Hinweis an alle Besucherinnen und Besucher des Badesees Sinningen!
Immer wieder kommt es leider vor, dass Fahrzeuge im Parkverbot oder sogar in der Rettungszufahrt abgestellt werden. Dies behindert Einsatzfahrzeuge und gefährdet im Ernstfall die Sicherheit aller Badegäste.
Sollten Sie einen Parkverstoß feststellen, können Sie die Gemeinde bei der Dokumentation unterstützen. Hierfür können Sie ein Foto aufnehmen, auf dem das Fahrzeug mit Kennzeichen sowie das entsprechende Verkehrszeichen (z. B. Park- oder Halteverbot) oder die blockierte Rettungszufahrt eindeutig erkennbar sind. Nach Möglichkeit sollten zusätzlich Datum, Uhrzeit und der Standort angegeben werden. Die Fotos senden Sie bitte an:
Die Gemeinde leitet die Hinweise an die zuständige Bußgeldstelle des Landratsamtes Biberach zur weiteren Prüfung weiter. Das Fotografieren zur Dokumentation eines möglichen Parkverstoßes und zur Weitergabe an die zuständige Behörde wird grundsätzlich als zulässig angesehen, sofern die Aufnahmen ausschließlich diesem Zweck dienen und möglichst keine unbeteiligten Personen abgebildet werden.
Grundsätzlich ist das Parken unter anderem verboten:
• im ausgeschilderten Halt- oder Parkverbot,
• in Rettungszufahrten und Feuerwehrzufahrten,
• vor Grundstücksein- und -ausfahrten,
• auf Geh- und Radwegen,
sowie überall dort, wo andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihren Beitrag zu einem sicheren und geordneten Badebetrieb an unserem schönen Badesee in Sinningen.









