Geeignetheitsbescheinigung des Aufstellungsortes für Spielgeräte beantragen
Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte aufstellen, dürfen Sie diese nur an Orten aufstellen, die dafür geeignet sind. Dafür benötigen Sie eine Bescheinigung über die Geeignetheit des Aufstellungsortes.
Achtung: Wenn Sie eine Spielhalle eröffnen wollen, brauchen Sie dafür eine gesonderte Erlaubnis für Spielhallen.
Voraussetzungen
Schank- oder Speisewirtschaften, in denen Sie Getränke oder zubereitetes Essen zum Verzehr vor Ort anbieten, sofern diese der Erlaubnispflicht nach dem Gaststättengesetz unterfallen
Beherbergungsbetrieben,
Spielhallen und ähnlichen Unternehmen oder
Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher, es sei denn, in der Wettannahmestelle werden Sportwetten vermittelt.
Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen und
Jahrmärkten oder Spezialmärkten
Trinkhallen,
Speiseeiswirtschaften,
Milchstuben,
Betrieben, in denen die Verabreichung von Speisen oder Getränken nur eine untergeordnete Rolle spielt; dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Prägung durch den Gastronomiebetrieb fehlt und stattdessen das Spiel an Geld- oder Warenspielgeräten im Vordergrund steht
Schank- oder Speisewirtschaften oder Beherbergungsbetrieben,
- die ihrer Art nach oder tatsächlich vorwiegend von Kindern und Jugendlichen besucht werden oder
- die sich auf Sportplätzen, in Sporthallen, Tanzschulen, Badeanstalten, Sport- oder Jugendheimen oder Jugendherbergen befinden
die ihrer Art nach oder tatsächlich vorwiegend von Kindern und Jugendlichen besucht werden oder
die sich auf Sportplätzen, in Sporthallen, Tanzschulen, Badeanstalten, Sport- oder Jugendheimen oder Jugendherbergen befinden
die ihrer Art nach oder tatsächlich vorwiegend von Kindern und Jugendlichen besucht werden oder
die sich auf Sportplätzen, in Sporthallen, Tanzschulen, Badeanstalten, Sport- oder Jugendheimen oder Jugendherbergen befinden
in Betrieben auf Volksfesten, Schützenfesten oder ähnliche Veranstaltungen und
auf Jahrmärkten oder Spezialmärkten
in erlaubnisfreien Gastronomiebetrieben
Ablauf
Name und Anschrift des Aufstellers
Anzahl und Art der aufzustellenden Spielgeräte
Anschrift und Art der Betriebsstätte;
wenn Sie die Spielgeräte in einer Gaststätte aufstellen möchten, zusätzlich: Angaben, ob es sich dabei um eine Schank- oder Speisewirtschaft oder um einen Beherbergungsbetrieb handelt. Gaststätte in diesem Sinn ist ein Betrieb, in dem das gastronomische Angebot den Schwerpunkt bildet und nicht nur eine Nebenleistung ist.
dies dem Schutz der Allgemeinheit, der Gäste oder Bewohner des Betriebsgrundstückes- oder der Nachbargrundstücke dient oder
der Jugendschutz es erfordert.
Fristen
Keine
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
Kopie Ihrer Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
sofern Sie nicht die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates oder der Schweiz besitzen: Nachweis über Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit
Gebühren
Die Höhe der Kosten richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Zuständigkeit
Die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Ortes, in dem Sie die Spielgeräte aufstellen möchten.
Bezugsort
Geben Sie in der Ortswahl den Standort Ihrer Betriebsstätte an.
Rechtsgrundlage
§ 33c Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO) (Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit)
§§ 1 bis 3a Spielverordnung (SpielV) (Aufstellung von Geldspielgeräten)
§ 3a Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) (elektronische Kommunikation)
§ 6b Absatz 1 GewO und § 71a ff. LVwVfG in Verbindung mit §§ 1 ff. des Gesetzes über einheitliche Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg (EAG BW) (Verfahren über eine einheitliche Stelle, einheitliche Ansprechpartner)
Sonstiges
Wenn Sie die Spielgeräte nicht selbst aufstellen, sondern in Ihrem Betrieb aufstellen lassen, dürfen Sie die Aufstellung nur gestatten, wenn Sie
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 19.06.2019 freigegeben.








