Kurzbericht aus der Gemeinderatssitzung vom 28.01.2025
Kurzbericht aus der Gemeinderatssitzung vom 28.01.2025
GR Rief fehlt entschuldigt.
TOP 1 Bürgerfrageviertelstunde
Eine Bürgerin möchte wissen, wie die Vereinsförderung funktioniert und ob neben den Kindern (U18) auch erwachsenen Mitglieder hierbei berücksichtigt werden.
Der Vorsitzende erläutert die vier Bausteine der Vereinsförderung:
- Grundförderung – je nach Mitgliederanzahl (50-200 EUR/Jahr)
- Jugendförderung – 10 EUR/Jahr pro Kind/Jugendlichem <18 J.
- Jubiläumsförderung – 5 EUR/Jubiläumsjahr bei Feier, max. 500 EUR
- Investitionsförderung – 0 bis 50% der Kosten, Einzelfallentscheidung
Die erwachsenen Mitglieder finden somit bei der Grundförderung Berücksichtigung.
TOP 2 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Sitzung 07.01.2025:
Herr Alexander Sailer wird zum 01.04.2025 zum stellvertretenden Bauhofleiter des Bauhofes bestellt und gemäß Stellenplan eingruppiert. Das nichtöffentliche Protokoll vom 17.12.2024 wurde genehmigt.
TOP 3 Tauchsportverein Illerhecht – Zuschussantrag Ersatzbeschaffung Atemluftkompressor
Der Tauchsportverein Illerhecht e.V. hat einen Zuschussantrag für die Ersatzbeschaffung des Atemluftkompressors gestellt. Der bisherige Atemluftkompressor ist nach 30 Jahren defekt und eine Reparatur nicht mehr wirtschaftlich. Die neue Atemluftkompressor-Anlage kostet über 14 TEUR/brutto.
Für Zuschussanträge der Vereine in der Gemeinde Kirchberg hat sich der Gemeinderat nach Einzelfallbetrachtung auf einen Zuschuss von 0 bis 50 % der Kosten geeinigt. Die Leistungen zur Vereinsförderung sind Freiwilligkeitsleistungen. Ein Rechtsanspruch auf Leistung besteht nicht. Bei der Entscheidung über Investitionszuschüsse wird eine Abwägung vorgenommen, bei der die Größe des Vereins (Mitgliederzahl, Anzahl Kinder/Jugendlicher), Beteiligung am Gemeinschaftsleben bzw. öffentliches Interesse am Verein, Gemeinderepräsentation, Finanzsituation (sowohl Verein als Gemeinde) und soziales Engagement betrachtet werden. Gefördert werden angemessene Leistungen. Luxusausführungen werden nicht gefördert. Ferner kann auch relevant sein, ob Zuschüsse über Dritte (z.B. Verbände) erhältlich sind.
Die Verwaltung empfiehlt, nach Abwägung aller relevanten Informationen, für diese Anschaffung eine Bezuschussung von 20% bzw. maximal 2.821,78 EUR auf Nachweis. Bei diesem Zuschuss handelt es sich um einen zu leistenden Investitionszuschuss, für den im Haushaltsplan 2025 keine Position eingeplant ist. Mehreinzahlungen oder Minderauszahlungen sind unter Berücksichtigung der Deckungsfähigkeit nach § 20 GemHVO zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht ersichtlich. D.h. es handelt sich hierbei um eine sog. außerplanmäßige Auszahlung (Planabweichung). Diese kann geleistet werden, sofern ein dringendes Bedürfnis besteht und die Deckung gewährleistet ist (§ 84 Abs. 1 GemO). Der Zuschuss kann an anderer Stelle kompensiert werden d.h. auf andere Ausgaben kann verzichtet oder zusätzliche Einnahmen können generiert werden. Die Verwaltung schlägt vor, dies über die reduzierte Kreisumlage (- 55 TEUR) im Vergleich zum Haushaltsansatz zu kompensieren. Die Deckung wäre somit gewährleistet. Das dringende Bedürfnis kann dadurch begründet werden, dass der Gemeinderat die Mittel voraussichtlich im Zeitpunkt der Verabschiedung veranschlagt hätte und die Maßnahme nicht ohne Nachteile für den Tauchsportverein aufgeschoben werden kann.
Der 1. Vorstand vom Tauchverein, Her Eugen Zeller, ist in der Sitzung anwesend und beantwortet die Fragen.
