Wohnberechtigungsschein beantragen
Einen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie, um eine geförderte und gebundene Sozialmietwohnung beziehen zu können. Sie müssen ihn dem Vermieter oder der Vermieterin übergeben, wenn Sie in eine Sozialmietwohnung einziehen. Der Wohnberechtigungsschein gilt auch für Ihre Haushaltsangehörigen.
Der Wohnberechtigungsschein bietet nur die Möglichkeit, einen Mietvertrag für eine Sozialmietwohnung abzuschließen. Einen Anspruch auf eine Sozialmietwohnung haben Sie damit nicht.
Voraussetzungen
Sie sind wohnungssuchend.
Sie und Ihre Haushaltsangehörigen überschreiten die maßgebliche Einkommensgrenze nicht.
bei nicht selbständiger Arbeit der Bruttojahresverdienst abzüglich der steuerlich anerkannten Werbungskosten
bei selbständiger Tätigkeit, auch in der Land- und Forstwirtschaft oder in einem Gewerbebetrieb, der steuerlich anerkannte Gewinn
bei Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalvermögen der Überschuss der Einnahmen über die steuerlich anerkannten Werbungskosten
Bezüge aus Renten und Pensionen abzüglich der steuerlich anerkannten Werbungskosten
steuerfreie Einkünfte zum Beispiel Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Übergangsgeld, Insolvenzgeld, Eingliederungshilfe und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts des Sozialgesetzbuchs, Zweites Buch - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende -
beim Unterhaltsempfänger als Einkommen jeweils in voller Höhe
beim Unterhaltspflichtigen der Kindesunterhalt bis zu EUR 3000 jährlich je Kind und der Trennungs- oder Scheidungsunterhalt bis zu EUR 6000 jährlich
Ablauf
Den Wohnberechtigungsschein müssen Sie bei der zuständigen Gemeinde beantragen.
Bitte verwenden Sie das vorgeschriebene Formular. Dieses erhalten Sie bei der Gemeinde. Je nach deren Angebot können Sie es auch im Internet herunterladen oder den Antrag online stellen.
Tipp: Am besten beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein persönlich. So können Sie auch direkt klären, welche Unterlagen Sie in Ihrem Fall vorlegen müssen.
Fristen
Keine
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
Personalausweis
Einkommensnachweise aller Personen, die in die Wohnung einziehen möchten, zum Beispiel
- Gehaltsabrechnung(en) einschließlich Nachweis über Sonderzuwendungen
- letzter Einkommensteuerbescheid oder letzte Einkommensteuererklärung
- bei Selbständigen: letzte Einnahmen-Überschussrechnung
Gehaltsabrechnung(en) einschließlich Nachweis über Sonderzuwendungen
letzter Einkommensteuerbescheid oder letzte Einkommensteuererklärung
bei Selbständigen: letzte Einnahmen-Überschussrechnung
Gehaltsabrechnung(en) einschließlich Nachweis über Sonderzuwendungen
letzter Einkommensteuerbescheid oder letzte Einkommensteuererklärung
bei Selbständigen: letzte Einnahmen-Überschussrechnung
Gebühren
je nach kommunaler Verwaltungsgebührensatzung
Zuständigkeit
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Ortes, in dem Sie sich gewöhnlich aufhalten.
wenn Sie sich gewöhnlich nicht in Baden-Württemberg aufhalten: die Gemeinde, in der Sie wohnen wollen
Rechtsgrundlage
§ 1Anwendungsbereich, Zweck und Zielgruppen
§ 12 Einkommen
§ 15 Überlassung von Mietwohnraum
§ 3 Nummer 2 Steuerfreie Einnahmen
§ 24 b Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
§ 32 Absatz 6 Kinder, Freibeträge für Kinder
Rechtsbehelf
Weitere Informationen, finden Sie in Ihrem Bescheid.
Sonstiges
Keine
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
10.04.2026 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg








