Kurzbericht aus der Gemeinderatssitzung vom 07.04.2026
Entschuldigt ist Tobias Schnurr
TOP 1 Bürgerfrageviertelstunde
Eine Bürgerin erkundigt sich über die bauliche Entwicklung vom Streichelzoo in Sinningen. Der Vorsitzende verweist hierzu auf die Zuständigkeit vom Landratsamt Biberach.
Eine Bürgerin erkundigt sich zur Ganztages- und Ferienbetreuung in der Grundschule ab dem Schuljahr 26/27. Sie würde es begrüßen, wenn auch eine Nachmittagsbetreuung in der Schule in Kirchberg stattfinden könnte und dass es keine reine Verwahrung ist, sondern auch adäquate Angebote umgesetzt werden. Der Vorsitzende verweist hierzu auf den Tagesordnungspunkt 6.1.
Eine Bürgerin erläutert zum später folgenden Tagesordnungspunkt 4 „Verlängerung Riemengasse“, dass sie als südliche Anlieger aktuell keinen Vollausbau benötigen. Sie könnten mit einem provisorischen Kiesweg bis auf Weiteres leben und würden hierfür auch die Kosten tragen. Eine weitere Bürgerin (ein nördlicher Anlieger) sieht hier aktuell auch keinen Handlungsbedarf für einen Vollausbau. Der Vorsitzende verweist hierzu auf den Tagesordnungspunkt 4.
TOP 2 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Sitzung vom 10.03.2026:
Eine Anfrage zum Erwerb kommunaler Flächen wurde negativ beschieden.
Der Reduktion des Beschäftigungsumfanges einer Kita-Angestellten ab 01.09.2026 wurde zugestimmt.
Die Kita-Ausbildungsstelle ab 01.09.2026 wurde für ein Jahr befristet mit einer Anerkennungspraktikantin besetzt.
Das nichtöffentliche Protokoll vom 10.02.2026 wurde genehmigt.
TOP 3 Baugesuche
Dem Antrag auf Kenntnisgabe zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Alemannenweg 2, Flst. 3797 in Sinningen wurde zugestimmt.
Dem Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren zum Neubau eines Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage in Kirchberg, Riemengasse, Flst. 3736 wurde zugestimmt.
Dem Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren zum Neubau Terrassenüberdachung in Sinningen, Friedhofweg 9, Flst. 3307 wurde zugestimmt.
TOP 4 Verlängerung der Riemengasse – Festlegung der Ausbauvariante
Auf die Beratungen und Beschlüsse in der Sitzung am 13.01.2026 wird verwiesen. Die Verwaltung hat zwischenzeitlich vom Ingenieurbüro Funk aus Riedlingen die angeforderten Informationen zu möglichen Ausbauvarianten erhalten. Siehe hier die öffentlichen Anlagen der Lagepläne und die nichtöffentlichen Anlagen der Kostenschätzungen, je für die Varianten End- und Teilausbau. Ferner hat die Verwaltung Gespräche mit den Eigentümern der nördlichen Bauplätze geführt. Hierzu kann gesagt werden, dass kein unmittelbarer Handlungsdruck besteht, weil jeweils keine konkreten Bebauungsziele derzeit mittelfristig vorhanden sind. Nachdem diese Maßnahme nicht im Haushaltsplan 2026 mit Kosten hinterlegt ist, erfolgt die Beschlussfassung unter generellem Finanzierungsvorbehalt. D.h. die Umsetzung dieser Maßnahme kann erst nach Abklärung und Freigabe der Finanzierung durch die Kämmerei erfolgen. Entweder ist hierfür eine Kompensation im laufenden Haushalt 2026 über zusätzliche Einnahmen oder reduzierte Ausgaben (bis hin zu Nachtragshaushalt 2026) oder eine Aufnahme in den Haushalt 2027 nötig. Die Kostenschätzungen der Ausbauvarianten variieren sehr stark. Aus Sicht der Verwaltung sollten die Varianten „Teilausbau“ und „Asphaltstraße“ aufgrund der Höhe des Kostensaldos für die Gemeinde nicht weiterverfolgt werden. Ob Maximalvariante (Endausbau) oder Minimalvariante (Kiesstraße) wird sich letztlich an der Finanzierbarkeit und in Abstimmung mit den Bauherren des Wohnhauses entscheiden.
