Vaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassen
Wenn Sie Vater eines nicht ehelichen Kindes sind, können Sie Ihre Vaterschaft anerkennen. Das muss öffentlich beurkundet werden.
Voraussetzungen
Das Kind hat rechtlich noch keinen Vater.
Alle erforderlichen Zustimmungen liegen vor. Wenn Sie oder die Mutter jünger als 18 Jahre sind, müssen auch Ihre gesetzlichen Vertreter beziehungsweise die der Mutter zustimmen.
Jede Beteiligte und jeder Beteiligte ist persönlich anwesend.
Ablauf
die Anerkennung der Vaterschaft und
die Zustimmungserklärung der Mutter.
Fristen
Sie können die Vaterschaft jederzeit anerkennen, auch vor der Geburt des Kindes.
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
für die Erklärung des Vaters:
- Personalausweis oder Reisepass des Vaters
- vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (zum Beispiel Mutterpass)
- nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes
- Personalausweis oder Reisepass des Vaters
Personalausweis oder Reisepass des Vaters
- vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (zum Beispiel Mutterpass)
- nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes
vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (zum Beispiel Mutterpass)
nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes
für die Zustimmung der Mutter:
- Personalausweis oder Reisepass der Mutter
- erfolgt die Zustimmung getrennt von der Anerkennung: beglaubigte Kopie der Anerkennungserklärung des Vaters
- vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (zum Beispiel Mutterpass)
- nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes
Personalausweis oder Reisepass der Mutter
erfolgt die Zustimmung getrennt von der Anerkennung: beglaubigte Kopie der Anerkennungserklärung des Vaters
- vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (zum Beispiel Mutterpass)
- nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes
vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (zum Beispiel Mutterpass)
nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes
für weitere Zustimmungserklärungen (zum Beispiel von gesetzlichen Vertretern eines minderjährigen Elternteils):
- Personalausweis oder Reisepass der zustimmenden Personen
- beglaubigte Kopie der Erklärung, der zugestimmt wird
- eventuell Nachweise über die Stellung als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter
Personalausweis oder Reisepass der zustimmenden Personen
beglaubigte Kopie der Erklärung, der zugestimmt wird
eventuell Nachweise über die Stellung als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter
Personalausweis oder Reisepass des Vaters
- vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (zum Beispiel Mutterpass)
- nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes
vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (zum Beispiel Mutterpass)
nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes
vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (zum Beispiel Mutterpass)
nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes
Personalausweis oder Reisepass der Mutter
erfolgt die Zustimmung getrennt von der Anerkennung: beglaubigte Kopie der Anerkennungserklärung des Vaters
- vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (zum Beispiel Mutterpass)
- nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes
vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (zum Beispiel Mutterpass)
nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes
vor der Geburt: Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (zum Beispiel Mutterpass)
nach der Geburt: Geburtsurkunde des Kindes
Personalausweis oder Reisepass der zustimmenden Personen
beglaubigte Kopie der Erklärung, der zugestimmt wird
eventuell Nachweise über die Stellung als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter
Gebühren
beim Jugendamt oder Standesamt: gebührenfrei
bei der Notarin oder beim Notar oder beim Amtsgericht: kostenpflichtig
Zuständigkeit
jedes Amtsgericht,
jede Notarin oder jeder Notar
das örtliche Standesamt oder
das örtliche Jugendamt
Jugendamt ist,- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Rechtsgrundlage
§ 1592 Vaterschaft
§§ 1594 - 1598 Anerkennung der Vaterschaft
Rechtsbehelf
Bitte nehmen Sie im Einzelfall anwaltliche Beratung in Anspruch.
Sonstiges
Sie können die Anerkennung der Vaterschaft rückgängig machen, wenn diese ein Jahr nach der Beurkundung noch nicht wirksam geworden ist.
Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Mutter des Kindes der Anerkennung ein Jahr lang nicht zugestimmt hat.
Tipp: Wenn Sie die Vaterschaft beim zuständigen Jugendamt anerkennen, können Sie gleichzeitig eine Erklärung über das Sorgerecht abgeben.
Freigabevermerk
17.03.2026 Justizministerium und Sozialministerium Baden-Württemberg