GR Bökeler stellt Antrag auf Abstimmung über einen 30%igen Zuschuss. Dieser wird bei 2 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 9 Nein-Stimmen abgelehnt.
Dem Antrag des Tauchsportvereins Illerhecht e.V. auf Bezuschussung der Ersatzbeschaffung einer Atemluftkompressor-Anlage mit 20% bzw. maximal 2.821,78 EUR auf Nachweis wird zugestimmt. Ferner genehmigt der Gemeinderat die außerplanmäßige Auszahlung von maximal 2.821,78 EUR.
TOP 4 Bau eines Feuerwehrgerätehaus
4.1. Vorstellung des vom Bauausschuss favorisierten Entwurfs
Zur Vorberatung der Baumaßnahme ist vom Gemeinderat ein Bauausschuss gegründet worden, dem neben Gemeinderatsmitgliedern auch Mitglieder der Feuerwehr angehören. Der Ausschuss hat, zusammen mit dem beauftragten Architekturbüro Graf aus Dietenheim, mittlerweile verschiedene Vorentwürfe des Architekturbüros diskutiert. Die dabei favorisierte Variante wurde in der Sitzung vorgestellt. Die Kostenschätzung beläuft sich auf bis zu 2,75 Mio. EUR.
Architekt Graf ist in der Sitzung anwesend, stellt den Entwurf vor und beantwortet die Fragen. Hierbei ging es vor allem um die Zu- und Abfahrt, Heizungssystem, Kostenreduzierungspotential und um die Ausgestaltung des Floriansstüble bzw. der Küche.
Der vorliegende Entwurf für das Feuerwehrgerätehaus wird, mit kleineren Anpassungen, welche im weiteren Verfahren noch vorzunehmen sind, als Basis für den Bauantrag und die Zuschussanträge einstimmig bestätigt.
4.2. Beantragung von Zuschüssen
Im Rahmen des Neubaus des Feuerwehrhauses ist die Gemeinde Kirchberg an der Iller auf Zuschüsse angewiesen. Hierfür wurden im Haushaltsplan ein Zuschuss aus dem Ausgleichsstock in Höhe von 500.000 € sowie im Rahmen der Z-Feu-VwV in Höhe von 350.000 € eingeplant. Diese Zuschüsse müssen durch die Verwaltung beantragt werden. Die Verwaltung wird einstimmig dazu ermächtigt, die Zuschüsse für den Neubau des Feuerwehrhauses in maximaler Höhe zu beantragen.
TOP 5 Feuerwehrsatzung
Die Gemeindefeuerwehr der Gemeinde Kirchberg an der Iller besteht derzeit aus zwei Feuerwehren: Kirchberg und Sinningen. Diese sind bereits seit 2011 Zeit zu einer Einsatzabteilung zusammengefasst. Zukünftig sollen die derzeit „getrennten“ Feuerwehren von einem gemeinsamen Standort in Kirchberg ausrücken: dem neuen geplanten Feuerwehrhaus an der Hauptstraße im nördlichen Ortsausgang Kirchbergs. Im Zuge des Neubaus eines gemeinsamen Standorts, sollen auch die beiden Feuerwehren zu einer Gemeindefeuerwehr zusammengefügt werden. Dazu ist es erforderlich, die geplanten Änderungen in einer Satzung neu zu formulieren. Die Neuwahlen der Feuerwehr im März 2025 sollen bereits auf Basis der neuen Feuerwehrsatzung durchgeführt werden. Daher schlägt die Verwaltung vor, die als Anlage beigefügte Feuerwehrsatzung zu beschließen. Der Ortschaftsrat von Sinningen hat bereits in seiner Sitzung vom 04.11.2024 eine Empfehlung für die Satzungsanpassung beschlossen. Ebenso wurden der Feuerwehrgesamtausschuss, der Feuerwehrausschuss Kirchberg und der Feuerwehrausschuss Sinningen am 14.11.2024 zur geplanten Satzungsänderung angehört. Daneben wurde die geplante Satzung mit der Kreisbrandmeisterin sowie dem Kommunalamt abgestimmt. Erhaltene Rückmeldungen wurden (soweit erforderlich und zweckmäßig) in den beigefügten Satzungsentwurf eingearbeitet. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die in der Anlage abgebildete Feuerwehrsatzung – Kirchberg an der Iller.
