Dienstleistungen: Gemeinde Kirchberg an der Iller

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Kleinen Waffenschein beantragen

Für den Umgang mit Waffen oder Munition ist in den meisten Fällen eine Erlaubnis erforderlich.

Den "Kleinen Waffenschein" benötigen Sie, wenn Sie bei sich führen wollen:

  • eine Schreckschusswaffe,
  • eine Reizstoffwaffe oder
  • eine Signalwaffe mit PTB-Kennzeichnung

Der Begriff "Führen" bedeutet nach dem Waffengesetz: Die Ausübung der tatsächlichen Gewalt außerhalb

  • der eigenen Wohnung,
  • der eigenen Geschäftsräume,
  • des eigenen befriedeten Besitztums (zum Beispiel eingezäuntes Grundstück) oder
  • einer Schießstätte.

Achtung: Der unerlaubte Umgang mit Waffen und Munition ist eine Straftat - in bestimmten Fällen eine Ordnungswidrigkeit.

Auch erlaubnisfreie Waffen und Munition müssen Sie ordnungsgemäß aufbewahren.

Tipp: Informieren Sie sich bereits vor dem Erwerb einer Waffe über die geltenden Vorschriften. Setzen Sie sich zur Klärung von Fragen mit der zuständigen Behörde in Verbindung.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre

  • Zuverlässigkeit

  • persönliche Eignung
    Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Sie beispielsweise nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Sie

    • geschäftsunfähig,
    • alkoholabhängig oder
    • psychisch krank sind.

  • geschäftsunfähig,

  • alkoholabhängig oder

  • psychisch krank sind.

  • geschäftsunfähig,

  • alkoholabhängig oder

  • psychisch krank sind.

Ablauf

  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister

  • Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister

  • Stellungnahme des Landeskriminalamts

  • Stellungnahme des Bundespolizeipräsidiums

  • Stellungnahme des Zollkriminalamtes

  • Stellungnahme des Landesamts für Verfassungsschutz

  • amts- oder fachärztliches oder

  • ein fachpsychologisches Zeugnis verlangen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

  • Personalausweis oder Reisepass (bei ausländischen Staatsangehörigen: Nationalpass)

  • möglicherweise ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis

Gebühren

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührenregelung. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde.

Zuständigkeit

  • das Landratsamt,

  • die Stadtverwaltung (in Stadtkreisen und Großen Kreisstädten) oder

  • die Verwaltungsgemeinschaft

Rechtsgrundlage

  • § 4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis

  • § 5 Zuverlässigkeit

  • § 6 Persönliche Eignung

  • § 10 Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen

  • § 36 Aufbewahren von Waffen und Munition

Rechtsbehelf

Sonstiges

  • diese Gegenstände nicht abhanden kommen oder

  • andere Personen sie nicht unerlaubt an sich nehmen.

Freigabevermerk

30.01.2026 Innenministerium Baden-Württemberg

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