Es entsteht eine kontroverse Diskussion. Einige schließen sich den Empfehlungen aus der Bürgerfrageviertelstunde an. GR Bökeler verweist aber auch durchaus auf die Vorteile eine Vollausbaus für die Gemeinde. Hier könnten Baulücken ggf. aktiv geschlossen werden. GR Frick weist auf darauf hin, dass bei einem Straßenausbau mit Kiesdeckschicht für 40 TEUR für künftige Ausbaumaßnahmen sehr geringe Synergieeffekte verbleiben. Heißt, wir müssten das Geld nahezu zweimal in die Hand nehmen. Vor diesem Hintergrund könnte er sich mit dem provisorischen Kiesweg der Bauherren auf deren Kosten gut arrangieren. Letztlich wurde beschlossen, die in der Bürgerfrageviertelstunde vorgeschlagene Vorgehensweise (Kiesweg unter Kostenübernahme) soll mit diesen Anliegern geprüft und ggf. umgesetzt werden.
TOP 5 Bedarfsplanung Kinderbetreuung 26/27 bis 28/29
Die Kindergarten-Bedarfsplanung ist eine kommunale Aufgabe zur Sicherstellung ausreichender Betreuungsplätze (§ 24 SGB VIII), die auf Prognosen zu Kinderzahlen, Zuzügen und Betreuungsquoten basiert. Sie umfasst die Planung von Personal und Infrastruktur. Aktuell haben wir im Ü3-Bereich nahezu eine Vollauslastung. Dagegen sind im U3-Bereich seit diesem Kiga-Jahr eher Auslastungen von maximal 60% gegeben. Ursachen: hohe Kosten? rückläufige Geburtenzahlen? In der Anlage sind in der Tabelle sowohl nach rechts die Geburtenjahrgänge 19/20 bis 27/28 laut Einwohnermeldeamt bzw. Hoch-/Durchschnittsberechnungen als auch die Ü3/U3-Zahlen für die Kiga-Jahre 25/26 bis 28/29 dargestellt. In Summe sind sowohl im U3- als auch Ü3-Bereich im kommenden Kiga-Jahr 26/27 mit vergleichbaren Kinderzahlen wie im laufenden Kiga-Jahr 25/26 zu rechnen. Vor diesem Hintergrund sollen auch die Standorte und das Personal grundsätzlich beibehalten und fortgeführt werden. Im Kiga-Jahr 27/28 ist aus heutiger Sicht mit einem Rückgang von über 10% im Ü3-Bereich (ggü. Kiga-Jahr 26/27) zu rechnen. Im Kiga-Jahr 28/29 ist aus heutiger Sicht sogar mit einem Rückgang von über 30% im Ü3-Bereich (ggü. Kiga-Jahr 26/27) zu rechnen. Vor diesem Hintergrund ist es geboten in diesem Bereich auf Sicht zu fahren und halbjährlich zu überprüfen. Der U3-Bereich entwickelt sich bei den Kinderzahlen in den nächsten Kiga-Jahren voraussichtlich sehr konstant, sofern sich die Durchschnittsannahmen einigermaßen bewahrheiten.
Folgende Einflussfaktoren, welche die künftigen Kinderzahlen maßgeblich beeinflussen können und werden, sind schwer vorherzusagen:
Saldo Zuzüge/Wegzüge
Tendenziell rechnen wir hier eher mit Zuwächsen. U.a. hat im Baugebiet Reute II in Sinningen im 1. Bauabschnitt mit 11 Bauplätzen die Bebauung begonnen, weitere 13 Bauplätze bietet hier künftig noch der 2. Bauabschnitt. Im Baugebiet Häldele in Kirchberg sind insgesamt noch 35 Bauplätze ausweisbar. Ferner sind einige Geschosswohnungsbauten in Kirchberg in Erstellung bzw. Planung (Nachverdichtung).
