Bewohnerparkausweis beantragen
Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken nur mit dem Bewohnerparkausweis erlaubt. Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
Durch dieses System werden die Bewohnerinnen und Bewohner bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrerinnen und Autofahrern bevorrechtigt.
Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Voraussetzungen
Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder
Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.
Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.
Ablauf
Abhängig von der Verfahrensweise der zuständigen Straßenverkehrsbehörde können Sie den Bewohnerparkausweis schriftlich oder elektronisch beantragen. Sobald der Antrag eingegangen ist, überprüft die Straßenverkehrsbehörde, ob alle erforderlichen Unterlagen und Voraussetzungen vorliegen. Anschließend wird ein entsprechender Bescheid erlassen.
Der Bewohnerparkausweis wird Ihnen abhängig von der örtlichen Verfahrensweise postalisch oder digital zur Verfügung gestellt. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, welche Unterlagen Sie zur Beantragung vorlegen müssen.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
Führerschein
Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
wenn eine andere Person den Antrag stellt: Bestätigung des Fahrzeughalters oder der Fahrzeughalterin
Gebühren
Je nach Gebührenordnung werden unterschiedliche Gebühren erhoben.
Zuständigkeit
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde
Es können neben Städten und Gemeinden auch Landratsämter, Große Kreisstädte oder Verwaltungsgemeinschaften für die Ausstellung der Bewohnerparkausweise zuständig sein.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch
Wie Sie Widerspruch einlegen können, erfahren Sie im Bescheid zu Ihrem Antrag.
Sonstiges
keine
Freigabevermerk
11.05.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg








