Kurzbericht aus der Gemeinderatssitzung vom 16.12.2025
Entschuldigt sind Kaufmann, Bökeler und Dittberner
TOP 1 Bürgerfrageviertelstunde
Ein Bürger Kohler erkundigte sich, inwieweit die Arbeiten der Glasfaserausbaufirmen von der Gemeinde abgenommen werden? Da er teilweise Mängel an bestimmten Stellen entdeckt hat (z.B. kein Einsanden von Pflasterbelag etc..).
Der Vorsitzende antwortet, dass am Ende der Bauabschnittsarbeiten (nicht zwischendurch) eine Endabnahme zusammen mit der Netze-BW, dem Auftraggeber, stattfindet. Hierbei können Mängel angesprochen und Ausbesserungen nachgefordert werden.
Josef Rief Junior erläutert den Sachstand zur geplanten Hackschnitzelanlage bei der Schule. Eine Herausforderung wird wohl der Kamin werden, müssen hier doch immissionsrechtliche Abstände eingehalten werden.
Das Gremium nimmt dies zur Kenntnis.
TOP 2 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Sitzung vom 25.11.2025:
Es wurden diverse Beschlüsse zu Personalangelegenheiten Kinderbetreuung gefasst.
TOP 3 Haushaltsplan 2026 - Verabschiedung
In der Sitzung vom 25.11.2025 wurde den Mitgliedern des Gemeinderates der Haushaltsplan für das Jahr 2026 vorgestellt. Es wurden hierbei folgende Ansätze angesprochen: In der Diskussion ging es um einen Ansatz für das Baugebiet Häldele II und um Fragen zu einzelnen Aufstellungen. Die Beantwortung der Fragen erfolgte per E-Mail an den Gemeinderat. Da letztlich beschlossen wurde, die vorgestellte Ergebnisplanung 2026 und den Investitionsplan 2026 – 2029 dem Haushalt 2026 zu Grunde zu legen, wurde der Haushaltsentwurf im Nachgang zur Sitzung lediglich im Hinblick auf den Ansatz zum Baugebiet Häldele II (Einnahmen 2028 von 1,0 Mio. EUR auf 1,2 Mio. EUR erhöht) angepasst. Die Haushaltssatzung soll nun verabschiedet werden. Die zu beschließende Haushaltssatzung inkl. Haushaltsplan 2026 lag als Anlage vor. Die Verwaltung schlägt vor, die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 zu beschließen. Bürgermeister Stuber erläutert, dass die Kreisumlage aufgrund des geringeren Umlagesatzes um ca. 60 TEUR geringer ausfällt. Ebenso kann im künftigen Jahr ggf. ein Teil des zugewiesenen Sondervermögens von 1,55 Mio. EUR in Anspruch genommen werden. Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Kirchberg an der Iller am 16. Dezember 2025 einstimmig die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026.
TOP 4 Abwasserbeseitigung: Gebührenkalkulation und Satzungsänderung
Folgende einstimmige Beschlüsse wurden gefasst:
- Der Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatung vom 09.12.2025 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen. Die Gemeinde erhebt Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung Abwasserbeseitigung und verwendet als Gebührenmaßstab den gesplitteten Maßstab, bei dem die Kosten nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung aufgeteilt werden. Der Schmutzwasseranteil wird nach dem Frischwassermaßstab bemessen. Der Niederschlagswasseranteil wird nach den angeschlossenen überbauten und darüber hinaus befestigten (versiegelten) Flächen umgelegt.
- Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation für die Jahre 2026 und 2027 in Form von Einzeljahreskalkulationen wird zugestimmt.
- Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinssätzen, der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessens-entscheidungen (vgl. Erläuterungen Ziff. 12) wird ausdrücklich zugestimmt.
- Der Straßenentwässerungskostenanteil wird, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen angesetzt:
Aus den Betriebskosten:
Mischwasserkanäle und Sonderbauwerke (Mischwasser) 13,5 %
Regenwasserkanäle und Sonderbauwerke (Regenwasser) 27,0 %
Kläranlage 1,2 %
Aus den kalkulatorischen Kosten:
Mischwasserkanäle und Sonderbauwerke (Mischwasser) 25,0 %
Regenwasserkanäle und Sonderbauwerke (Regenwasser) 50,0 %
Kläranlage 5,0 %
Für die im Vermögen enthaltenen Grundstücksanschlüsse wird ein Abzug von 10 % aus den kalkulatorischen Kosten der Misch- und Regenwasserkanäle vorgenommen.