TOP 6 Baugesuche/Sanierungsrechtliche Genehmigungen
Dem Antrag auf Bauvoranfrage, Abriss eines bestehenden Wohnhauses und Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 22 bis 24 Wohneinheiten und einer Tiefgarage in Kirchberg, Hauptstraße 18, Flst. 87 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Die sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 für das Grundstück Flst. 87, Hauptstraße 18 in Kirchberg wird erteilt.
Die sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 für die Grundstücke Flst. 111 u. 112, Gutenzeller Straße 4 und 5 in Kirchberg wird erteilt.
TOP 7 Zeiterfassungssystem
Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, die Einführung des Zeiterfassungssystems im Rahmen einer cloudbasierten Lösung von ZEUS SaaS eXperience an die Firma IVS Zeit + Sicherheit GmbH zu vergeben.
TOP 8 Haushalt 2025
Die Haushaltsbestätigung des Landratsamtes Biberach vom 15.01.2025 wird zur Kenntnis genommen.
TOP 9 Bekanntgaben und Sonstiges
Masterplan Wasserversorgung
Heute war Kick-Off des Landesprojektes Masterplan Wasserversorgung Baden-Württemberg. Die Gemeinde hat hierzu eine Nutzungsvereinbarung (Daten) unterzeichnet. Ziele sind Daten zur Wasserversorgung (ohne Ortsnetz!) zu erheben und Handlungsempfehlungen für die Kommunen auszusprechen vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Versorgungssicherheit zukunftsfähig aufzustellen. Der Abschlussbericht soll bis Januar 2026 fertiggestellt sein. Für die Gemeinde fallen keine Projektkosten an. (Verweise zu Hochbehälter-Sanierung bzw. Ausbau Kirchberg bzw. Notwasserversorgung Pumphaus Sinningen)
Hospiz
Mit Schreiben vom 06.01.2025 hat sich das Benild-Hospiz aus Illertissen für den Betriebskostenzuschuss 2024 von 1.000 EUR recht herzlich bedankt.
DSL-Breitbandausbau
Am 27.01.2025 war Kick-off mit der Netze-BW bezüglich des eigenwirtschaftlichen DSL-Glasfaserausbaus der Netcom-BW. Die Baumaßnahmen werden voraussichtlich Anfang März in beiden Ortschaften starten. Die POP-Standorte (= zentraler Verteiler) sind in Kirchberg in der Waldstraße beim Spielplatz und in Sinningen in der Ortsstraße bei der Ortsverwaltung. An drei Stellen kann die Gemeinde eine Mitverlegung von Straßenbeleuchtungskabel vornehmen lassen. Der Termin für den Spatenstich wird noch vereinbart.
Notfalltreffpunkte
Am 11.11.2022 hat die Gemeinde beim Land Baden-Württemberg die Zuweisung eines Musterausstattungssets für Notfalltreffpunkte im Katastrophenfall beantragt. Letzte Woche, also nach über 2 Jahren (!), wurde das Musterausstattungsset geliefert. Der Notfalltreffpunkt in unserer Gemeinde ist im Rathaus.
Sprachfördergruppe
Die Gemeinde/Kita und Schule haben im November 2025 beim Land Interesse an der Einrichtung einer Sprachfördergruppe (Sprachförderkonzept SprachFit) angemeldet. Mit Schreiben vom 21.01.25 haben wir nun die Zusage für die Einrichtung einer Sprachfördergruppe in der Schule ab dem Schuljahr 25/26 erhalten. Die Auftaktveranstaltung ist online am 20.02.25, anschließend beginnen die Fortbildungen. Wir erhalten 4 Lehrerstunden pro Woche für die Sprachfördergruppe.
Dorfhausausschuss
Letzte Woche fand eine Sitzung des Dorfhausausschusses statt. Thema war u.a. die Sitzbezüge der Stühle. Nach den Kirchengemeinderatswahlen am 30.03.2025 werden drei neue Vertreter bestimmt bzw. der Vorsitzende neu gewählt. Künftig sollen auch die zwei Posten der Seniorenvertreter besetzt werden.
Rathaussturm/Narrenbaumstellen
Der Vorsitzende lädt dir Gremiumsmitglieder zum Rathaussturm und Narrenbaumstellen der Burghexen am Samstag, den 01.02.2025 um 15 Uhr ein.
TOP 10 Protokollangelegenheiten öffentlich
Das öffentliche Protokoll vom 07.01.2025 wurde genehmigt.