Aktuelles: Gemeinde Kirchberg an der Iller

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Neue Verordnung über die Benutzung des Badesees Sinningen mit Änderung der Tauchgebühren

Erstelldatum13.06.2025

Rechtsverordnung der Gemeinde Kirchberg an der Iller vom 04. Juni 2025

Die neue Rechtsverordnung der Gemeinde Kirchberg an der Iller über die Benutzung des Badesees Sinningen sowie die geänderten Tauchgebühren traten zum 13.06.2025 in Kraft. Der räumliche Geltungsbereich der Rechtsverordnung bleibt unverändert bestehen.

Rechtsverordnung der Gemeinde Kirchberg an der Iller über die Benutzung des Badesees Sinningen vom 04.06.2025

Verzeichnis über die Höhe der Gebühr der Tauchgenehmigung

Für die Ausstellung einer Tauchgenehmigung wird eine Festgebühr erhoben.

1. Gebühr Tauchgenehmigung – Vereinsmitglieder des Tauchsportvereins Illerhecht e. V.: Kostenfrei
2. Gebühr Tauchgenehmigung – Sonstige: 10,00 €

Beschlussfassung im Gemeinderat: 03.06.2025
Inkrafttreten der Gebühr: 13.06.2025

 

Weitere Informationen zum Badesee Sinningen sowie zur Beschaffung einer Tauchgenehmigung finden Sie unter der Rubrik „Freizeit & Gäste“ im Bereich „Baden!