Dienstleistungen: Gemeinde Kirchberg an der Iller

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Geeignetheitsbescheinigung des Aufstellungsortes für Spielgeräte beantragen

Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte aufstellen, dürfen Sie diese nur an Orten aufstellen, die dafür geeignet sind. Dafür benötigen Sie eine Bescheinigung über die Geeignetheit des Aufstellungsortes.

Achtung: Wenn Sie eine Spielhalle eröffnen wollen, brauchen Sie dafür eine gesonderte Erlaubnis für Spielhallen.

Voraussetzungen

  • Schank- oder Speisewirtschaften, in denen Sie Getränke oder zubereitetes Essen zum Verzehr vor Ort anbieten, sofern diese der Erlaubnispflicht nach dem Gaststättengesetz unterfallen

  • Beherbergungsbetrieben,

  • Spielhallen und ähnlichen Unternehmen oder

  • Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher, es sei denn, in der Wettannahmestelle werden Sportwetten vermittelt.

  • Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen und

  • Jahrmärkten oder Spezialmärkten

  • Trinkhallen,

  • Speiseeiswirtschaften,

  • Milchstuben,

  • Betrieben, in denen die Verabreichung von Speisen oder Getränken nur eine untergeordnete Rolle spielt; dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Prägung durch den Gastronomiebetrieb fehlt und stattdessen das Spiel an Geld- oder Warenspielgeräten im Vordergrund steht

  • Schank- oder Speisewirtschaften oder Beherbergungsbetrieben,

    • die ihrer Art nach oder tatsächlich vorwiegend von Kindern und Jugendlichen besucht werden oder
    • die sich auf Sportplätzen, in Sporthallen, Tanzschulen, Badeanstalten, Sport- oder Jugendheimen oder Jugendherbergen befinden

  • die ihrer Art nach oder tatsächlich vorwiegend von Kindern und Jugendlichen besucht werden oder

  • die sich auf Sportplätzen, in Sporthallen, Tanzschulen, Badeanstalten, Sport- oder Jugendheimen oder Jugendherbergen befinden

  • die ihrer Art nach oder tatsächlich vorwiegend von Kindern und Jugendlichen besucht werden oder

  • die sich auf Sportplätzen, in Sporthallen, Tanzschulen, Badeanstalten, Sport- oder Jugendheimen oder Jugendherbergen befinden

  • in Betrieben auf Volksfesten, Schützenfesten oder ähnliche Veranstaltungen und

  • auf Jahrmärkten oder Spezialmärkten

  • in erlaubnisfreien Gastronomiebetrieben

Ablauf

  • Name und Anschrift des Aufstellers

  • Anzahl und Art der aufzustellenden Spielgeräte

  • Anschrift und Art der Betriebsstätte;
    wenn Sie die Spielgeräte in einer Gaststätte aufstellen möchten, zusätzlich: Angaben, ob es sich dabei um eine Schank- oder Speisewirtschaft oder um einen Beherbergungsbetrieb handelt. Gaststätte in diesem Sinn ist ein Betrieb, in dem das gastronomische Angebot den Schwerpunkt bildet und nicht nur eine Nebenleistung ist.

  • dies dem Schutz der Allgemeinheit, der Gäste oder Bewohner des Betriebsgrundstückes- oder der Nachbargrundstücke dient oder

  • der Jugendschutz es erfordert.

Fristen

Keine

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

Gebühren

Die Höhe der Kosten richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

Zuständigkeit

Die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Ortes, in dem Sie die Spielgeräte aufstellen möchten.

Bezugsort

Geben Sie in der Ortswahl den Standort Ihrer Betriebsstätte an.

Rechtsgrundlage

Sonstiges

Wenn Sie die Spielgeräte nicht selbst aufstellen, sondern in Ihrem Betrieb aufstellen lassen, dürfen Sie die Aufstellung nur gestatten, wenn Sie

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 19.06.2019 freigegeben.

Zuständige Organisationseinheiten

Gemeinde Kirchberg an der Iller
+490735493160 info(@)kirchberg-iller.de+497354931630
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