Bürgermeisterwahl am 03. Mai 2026
Beantragung eines Wahlscheins
Die Online-Beantragung eines Wahlscheins ist ab dem 31.03.2026 bis zum 28.04.2026, 12:00 Uhr aktiviert und kann über folgenden Link vorgenommen werden:
Stellenausschreibung
Bewerbungen können bis spätestens Dienstag, 07. April 2026, 18 Uhr, schriftlich bei dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Gemeindeverwaltung Kirchberg an der Iller, Hauptstraße 20, 88486 Kirchberg an der Iller, in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.
Öffentliche Bekanntmachungen
Nachfolgend finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen zur Bürgermeisterwahl 2026.
Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin
Hinweise zur Briefwahl bzw. zur Beantragung von Wahlscheinen
Ihre Wahlbenachrichtigung zur Bürgermeisterwahl am 03. Mai 2026 wird Ihnen bis spätestens 12. April 2026 zugestellt. Sollten Sie bis zu diesem Termin keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber wahlberechtigt sein, wenden Sie sich bitte umgehend an unser Bürgerbüro (Frau Baur, Kontaktdaten siehe unten).
Sie haben die Möglichkeit einen Wahlschein zu beantragen. Mit diesem Wahlschein können Sie entweder per Briefwahl oder in einem beliebigen Wahllokal im Gemeindegebiet Kirchberg wählen.
Für die Beantragung von Wahlscheinen zur Bürgermeisterwahl am 03. Mai 2026 sowie einer etwaigen Stichwahl am 17. Mai 2026 stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:
- Schriftliche Beantragung durch Ausfüllen des Formulars auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung
- Beantragung per E-Mail an baur@kirchberg-iller.de. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre vollständige Wohnanschrift angeben
- Persönliche Beantragung im Rathaus (bitte führen Sie in diesem Fall ein gültiges Ausweisdokument mit sich)
- Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage. Beim Aufruf des Links https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-ost/wahlscheinantrag/index?ags=08426065 erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auf die Beantragung per E-Mail zurückgreifen.
- Abscannen des QR-Codes auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung mit dem Tablet oder Smartphone. Hierzu scannen Sie mit Ihrem Smartphone oder Tablet den QR-Code auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung ab. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift. Anschließend geben Sie den Antrag frei. Ihre Antragsdaten werden anschließend verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. Ihnen steht es offen, sich die Briefwahlunterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Wir möchten Sie außerdem auf die Möglichkeit der Briefwahl bei Abholung der Briefwahlunterlagen direkt im Rathaus hinweisen. Ebenso können Sie die ausgefüllten Unterlagen direkt im Rathaus abgeben/einwerfen.
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen bzw. des Wahlscheins über den QR-Code, per Internet oder E-Mail können Sie bis längstens 28. April 2026, 12:00 Uhr, in Anspruch nehmen. Danach können Briefwahlunterlagen nur noch persönlich im Rathaus beantragt werden, damit wir sicherstellen können, dass Ihnen die Briefwahlunterlagen rechtzeitig vor der Wahl zugehen.
Sofern Ihnen der beantragte Wahlschein nicht zugeht, haben Sie die Möglichkeit am Samstag, den 02. Mai 2026, bis 12:00 Uhr, einen Ersatz zu beantragen. Hierfür ist an diesem Tag im Bürgerbüro von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr eine Rufbereitschaft eingerichtet, die Sie dem Aushang am Rathaus entnehmen können.
In besonderen Fällen, wie beispielsweise einer plötzlichen Erkrankung, können Wahlscheine noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden. Am Wahltag selbst wenden Sie sich dazu bitte an Ihr Wahllokal oder die Telefonnummer 07354 / 9316 - 70.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Ulrike Baur, Tel.: 07354 / 9316 -10, E-Mail: baur@kirchberg-iller.de.