- Die Kosten der Abwasserbeseitigung werden, wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, mit folgenden Prozentsätzen auf die Schmutzwasserbeseitigung (SW) und Niederschlagswasserbeseitigung (NW) aufgeteilt:
Aufteilung der Betriebskosten: SW NW
Mischwasserkanäle und Sonderbauwerke (MW) 50,0 % 50,0 %
Schmutzwasserkanäle 100,0 % 0,0 %
Regenwasserkanäle und Sonderbauwerke (RW) 0,0 % 100,0 %
Kläranlage 90,0 % 10,0 %
TOP 5 Wasserversorgung: Gebührenkalkulation und Satzungsänderung
Folgende einstimmige Beschlüsse wurden gefasst:
- Der Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatung vom 01.12.2025 wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen.
- Dem vorgeschlagenen zweijährigen zusammengefassten Kalkulationszeitraum für die Jahre 2026-2027 wird zugestimmt.
- Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen, Zinsansätzen, der Abschreibungs- und Verzinsungsmethode sowie den weiteren Ermessens- und Prognoseentscheidungen (vgl. Erläuterungen Ziff. 11) wird ausdrücklich zugestimmt.
- Vorjahresergebnisse werden im aktuellen Kalkulationszeitraum nicht berücksichtigt.
- Als Bemessungseinheit bei der Grundgebühr sollen wie bisher die eingebauten Wasserzähler, künftig gewichtet nach den unterschiedlichen Zählergrößen, dienen. Hierbei soll für die Bemessung der unterschiedlichen Vorhalteleistung auf die Zählergrößenbezeichnung Q3 (Dauerdurchfluss) abgestellt werden.
Über die Grundgebühren soll die Finanzierung der Fixkosten (Abschreibungen abzüglich Auflösungen zuzüglich kalkulatorischer Zinsen) so festgelegt werden, dass hierbei eine anteilige Kostendeckung in Höhe von netto 4,00 € monatlich für den Standardzähler Q3 = 4,0, sowie für die anderen Zähler daraus entsprechend der Zählergrößen abgeleitete Beträge erreicht werden. Der angestrebte Finanzierungs-anteil der gebührenfähigen Nettogesamtkosten beläuft sich damit auf 14,6 %.
- Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Verbrauchs- und Grundgebühren für die Jahre 2026 und 2027 wie folgt festgesetzt:
netto | brutto (mit 7 % USt) | |
Wasserverbrauchsgebühr: | ||
2,40 €/m³ | 2,5680 €/m³ | |
Grundgebühr: | ||
Q3 4 | 4,00 €/Monat | 4,2800 €/Monat |
Q3 10 | 10,00 €/Monat | 10,7000 €/Monat |
Q3 16 | 16,00 €/Monat | 17,1200 €/Monat |
Q3 25 | 25,00 €/Monat | 26,7500 €/Monat |
- Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Satzungsänderung.
TOP 6 Dachsanierung Alte Schule Sinningen - Beauftragung
Es gab einige Nachfragen, die nicht fundiert beantwortet werden konnten. Die Verwaltung muss hierzu zusätzliche Infos einholen. Der Tagesordnungspunkt wird vertagt auf die Sitzung vom 13.01.2026.
TOP 7 Spenden
Der Bürgermeister wird ermächtigt, Spenden über 294,11 EUR für die Beschaffung des Floßes für den Badesee Sinningen von diversen Spendern anzunehmen.
TOP 8 Bekanntgaben und Sonstiges
Sitzungstermine Gemeinderat 2026
Der Vorsitzende gibt die Sitzungstermine 2026 bekannt.
Evangelische Kirchengemeinde Rottum-Rot-Iller
Mit Schreiben vom 03.12.2025 wurde informiert, dass die 3 Evangelischen Gemeinden Ochsenhausen, Erolzheim-Rot und Kirchdorf zum 20.11.2025 fusioniert haben. Es gibt künftig 2 Pfarrstellen – eine in Kirchdorf mit Pfarrerin Ebisch und eine in Ochsenhausen, derzeit Pfarrerin Hornung.
Jubiläumskonzert
Der Vorsitzende erinnert an das Jubiläumskonzert im Rahmen der 750-Jahr-Feierlichkeiten am 28.12.25.
Dank
Der Vorsitzende dankt den Mitgliedern vom Gemeinderat für die konstruktive Arbeit in 2025 und wünscht allen schöne Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr.
Aus dem Gremium heraus:
GR Diebold teilt mit, dass die Straßenbeleuchtung beim Fußgängerüberweg in der Gutenzteller Straße defekt sei.
Der Vorsitzende antwortet, dass dieser Schaden zwischenzeitlich behoben worden ist.
TOP 9 Protokollangelegenheiten
Das öffentliche Protokoll vom 25.11.2025 wurde genehmigt.









