Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Wahlscheinantrag - Online
Ihre Wahlbenachrichtigung zur Bundestagswahl am 23.02.2025 wird Ihnen bis spätestens 02. Februar 2025 zugestellt. Sollten Sie bis zu diesem Termin keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber wahlberechtigt sein, wenden Sie sich bitte umgehend an unser Bürgerbüro (Frau Baur, Kontaktdaten siehe unten).
Sie haben die Möglichkeit einen Wahlschein zu beantragen. Mit diesem Wahlschein können Sie entweder per Briefwahl oder in einem beliebigen Wahllokal im Wahlkreis 292 Biberach wählen.
Für die Beantragung von Wahlscheinen zur Bundestagswahl am 23.02.2025 stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:
- Schriftliche Beantragung durch Ausfüllen des Formulars auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung
- Beantragung per E-Mail an baur@kirchberg-iller.de. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre vollständige Wohnanschrift angeben
- Persönliche Beantragung im Rathaus (bitte führen Sie in diesem Fall ein gültiges Ausweisdokument mit sich)
- Beantragung über den Link: https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-ost/wahlscheinantrag/index?ags=08426065 .Sie müssen die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung in das Antragungsformular eintragen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auf die Beantragung per E-Mail zurückgreifen.
- Abscannen des QR-Codes auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung mit dem Tablet oder Smartphone. Hierzu scannen Sie mit Ihrem Smartphone oder Tablet den QR-Code auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung ab. Dieser beinhaltet alle für die Beantragung der Briefwahlunterlagen erforderlichen Angaben. Um sich zu authentifizieren, müssen Sie nur noch Ihr Geburtsdatum eintragen. Anschließend geben Sie den Antrag frei. Ihre Antragsdaten werden anschließend verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. Ihnen steht es offen, sich die Briefwahlunterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Unterlagen voraussichtlich erst Mitte Februar 2025 zugestellt werden können. Daher ist der Zeitraum für die Briefwahl sehr eng bemessen. Bitte kalkulieren Sie das in Ihre Planungen (Postlaufzeiten beachten!) ein. Wir möchten Sie außerdem auf die Möglichkeit der Briefwahl bei Abholung der Briefwahlunterlagen direkt im Rathaus hinweisen. Bitte beachten Sie dazu die unten stehenden geänderten Öffnungszeiten. Ebenso können Sie die ausgefüllten Unterlagen direkt im Rathaus abgeben/einwerfen.
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen bzw. des Wahlscheins über den QR-Code, per Internet oder E-Mail können Sie bis längstens 20.02.2025, 12:00 Uhr, in Anspruch nehmen. Danach können Briefwahlunterlagen nur noch persönlich im Rathaus beantragt werden, damit wir sicherstellen können, dass Ihnen die Briefwahlunterlagen rechtzeitig vor der Wahl zugehen.
Sofern Ihnen der beantragte Wahlschein nicht zugeht, haben Sie die Möglichkeit am Samstag, den 22. Februar 2025, bis 12:00 Uhr, einen Ersatz zu beantragen. Hierfür ist an diesem Tag im Bürgerbüro von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr eine Rufbereitschaft eingerichtet, die Sie dem Aushang am Rathaus entnehmen können.
In besonderen Fällen, wie beispielsweise einer plötzlichen Erkrankung, können Wahlscheine noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden. Am Wahltag selbst wenden Sie sich dazu bitte an die Telefonnummer 07354 / 9316 - 70.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Ulrike Baur, Tel.: 07354 / 9316 -10, E-Mail: baur@kirchberg-iller.de.
Zusätzliche Öffnungszeiten des Bürgerbüros:
Im Zeitraum 10. Februar 2025 bis 21. Februar 2025 hat das Bürgerbüro unter anderem für Wahlangelegenheiten folgende erweiterte Öffnungszeiten:
Montag:
08.00 Uhr – 13.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Dienstag:
08.00 Uhr – 13.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Mittwoch:
13.00 Uhr – 19.00 Uhr
Donnerstag:
07.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Freitag:
08:00 Uhr – 15.00 Uhr