Dienstleistungen: Gemeinde Kirchberg an der Iller

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Wohnsitz als Hauptwohnsitz anmelden

Wenn Sie eine neue Hauptwohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.

Derzeit wird der Onlinedienst elektronische Wohnsitzanmeldung in Baden-Württemberg stufenweise eingeführt. Sie können Ihre neue Hauptwohnung hier unter bestimmten Voraussetzungen (siehe unten) auch online anmelden.

Prüfen Sie bitte zuerst auf der offiziellen Seite der Wohnsitzanmeldung, ob in Ihrer Gemeinde der Onlinedienst bereits angeboten wird:

Als Hauptwohnung gilt:

  • Wenn Sie verheiratet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die von Ihnen beiden vorwiegend benutzte Wohnung. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt wohnen.
  • Wenn Sie verheiratet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
  • Wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
  • Wenn Sie die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen können: Ihre Wohnung, in der Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben.
  • Wenn Sie mehrere Wohnungen im Inland haben, ist Ihre Hauptwohnung die vorwiegend von Ihnen benutzte Wohnung.

Voraussetzungen

Ablauf

  • Sie rufen den Online-Dienst auf.

  • Sie melden sich mit Ihrem Nutzerkonto im Online-Dienst an.

  • Sie geben alle erforderlichen Daten online ein und senden das Formular online ab.

  • Abschließend erhalten Sie Ihre elektronische Meldebestätigung.

Fristen

Sie müssen Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von 2 Wochen nach Beziehen der neuen Wohnung anmelden.

Bearbeitungsdauer

Online: Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 5 Minuten.

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

  • Mindestens ein Identitätsnachweis. Dies sind in der Regel:

    • Personalausweis und / oder Reisepass
    • Ausweise der Familienangehörigen: Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, müssen Sie die Geburtsurkunde vorlegen.

  • Personalausweis und / oder Reisepass

  • Ausweise der Familienangehörigen: Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, müssen Sie die Geburtsurkunde vorlegen.

  • Bescheinigung des Wohnungsgebers (bei Bezug eines Mietobjekts)

  • Vollmacht, sofern Sie die Anmeldung für eine andere Person durchführen möchten

  • Personalausweis und / oder Reisepass

  • Ausweise der Familienangehörigen: Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, müssen Sie die Geburtsurkunde vorlegen.

  • Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und AusweisApp2

  • Bescheinigung des Wohnungsgebers (bei Bezug eines Mietobjekts)

Gebühren

keine

Zuständigkeit

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder

  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.

Rechtsgrundlage

  • § 17 Anmeldung, Abmeldung

  • § 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers

  • § 21 Mehrere Wohnungen

  • § 23 Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht

  • § 23a Elektronische Anmeldung

  • § 24 Datenerhebung Meldebestätigung

  • § 25 Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person

Rechtsbehelf

Klage

Sonstiges

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann muss Ihr neuer Hauptwohnsitz von derjenigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen.

Wenn Sie über 18 Jahre alt sind und für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der Ihren Aufenthalt bestimmen kann, dann muss Ihr neuer Hauptwohnsitz von Ihrem Pfleger oder Betreuer angemeldet werden.

Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen Sie nur anmelden, wenn diese in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter ziehen.

Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie diese Bescheinigung der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung abgewickelt wird.

 

Sofern Ihre Gemeinde bereits an den Onlinedienst elektronische Wohnsitzanmeldung angeschlossen ist, kann die Anmeldung sowohl von volljährigen Einzelpersonen als auch im Familienverbund durchgeführt werden. Bei einem gemeinsamen Umzug von einer Wohnung in eine andere, meldet eine erwachsene Person Ehepartner/Lebenspartner und/oder minderjährige Kinder mit an.

Vertiefende Informationen

Die Pflicht, sich bei der Gemeinde anzumelden (Bundesinnenministerium)

Freigabevermerk

19.05.2026 Innenministerium Baden-Württemberg

Zuständige Organisationseinheiten

Gemeinde Kirchberg an der Iller
+490735493160 info(@)kirchberg-iller.de+497354931630
Hauptamt
info(@)kirchberg-iller.de07354 9316 30
Bürgerbüro
07354 9316 0 info(@)kirchberg-iller.de07354 9316 30

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