Kurzbericht aus der Gemeinderatssitzung vom 03.06.2025
GR Dr. Schühle, GR Frick, GR Danner und GR Schnurr fehlen entschuldigt.
TOP 1 Bürgerfrageviertelstunde
Ein Bürger beklagt bezüglich der Strom-Erdverkabelungsmaßnahmen der Netze-BW im Zuge der Glasfaseranbindungen fehlende Bürgerinformationen und unangemessene Kostenbeteiligungen der Bürger.
Der Vorsitzende erläutert, dass ihm gewisse Informationsdefizite zu Beginn der Maßnahme bekannt geworden seien. Zwischenzeitlich sollten diese Defizite aber behoben sein seitens der Netze-BW. Eine gewisse Kostenbeteiligung der Bürger für Maßnahmen im Haus seien unerlässlich bzw. auch rechtlich vorgesehen. Die Netze-BW nimmt für die Maßnahme sehr viel Geld in die Hand um unser Gemeinde-Stromnetz zukunftsfähig zu machen. Hiervon werden wir alle nachhaltig profitieren.
Ein weiterer Bürger beklagt, dass ihm seitens der Gemeinde seit Jahren kein Baurecht für eine zum Kirchhofweg angrenzenden Wiese gewährt wird (Aufnahme in Flächennutzungsplan, Erweiterung Bebauungsplan, Anschlüsse etc.).
Der Vorsitzende verweist auf die Planungshoheit und Beschlusslage im Gemeinderat, welche bewusst an dieser Stelle im Außenbereich keinerlei bauliche Entwicklung vorsieht. Dies gilt es zu respektieren.
TOP 2 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Sitzung 06.05.2025:
Es wurden diverse Beschlüsse zu Stellenausschreibungen gefasst.
Das nichtöffentliche Protokoll vom 08.04.2025 wurde genehmigt.
TOP 3 Betriebliche Altersvorsorge und Krankenversicherung bzw. alternative Entgeltanreize
Herr Fakler von der Sparkassenversicherung präsentierte Konzepte für die betriebliche Altersvorsorge und Krankenversicherung und beantwortete die Fragen aus dem Gremium.
Für die Beschäftigten der Gemeinde Kirchberg an der Iller wird zukünftig die Möglichkeit bestehen, eine zusätzliche Betriebliche Altersvorsorge (bAV), die sogenannte „Kommunalrente“, durch die Kreissparkasse Biberach abschließen zu können (zusätzlich zur Zusatzversorgungskasse = ZVK). Die Gemeinde wird diese im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Prozentsatzes in Höhe von 15 % als sog. Arbeitgeberzuschuss bezuschussen.
Geprüft werden soll, ob zum Zwecke der Personalgewinnung und Personalbindung den Beschäftigten der Gemeinde Kirchberg neben der leistungsorientierten Bezahlung (LOB – „Gießkanne“) eine zusätzliche Komponente, unter Ausnutzung der Freigrenze von 50 EUR/Monat als steuer- u. sozialversicherungsfreier Sachbezug, angeboten werden soll. Eine Möglichkeit bietet die Betriebliche Krankenversicherung (bKV) durch die Sparkasse. Z.B. könnte hierbei für jeden Beschäftigten monatlich ein Betrag in Höhe von 17,51 € (jährlich: 210,12 €/Mitarbeiter) fällig werden, den Beschäftigten würde jährlich dann ein Budget in Höhe von 400 € für private Versicherungsleistungen zur Verfügung stehen. Daneben gibt es noch weitere Möglichkeiten im Rahmen der bKV, z.B. Familienversicherung, die dem Gemeinderat durch Herrn Fakler vorgestellt wurden.
Alternative Möglichkeiten der Personalgewinnung und Personalbindung wären z.B. EGYM-Wellpass, Tank- oder Wertgutscheine von anderen Anbietern.
Das Gremium begrüßt das künftige Angebot der betrieblichen Altersvorsorge für die Angestellten. Bezüglich der evtl. betrieblichen Krankenversicherung wird aber zwingend vorab ein Beschluss über die Finanzierung als erforderlich erachtet. Hierbei muss geklärt werden, ob der Mitarbeiter an den Beiträgen z.B. mit 100%/50%/0% über die jeweilige LOB beteiligt werden soll. Ferner sollen auch die alternativen Möglichkeiten wie z.B. Wellpass weiter geprüft werden.
TOP 4 Kita Kirchberg - Sonnenschutz
Da in dieser Thematik noch Unsicherheit besteht, ob Segel oder Schirme die bessere Lösung sind, wird um eine Empfehlung durch einen unabhängigen Planer gebeten. Ferner soll mindestens ein Vergleichsangebot eingeholt werden.
