Kurzbericht aus der gemeinsamen Sitzung von Gemeinderat und Ortschaftsrat am 21.07.2026
Entschuldigt: OR Eisenmann
Begrüßung und Info darüber, dass Top 4 mit in die Sitzungsvorlage aufgenommen wurde. Der Ortschaftsrat nahm lediglich an dem TOP 3 teil.
TOP 1: Bürgerfrageviertelstunde
Ein Bürger hat eine Anmerkung zu Top 3 Bebauungsplan mit Grünordnung Holzverarbeitung Schnurr:
Er merkt an, dass der OR und der GR in seiner Sitzung vom 12.09.2024 einen Beschluss gefasst hat der der Erstellung des Bebauungsplans unter gewissen Vorgaben zugestimmt hat. Diese waren die Größe und die Höhen der Hallen die damals begrenzt wurden. Der Entwurf des Bebauungsplans habe ihn entsetzt da unter anderem 80 % der Fläche bebaut werden könne und dies nicht sein darf. Er stellt die Frage wieso die Vorgaben des damaligen Beschlusses nicht in den Bebauungsplan miteingearbeitet wurden.
Die Vorsitzende erläutert, dass es sie hier um einen ersten Entwurf handelt der so nicht 1:1 umgesetzt werden muss.
Ein zweiter Bürger stellt die Frage wieso eine so weitreichende Entscheidung in einer gemeinsamen Sitzung entschieden wird und nicht zuerst in den einzelnen Gremien ausführlich behandelt wird.
Die Vorsitzende erklärt, dass dies terminlichen Schwierigkeiten geschuldet ist. Die Fortschreibung des Flächennutzungsplans die im Januar entschieden wurde, das Zusammentreffen der Bürgermeisterwahl und der anschließenden Amtseinsetzung. Wäre dieser Punkt auf eine Sitzung nach der Sommerpause verschoben worden, bedeute dies einen enormen Zeitverlust.
TOP 2: Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse
Sitzung 30.06.2026
Die anstehenden zu vergebenden Gewerke für den Bau des Feuerwehrhauses wurden beschlossen.
Es wurde über diverse Personalangelegenheiten abgestimmt.
Das Logo für das Jubiläumsjahr 2027 wurde genehmigt.
Das NÖ Protokoll der letzten GRS wurde genehmigt.
TOP 3: Bebauungsplan mit Grünordnung "GE Holzverarbeitung Sinningen": Aufstellungsbeschluss, Beschluss des Vorentwurfs und Beschluss frühzeitige Beteiligung
Sachverhalt:
Die Gemeinde Kirchberg a. d. Iller plant, zur Deckung des Bedarfs an zusätzlichen Gewerbeflächen durch den in Sinningen ansässigen Holzverarbeitungsbetrieb „Schnurr Holzverpackungen GmbH“ die Aufstellung des Bebauungsplans „GE Holzverarbeitung Sinningen“ im Kirchberger Ortsteil Sinningen. Der Bebauungsplan umfasst eine Fläche von rund 1,90 ha und beinhaltet die Grundstücke Fl.-Nrn. 3334 und 3335 sowie Teilflächen der Grundstücke Fl.-Nrn. 3340, 3429 und 3168 der Gemarkung Kirchberg.
Ziel der Planung ist es, Arbeitsplätze zu erhalten und zu schaffen. Mit dem Bebauungsplanverfahren soll einem bereits ortsansässigen Unternehmen durch Schaffung von Planungsrecht die Möglichkeit einer maßvollen Erweiterung gegeben werden. Damit wird der bestehende Gewerbestandort im Osten von Sinningen sinnvoll ergänzt und funktional aufgewertet.