Betreuungsquote
Hier gehen wir konstant im Ü3-Bereich von einer 95%igen und im U3-Bereich von einer 20-30%igen Betreuungsquote aus.
Aufnahme Auswärtiger
Im laufenden Kiga-Jahr 8 Kinder, im Vorjahr 7 Kinder. Im Gegenzug sind immer ca. bis zu 5 Kinder aus unserer Gemeinde auswärts untergebracht. Wir gehen hier konstant von einem Saldo +/- 0 aus.
Sondereffekte
Sondereffekte wie z.B. aus Flüchtlingskrisen (z.B. Irak 2015 und Ukraine 2022) sind nicht wirklich planbar. Könnten aber jederzeit wiedereintreten (Libanon, Gaza, Iran usw.).
Die Kiga-Gebühren ab 26/27 können voraussichtlich erst in der nächsten Gemeinderatssitzung am 05.05.2026 beschlossen werden, da uns die Landesempfehlungen leider noch nicht vorliegen. Aktuell laufen auch die Anmeldungen für das Kiga-Jahr 26/27 ggf. gibt es hier noch Abstimmungsbedarf bezüglich der Feriengruppe.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Kindergarten-Bedarfsplanung für die Jahre 2026/2027 bis 2028/2029 anzuerkennen.
TOP 6 Grundschule
Ganztages- und Ferienbetreuung
Mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) wird der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung und Bildung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027 schrittweise eingeführt. Im ersten Jahr gilt der Anspruch nur für Kinder in der ersten Klasse, dann wird in den kommenden Jahren je eine weitere Klassenstufe dazu genommen, bis der Anspruch im Schuljahr 2029/2030 alle Kinder an Grundschulen umfasst. Zur Umsetzung des GaFöG hat das Land Baden-Württemberg das Schulgesetz entsprechend angepasst. Der neue § 8c Abs. 2 S. 1 SchG regelt, dass Erziehungsberechtigte ihren Betreuungsbedarf für das kommende Schuljahr jährlich bis zum 15. März an den „örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe oder eine von dieser beauftragten Stelle“ melden müssen. Der Landkreis Biberach hat die Kommunen als Wohnortgemeinden der vom GaFöG erfassten Kinder mit der Entgegennahme der Bedarfsmeldung beauftragt.
Bis zum 15. März 2026 sind bei der Gemeinde Kirchberg an der Iller verbindliche Bedarfsanmeldungen Ganztagesbetreuung 26/27 für 1 Schulkind eingegangen. Um dem Rechtsanspruch gerecht zu werden, müsste die Betreuungszeit in der Verlässlichen Grundschule (7:30 Uhr bis 8:15 Uhr; 11:50 bis 14 Uhr) bei uns täglich um 1,5 Stunden aufgestockt werden. Statt bis 14 Uhr, dann je bis 15:30 Uhr. Geschätzte Kosten für die Eltern ca. 100 EUR/Monat plus Essenskosten. Zusätzlich müsste dieses Ganztagesangebot auch für 8 Ferienwochen für 8 Stunden am Tag installiert werden. Geschätzte Kosten für die Eltern ca. 300-400 EUR/Woche plus Essenskosten. Generell wird für die Ganztagesbetreuung als auch für die Ferienbetreuung von einer Mindestanzahl von 20 Kindern ausgegangen um kostendeckend sein zu können.
Nach Ansicht der Gemeindeverwaltung/Schulträgers kann aus Kostengründen für 1 Schulkind keine Ganztagesbetreuung an der Grundschule Kirchberg an der Iller eingerichtet werden. Die Verwaltung wird deshalb in den weiteren interkommunalen Austausch mit Nachbargemeinden (v.a. Dettingen und Erolzheim) gehen um hier gemeinsame Lösungsansätze zu finden, um dem Rechtsanspruch gerecht zu werden und sich auch mit dem Landratsamt Biberach abzustimmen.
Hierzu entsteht eine kontroverse Diskussion. Man würde gerne mit einem Angebot in Kirchberg dem Rechtsanspruch entsprechen. Aufgrund des viel zu geringen Bedarfes ist das aus Kostengründen leider nicht darstellbar.
