Dienstleistungen: Gemeinde Kirchberg an der Iller

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Vaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassen

Wenn Sie Vater eines nicht ehelichen Kindes sind, können Sie Ihre Vaterschaft anerkennen. Das muss öffentlich beurkundet werden.

Voraussetzungen

  • Das Kind hat rechtlich noch keinen Vater.

  • Alle erforderlichen Zustimmungen liegen vor. Wenn Sie oder die Mutter jünger als 18 Jahre sind, müssen auch Ihre gesetzlichen Vertreter beziehungsweise die der Mutter zustimmen.

  • Jede Beteiligte und jeder Beteiligte ist persönlich anwesend.

Ablauf

  • die Anerkennung der Vaterschaft und

  • die Zustimmungserklärung der Mutter.

Fristen

Sie können die Vaterschaft jederzeit anerkennen, auch vor der Geburt des Kindes.

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

  • für die Erklärung des Vaters:

    • Personalausweis oder Reisepass des Vaters
      • vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (zum Beispiel Mutterpass)
      • nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes

  • Personalausweis oder Reisepass des Vaters

    • vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (zum Beispiel Mutterpass)
    • nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes

  • vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (zum Beispiel Mutterpass)

  • nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes

  • für die Zustimmung der Mutter:

    • Personalausweis oder Reisepass der Mutter
    • erfolgt die Zustimmung getrennt von der Anerkennung: beglaubigte Kopie der Anerkennungserklärung des Vaters
      • vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (zum Beispiel Mutterpass)
      • nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes

  • Personalausweis oder Reisepass der Mutter

  • erfolgt die Zustimmung getrennt von der Anerkennung: beglaubigte Kopie der Anerkennungserklärung des Vaters

    • vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (zum Beispiel Mutterpass)
    • nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes

  • vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (zum Beispiel Mutterpass)

  • nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes

  • für weitere Zustimmungserklärungen (zum Beispiel von gesetzlichen Vertretern eines minderjährigen Elternteils):

    • Personalausweis oder Reisepass der zustimmenden Personen
    • beglaubigte Kopie der Erklärung, der zugestimmt wird
    • eventuell Nachweise über die Stellung als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter

  • Personalausweis oder Reisepass der zustimmenden Personen

  • beglaubigte Kopie der Erklärung, der zugestimmt wird

  • eventuell Nachweise über die Stellung als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter

  • Personalausweis oder Reisepass des Vaters

    • vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (zum Beispiel Mutterpass)
    • nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes

  • vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (zum Beispiel Mutterpass)

  • nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes

  • vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (zum Beispiel Mutterpass)

  • nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes

  • Personalausweis oder Reisepass der Mutter

  • erfolgt die Zustimmung getrennt von der Anerkennung: beglaubigte Kopie der Anerkennungserklärung des Vaters

    • vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (zum Beispiel Mutterpass)
    • nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes

  • vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (zum Beispiel Mutterpass)

  • nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes

  • vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (zum Beispiel Mutterpass)

  • nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes

  • Personalausweis oder Reisepass der zustimmenden Personen

  • beglaubigte Kopie der Erklärung, der zugestimmt wird

  • eventuell Nachweise über die Stellung als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter

Gebühren

beim Jugendamt oder Standesamt: gebührenfrei

bei der Notarin oder beim Notar oder beim Amtsgericht: kostenpflichtig

Zuständigkeit

  • jedes Amtsgericht,

  • jede Notarin oder jeder Notar

  • das örtliche Standesamt oder

  • das örtliche Jugendamt
    Jugendamt ist,

    • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
    • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung

  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung

  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Rechtsgrundlage

  • § 1592 Vaterschaft

  • §§ 1594 - 1598 Anerkennung der Vaterschaft

Rechtsbehelf

Bitte nehmen Sie im Einzelfall anwaltliche Beratung in Anspruch.

Sonstiges

Sie können die Anerkennung der Vaterschaft rückgängig machen, wenn diese ein Jahr nach der Beurkundung noch nicht wirksam geworden ist.

Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Mutter des Kindes der Anerkennung ein Jahr lang nicht zugestimmt hat.

Tipp: Wenn Sie die Vaterschaft beim zuständigen Jugendamt anerkennen, können Sie gleichzeitig eine Erklärung über das Sorgerecht abgeben.

Freigabevermerk

17.03.2026 Justizministerium und Sozialministerium Baden-Württemberg

Zuständige Organisationseinheiten

Gemeinde Kirchberg an der Iller
+490735493160 info(@)kirchberg-iller.de+497354931630

Zugehörige Lebenslagen

Nach der Geburt
Geburt
Der Bund fürs Leben
Vaterschaft
Familie in der Gesellschaft
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