Dienstleistungen: Gemeinde Kirchberg an der Iller

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Kinderreisepass - eine Beantragung ist seit 1. Januar 2024 nicht mehr möglich

Achtung: Seit dem 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt.

Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bei.

Die Verlängerung und Aktualisierung noch gültiger Dokumente sowie die Berichtigung der Eintragungen zur Größe, Augenfarbe und zum Wohnort sind nicht mehr zulässig.

Wird ein Kinderreisepass ungültig, weil seine Gültigkeitsdauer abgelaufen ist oder sich beispielsweise der Name des Kindes geändert hat, soll das Lichtbild aktualisiert werden oder beispielsweise die Wohnortangabe nach einem Umzug berichtigt werden, kann ein regulärer Reisepass oder Personalausweis für das Kind ausgestellt werden.

Voraussetzungen

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Ablauf

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Fristen

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Bearbeitungsdauer

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Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

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Gebühren

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Zuständigkeit

  • die Gemeinden als Ortspolizeibehörden

  • die Verwaltungsgemeinschaften,welche die Aufgaben der Meldebehörde erledigen oder erfüllen.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

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Sonstiges

Den Verlust des Kinderreisepasses müssen Sie schnellstmöglich bei der Gemeinde anzeigen. Einzelheiten dazu finden Sie in der Leistungsbeschreibung "Reisepass - Ausstellung wegen Verlust beantragen".

Vertiefende Informationen

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Freigabevermerk

05.03.2026 Innenministerium Baden-Württemberg

Zuständige Organisationseinheiten

Gemeinde Kirchberg an der Iller
+490735493160 info(@)kirchberg-iller.de+497354931630
Hauptamt
info(@)kirchberg-iller.de07354 9316 30
Bürgerbüro
07354 9316 0 info(@)kirchberg-iller.de07354 9316 30

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Reisedokumente für Kinder
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Personalausweis und Reisepass
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