Neue Verordnung über die Benutzung des Badesees Sinningen mit Änderung der Tauchgebühren
Die neue Rechtsverordnung der Gemeinde Kirchberg an der Iller über die Benutzung des Badesees Sinningen sowie die geänderten Tauchgebühren traten zum 13.06.2025 in Kraft. Der räumliche Geltungsbereich der Rechtsverordnung bleibt unverändert bestehen.
Verzeichnis über die Höhe der Gebühr der Tauchgenehmigung
Für die Ausstellung einer Tauchgenehmigung wird eine Festgebühr erhoben.
1. Gebühr Tauchgenehmigung – Vereinsmitglieder des Tauchsportvereins Illerhecht e. V.: Kostenfrei
2. Gebühr Tauchgenehmigung – Sonstige: 10,00 €
Beschlussfassung im Gemeinderat: 03.06.2025
Inkrafttreten der Gebühr: 13.06.2025
Weitere Informationen zum Badesee Sinningen sowie zur Beschaffung einer Tauchgenehmigung finden Sie unter der Rubrik „Freizeit & Gäste“ im Bereich „Baden!









