriftlich oder elektronisch beantragen. Sobald der Antrag eingegangen ist, überprüft die Straßenverkehrsbehörde, ob alle erforderlichen Unterlagen und Voraussetzungen vorliegen. Anschließend wird ein entsprechender Bescheid erlassen.

Der Bewohnerparkausweis wird Ihnen abhängig von der örtlichen Verfahrensweise postalisch oder digital zur Verfügung gestellt. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, welche Unterlagen Sie zur Beantragung vorlegen müssen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

  • Führerschein

  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung

  • wenn eine andere Person den Antrag stellt: Bestätigung des Fahrzeughalters oder der Fahrzeughalterin

Gebühren

Je nach Gebührenordnung werden unterschiedliche Gebühren erhoben.

Zuständigkeit

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde

Es können neben Städten und Gemeinden auch Landratsämter, Große Kreisstädte oder Verwaltungsgemeinschaften für die Ausstellung der Bewohnerparkausweise zuständig sein.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

  • Wie Sie Widerspruch einlegen können, erfahren Sie im Bescheid zu Ihrem Antrag.

Sonstiges

keine

Freigabevermerk

11.05.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Zuständige Organisationseinheiten

Gemeinde Kirchberg an der Iller
+490735493160 info(@)kirchberg-iller.de+497354931630

Zugehörige Lebenslagen

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Nach dem Ja-Wort
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Der Bund fürs Leben - Auflösung
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