Einstimmige Beschlüsse:
Für das Schuljahr 2026/2027 wird in der Grundschule Kirchberg keine Ganztagesbetreuung eingerichtet.
Die Verwaltung wird in den weiteren interkommunalen Austausch mit Nachbargemeinden (v.a. Dettingen und Erolzheim) gehen, um hier gemeinsame Lösungsansätze zu finden, welche dem Rechtsanspruch gerecht werden und sich auch mit dem Landratsamt Biberach abstimmen.
Gebührenkalkulation Verlässliche Grundschule Schuljahr 2026/2027
Die Beiträge für die verlässliche Grundschule sollen jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Die jährliche Prüfung und Anpassung wurden vom Gemeinderat in der Sitzung vom 23.03.2021 beschlossen. Im aktuellen Schuljahr sind 13 Kinder angemeldet. Zwei Kinder nutzen derzeit eine 10er-Karte. Bei den Gebühren schlägt die Verwaltung eine Erhöhung um ca. 10 % vor. Das ergibt folgende Beiträge:
Monatlicher Beitrag: 50, - € erhöht auf 55, - €; 10-Karte: 50, - € erhöht auf 55, - €
Durch den Tarifabschluss (TVöD) im vergangenen Jahr erhöhten sich die Löhne zum 01.04.2025 um 3,00 % (mindestens 110 EUR). In diesem Jahr greift ab dem 01.05.2026 eine weitere Erhöhung der Löhne um 2,8 %. Zudem werden immer weniger Kinder im Rahmen der Verlässlichen Grundschule betreut. Die Elternbeiträge sinken daher und die Personalkosten steigen an. Trotz der Erhöhung der Beiträge, wird der Abmangel, der durch die Gemeinde zu tragen ist, im Schuljahr 2026/27 voraussichtlich 18 % der Kosten (ca. 3.100, - €) betragen. Es sind allerdings nur Personalkosten angesetzt. Betriebskosten nicht! Die Verwaltung hält daher die Erhöhung der Beiträge um 10 % für vertretbar. Allerdings ist zu betonen, dass es sich bei den Werten lediglich um eine vage Prognose handelt. Die genauen Zahlen sind aufgrund des ungewissen Förderungsbeitrages sowie der ungewissen Anzahl von Kindern nur „grob“ schätzbar.
Der Vorsitzende ergänzt den Vorschlag der kommissarischen Rektorin Eisleb mit einem Zwischentarif für 2 Werktage. Dieser Vorschlag wird kontrovers diskutiert und auf Antrag von GR Rief zur Abstimmung gebracht. Allerdings mit 10 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt.
Es wird einstimmig beschlossen, ab dem Schuljahr 2026/2027 für die Verlässliche Grundschule den monatlichen Elternbeitrag auf 55,00 € bei 11 Beiträgen und den Preis für die Zehnerkarte auf einmalig 55,00 € festzusetzen.
TOP 7 Forsteinrichtungsplanung 2026 bis 2035
Mit Schreiben vom 05.03.2026 hat das Landratsamt Biberach, Untere Forstbehörde, um Bestätigung der Forsteinrichtungsplanung 2026 bis 2035 gebeten. Die meisten kommunalen Wälder in Kirchberg (ca. 18 ha) wurden in den letzten 10 Jahren abgeerntet (ohne Griesteile; Borkenkäfer, Sturm, Normaler Einschlag etc.) und wieder mit diversen resistenteren Baumarten neu angepflanzt. Ausnahme hierbei bildet der 5,1 ha große Wald im Hungerberg. Hier ist noch ein 80-jähriger Fichtenbestand vorhanden. Deshalb ist der geplante jährliche Einschlag mit 50 m³ pro Jahr in den nächsten 10 Jahren auch im Vergleich zur vorangegangenen Periode (150 m³/Jahr) deutlich geringer. Laut ehemaligem Revierförster Herr Wingart gibt es ansonsten keine Besonderheiten. Der vorliegenden Forsteinrichtungsplanung 2026 bis 2035 wurde einstimmig zugestimmt.