Die Erschließung des Plangebiets ist über den bestehenden Flößerweg im Norden und die Seestraße im Westen gegeben. Im Zuge der geplanten Erweiterung des Gewerbestandorts entfällt jedoch künftig der bestehende Erschließungsweg „Im Anger“ südlich des Flößerwegs, welcher bislang als Rettungszufahrt für den benachbarten Badesee genutzt wurde. Hierfür muss im Zuge des Bebauungsplanverfahrens eine Ersatzerschließung realisiert werden.
Ein besonderes Augenmerk wird auf eine sachgerechte Bearbeitung des Themas Lärm/Immissionsschutz gelegt, um ein konfliktfreies Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe zu gewährleisten. Auf Flächennutzungsplanebene wird der Geltungsbereich im Zuge der III. Fortschreibung 6. Änderung 2026 des „Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan Fortschreibung des Gemeindeverwaltungsverbands Illertal“ bereits als Gewerbefläche dargestellt. Derzeit wird die zu überplanende Fläche intensiv landwirtschaftlich bewirtschaftetet.
Das Büro LARS consult wurde für die Planungsleistungen beauftragt. Die Kosten übernimmt der Vorhabensträger. Der Vorentwurf wurde bei der Sitzung durch das Planungsbüro LARS consult vorgestellt und erörtert.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnung „GE Holzverarbeitung Sinningen“.
Der Gemeinderat beschließt nach Erörterung und Beratung den Vorentwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung „GE Holzverarbeitung Sinningen“, bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften sowie Begründung und Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 21.07.2026.
Die Gemeinde wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB und gleichzeitig die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB durchzuführen.
Nach eingehender Beratung empfiehlt der OR und anschließend beschließt der GR die oben genannten Punkte mit folgender Anpassung des 2. Beschlusses: Der jetzige Plan wird vor dem Entwurf mit den ursprünglichen Planungen abgeglichen und vom OR und dann vom GR vor der Billigung des Entwurfs nochmal beraten.
TOP 4: Baugesuche
4.1. Antrag auf Bauvoranfrage: Abriss eines bestehenden Wohnhauses und Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit 22 bis 24 Wohnungen mit 28 Außenstellplätzen, 10 Carports und 8 Fertiggaragen in Kirchberg, Hauptstraße 18, Flst. 87
Das gemeindliche Einvernehmen wird für den Bereich, der nach § 34 BauGB beurteilt wird, erteilt.
Für den Bereich, der nach § 35 BauGB zu behandeln ist, würde die Gemeinde grundsätzlich das gemeindliche Einvernehmen erteilen. Hier ist mit dem Landratsamt zu klären, ob dieser Bereich ggf. dem Innenbereich nach § 34 BauGB zugeordnet werden kann.
4.2. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren: Errichtung eines unbeheizten Kaltwintergartens (Terrassenüberdachung) in Kirchberg, Panoramastraße 2, Flst. 382/20
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
TOP 5: Verpflichtung (Amtseinsetzung) von Petra Greiner als Bürgermeisterin am 28. Juli 2026 - Wahl eines Mitglieds des Gemeinderats gemäß § 42 Abs. 6 GemO
Frau Rief wurde per Handzeichen gewählt die Verpflichtung von Frau Greiner vorzunehmen.
TOP 6: Bekanntgaben/Sonstiges
Die Gemeinde hat ein anonymes Schreiben erhalten. Die Vorsitzende weist darauf hin, dass die Gemeinde grundsätzlich nicht auf anonyme Hinweise oder Schreiben reagiert.
GR Kaufmann weist auf den Zustand des Kirchhofwegs hin, und schlägt vor sich von der Firma die die Asphaltarbeiten zeitnah in der Gemeinde durchführt, die ungefähren Kosten für eine wenigstens teilweise Sanierung aufstellen zu lassen.
Die Vorsitzende wies darauf hin, dass eine Begehung stattgefunden hat und die Situation der Straßen bekannt ist.
TOP 7: Protokollangelegenheiten öffentlich
Zum Protokoll der letzten öffentlichen GR Sitzung gibt es keine Anmerkungen. Es wird somit genehmigt