TOP 5 Rechtsverordnung Badesee
Der Ortschaftsrat Sinningen hat eine Änderung der derzeit gültigen Badeordnung vom 27. Mai 2008 bereits im Jahr 2022 angestoßen bzw. eine Überarbeitung vorgenommen. In seiner Sitzung vom 10.02.2025 wurde die Thematik nun wieder aufgegriffen. Verschiedene Regelungen der Rechtsverordnung sind nicht mehr zeitgemäß und müssen überarbeitet werden. Unter Berücksichtigung der im Jahr 2022 erarbeiteten Änderungen wurde eine neue Rechtsverordnung über die Benutzung des Badesees Sinningen formuliert. Die bisherige Rechtsverordnung sowie die beinhaltete Badeordnung wurden, wenn möglich, eingearbeitet. Neue Regelungen wurden eingearbeitet und die Rechtsverordnung wurde neu strukturiert. Der Entwurf der Satzung ist als Anlage beigefügt. Ebenso wurden die Tauchgebühren neu kalkuliert. Die Verwaltung empfiehlt die Gebühren mit Inkrafttreten der neuen Rechtsverordnung auf 10,00 € pro Genehmigung für Nicht-Vereinsmitglieder des Tauchsportvereins Illerhecht e. V. zu erhöhen (bisher 6 EUR). Der räumliche Geltungsbereich bleibt unverändert bestehen. Bezüglich des Betretens der Eisflächen wird auf Empfehlung vom Kommunalamt eine Anpassung gemäß der Muster-Verordnung des Gemeindetags (Verbot) vorgenommen.
Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Rechtsverordnung der Gemeinde Kirchberg an der Iller über die Benutzung des Badesees Sinningen (siehe separate Veröffentlichung in diesem Mitteilungsblatt) mit den vorgeschlagenen Tauchgebühren in Höhe von 10,00 € pro Tauchgenehmigung.
TOP 6 Feststellung Jahresabschluss 2019
Aufgrund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) stellt der Gemeinderat am 03.06.2025 den Jahresabschluss der Gemeinde Kirchberg an der Iller für das Jahr 2019 mit den vorliegenden Werten fest. Siehe hierzu separate Veröffentlichung in diesem Mitteilungsblatt.
TOP 7 Bevölkerungsschutz
Am 20.05.2025 fand die Auftaktveranstaltung „Stärkung der Resilienz im Bevölkerungsschutz im Kreis Biberach“ vom Landratsamt Biberach mit dem Titel „Aufbau kommunaler Basisstrukturen für den Bevölkerungsschutz kreisangehöriger Gemeinden“ statt. Frau Dr. Sandra Greitner, erläuterte die Risikokommunikation im Hinblick auf die neuen Herausforderungen durch die veränderte Sicherheitslage, in besonderem Bezug auf Klimawandel und Zeitenwende. Sie sensibilisierte für die Notwendigkeit der Schaffung von Basisstrukturen in Bevölkerungsschutz gemäß Paragraph 5 ZSKG. Diese Veranstaltung war der Auftakt für eine Reihe von Workshops zur Stärkung der Sicherheit der Bevölkerung in unseren Kommunen. In diesem Zusammenhang sind auch die Themen Notfalltreffpunkte und Operationsplan Deutschland zu sehen. Wie man sich auf Notsituationen vorbereiten kann hat der Landkreis unter www.biberach.de/krisenfest dargestellt.
Die Verwaltung wird den Gemeinderat in regelmäßigen Abständen über den Bevölkerungsschutz informieren und das Landratsamt Biberach wird eine Informationskampagne für die Kreisbürgerschaft u.a. über die kommunalen Mitteilungsblätter starten.
TOP 8 Bekanntgaben und Sonstiges
Gemeindeverwaltungsverband Illertal (GVV-Illertal)
GVV-Illertal Sitzung vom 22.05.2025 – 6. Änderung Flächennutzungsplan (Abwägung Anregungen, Entwurf-Billigung, Nächste Schritte)
Abwasserzweckverband Mittleres Illertal (AZVMI)
AZVMI Sitzung vom 07.05.2025 – Niederschriftgenehmigung – Pfandfreigabe – Gas-/Strom-Bündelausschreibungen – Haushalt 2025
Musikerheim
Probleme beim Ablauf des Abwassers wurden aufwendig behoben.
Badesee
10-tägige Sperrung wegen E-Coli-Bakterien – Zwischenzeitlich wieder aufgehoben.
Landessanierungsprogramm (LSP)
800 TEUR (60%) Aufstockung Fördermittel erhalten für LSP Holzimprägnierwerk.
ADAC-Radservice-Station
Am 02.06.2025 wurde am Campingplatz-Parkplatz eine ADAC-Radservice-Station eingeweiht. Herzlichen Dank an Thomas Kassner für die Initiative, dem ADAC für die Bereitstellung und der Campingplatz-Verwaltung für die Flächenbereitstellung.
Netze-BW
Am 03.06.2025 fand die Unterzeichnung des Strom-Konzessionsvertrags 2029 bis 2048 mit der Netze-BW statt. Siehe separate Pressemitteilung in diesem Mitteilungsblatt.
Aus dem Gremium heraus:
GR Kaufmann erkundigte sich zur Zuständigkeit der Verkehrssicherheit der Spielplatzgeräte auf dem Sportplatz.
Der Vorsitzende erläutert, dass diese dem TSV gebührt.
Mehrere Gremienmitglieder erkundigen sich über die laufenden Bauarbeiten bezüglich der Glasfaseranschlüsse, Stromerdanschlüsse, Fräsarbeiten und Asphaltierarbeiten. Der Vorsitzende gibt hierzu Auskunft soweit möglich.
GR Rief bittet das große Schlagloch in der Kurve südlich vom Grüngutplatz nachhaltig zu sanieren. OV Dittberner bitte um Sanierung der Schlaglöcher in der Ortseinfahrt von Kirchberg kommend. Der Vorsitzende wird dies veranlassen.
TOP 9 Protokollangelegenheiten öffentlich
Das öffentliche Protokoll vom 06.05.2025 wurde genehmigt.