TOP 8 Bürgermeisterwahl 2026
Die Parameter für die öffentliche Vorstellung der Bewerberinnen und Bewerber wurden festgelegt – siehe Titelseite.
TOP 9 Bekanntgaben und Sonstiges
K 7506 Kirchberg – Gutenzell – Belagsmaßnahme
Das Landratsamt Biberach hat mit Schreiben vom 16.03.2026 Belagsmaßnahmen auf der Kreisstraße K 7506 Kirchberg – Gutenzell angekündigt. Der Bereich erstreckt sich von der Ortsausfahrt bis zum Waldbeginn. Der Umsetzungszeitpunkt ist zwischen 15.06. und 16.10.2026, Dauer ca. 6 Wochen, Umleitung über Erolzheim/Edelbeuren.
Flächennutzungsplan
Mit Bescheid vom 13.01.2026 AZ. 51-BLPV24/076 hat das Landratsamt Biberach den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Fortschreibung III – 6. Änderung genehmigt. Auf der Gemarkung Kirchberg gab es diesbezüglich v.a. Änderungen westlich der Schnurr Holzverpackungen GmbH bezüglich Gewerbeerweiterung.
Masterplan Wasserversorgung
Am 01.04.2026 fand im Landratsamt Biberach die Ergebnispräsentation des Masterplans Wasserversorgung Kreis Biberach statt. BM Stuber und Hauptamtsleiterin Frau Mayer haben teilgenommen. Die Erkenntnisse (Aufweitung Hochbehälter, 2. Standbein schaffen etc.) für unsere Gemeinde sind nicht neu, sondern bereits bekannt.
Bundesautobahn A 7
In der letzten Sitzung hat der Vorsitzende über den Antrag vom Markt Altenstadt beim Landratsamt Neu-Ulm, zum Ausweichverkehrsverbot bei Stau auf der Autobahn A7, berichtet. Die umliegenden Gemeinden wurden um unterstützende Stellungnahmen ggü. dem Landratsam Neu-Ulm gebeten. Diese Thematik hat sich zwischenzeitlich aber erledigt, weil das Landratsamt Neu-Ulm den Antrag vom Markt Altenstadt negativ beschieden hat.
Arbeitszeiterfassung kommunale Angestellte
Aktuell wird die digitale Arbeitszeiterfassung für alle Kommunale Angestellten mit dem ZEUS-System installiert. Der Echtbetrieb soll ab 01. Juli 2026 starten.
Verkehrsunfall
Am Donnerstag, den 19. März 2026, ereignete sich auf der Landstraße nach Erolzheim (Gemarkung Kirchberg) ein tragischer Verkehrsunfall, bei dem eine Person verstarb.
Ortschaftsratssitzung Sinningen 30.03.2026
Die neue Badeordnung wird nicht in voller Länge am Badesee auf Tafeln abgedruckt. Man beschränkt sich auf Piktogramme der wichtigsten Regeln und verweist mit einem QR-Code auf die vollständige Satzung.
Die Baumaßnahme „Dachbodensanierung Alte Schule Sinningen“ ist abgeschlossen und er Kindergartenbetrieb kann nach den Osterferien wieder aufgenommen werden.
Das neue Floß kann vermutlich Ende April/Anfang Mai im Badesee eingesetzt werden.
Aus dem Gremium heraus:
GR Schuhmacher erkundigt sich nach dem Zeitplan für die Glasfaser-Inbetriebnahme und GR Gropper erkundigt sich nach dem Zeitplan für die Stromerdverkabelungsinbetriebnahme.
Der Vorsitzende muss ich hierzu bei der Netze-BW erkundigen.
GR Frick informiert, dass die Baumaßnahme „Stützmauer Gartenstraße“ ab Mitte April beginnt. Hierzu wird es Straßensperrungen der Garten- als auch Friedenstraße geben.
TOP 10 Protokollangelegenheiten
Das öffentliche Protokoll vom 10.03.2026 wurde genehmigt.









