Aktuelles: Gemeinde Kirchberg an der Iller

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datenschutz@netze-bw.de

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Kirchberg
Sinningen
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Kurzbericht aus der Gemeinderatssitzung vom 02.07.2024

icon.crdate03.07.2024

Hauptthema waren die Anpassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit und Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung in Anbau Nutzpflanzen

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Sitzung 04.06.2024:

Der Pachtvertrag vom Kiosk am Badesee in Sinningen (Nordufer) wurde mit dem bisherigen Pächter Herrn Leo Bakalidis um weitere 5 Jahre (2025-2029) verlängert.

 

Es wurde der Bauwagen-Bude bis auf Widerruf gestattet, ihren Bauwagen beim ehemaligen kommunalen Pumphäusle in Kirchberg aufzustellen.

 

Baugesuche

Dem Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau von Carport mit Abstellraum an bestehendes Wohnhaus, Amselweg 6, Flst. 235/6 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Dem Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung in Anbau Nutzpflanzen in Kirchberg, Lebergasse 2, Flst. 94/3 wurde mehrheitlich nicht zugestimmt. Ebenso wurde der sanierungsrechtlichen Genehmigung mehrheitlich nicht zugestimmt. Folgende Infos hierzu:

Der Vorsitzende verliest die Vorlage und erläutert die Pläne. Das Vorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und ist demnach nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise sowie der zu überbauenden Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Erschließung ist gesichert. Die Anforderungen des § 34 BauGB sind aus Sicht der Verwaltung erfüllt. Das gemeindliche Einvernehmen wird daher empfohlen.

Der Vorsitzende ergänzt den Beschlussvorschlag um die sanierungsrechtliche Genehmigung, welche auch empfohlen wird. Denn das Grundstück liegt im Sanierungsgebiet „Holzimprägnierwerk“.

Weiter fügt er hinzu, dass die Art der gewerblichen Tätigkeit die Verpachtung der Halle an einen Anbauverein ist, der nach neuen gesetzlichen Bestimmungen (red.: Konsumcannabisgesetz – KCanG, ab 01.07.2024 gültig) Cannabispflanzen anbauen und gebrauchsfertig für seine Mitglieder herstellen möchte. Sollte der Anbau von Cannabispflanzen (red.: vom zuständigen Regierungspräsidium (=RP) Freiburg) nicht genehmigt werden oder nicht mehr möglich oder sinnvoll sein, dann sollen in der Halle andere Pflanzen angebaut werden wie z.B. Chili.

Je nach Stückzahl der Pflanzen (max. 1.500 bei Cannabis) arbeiten dort bis zu 8 Mitarbeiter bzw. Vereinsmitglieder. Parteiverkehr gibt es nicht. Die Halle selbst kann ohne äußerliche bauliche Veränderung genutzt werden.

Ein Vertreter vom Bauantragssteller – Herr Adriano Holatz - ist anwesend und ihm könnte durch Zustimmung durch den Gemeinderat das Wort erteilt werden, um den Bauantrag und das Konzept erläutern zu können. Der Gemeinderat stimmt dem einstimmig zu.

Herr Holatz erläutert den Bauantrag und das Cannabis-Konzept:

  • Es sind nur wenige Personen vor Ort
  • In Kirchberg ist kein Parteiverkehr; der Verkauf wird vermutlich in einer Gemeinde im Alb-Donau-Kreis erfolgen
  • Aufgrund einer großen Filteranlage wird es keine Gerüche nach außen geben
  • Von außen ist die Art der Gewerbetätigkeit nicht erkennbar
  • Eine strenge Überwachung von Cannabis erfolgt durch das RP Freiburg
  • Es ist sowohl ein Sicherheitskonzept als auch Jugendschutz-/Suchtpräventionskonzept nötig
  • Vom RP Freiburg wurde aufgrund der bisher vorgelegten Unterlagen eine Genehmigung in Aussicht gestellt.
  • Baurechtlich geht es laut Landratsamt Biberach nicht um Cannabis, sondern um Nutzpflanzen.
  • Ob Cannabis möglich ist, wir das RP Freiburg entscheiden
 

Aus dem Gremium heraus kommen folgende Nachfragen, welche von Herrn Holatz jeweils beantwortet werden:

GR Kassner möchte wissen, ob nur Vereinsmitglieder in das Anwesen dürfen? Dies wird so bestätigt. Die Produktion und Ausgabe muss aber aus rechtlichen Gründen an unterschiedlichen Orten getrennt erfolgen. Der Cannabis-Anbauverein ist bereits gegründet und seit 01.07.2024 rechtskräftig im Vereinsregister eingetragen. Es gebe aktuell ca. 200 Mitglieder (red.: max. 500 zulässig) und Sitz sei in Maselheim. Der Name des Vereins ist „High Society Donau-Iller“. Herr Holatz wird der Verwaltung einen Link zur Website zur Verteilung an die Gemeinderäte zukommen lassen.

GR Wohlhüter möchte wissen, ob der gesetzlich vorgeschriebene Abstand zu gewissen Kinder- und Jugendeinrichtungen (§5 KCanG) eingehalten ist v.a. vor dem Hintergrund der Bauwagen-Bude beim Alten Pumphäusle? Herr Holatz versichert, dass alle relevanten Abstände eingehalten sind.

(red.: Der Abstand zur Bauwagenbude beträgt ca. 220 m. Also deutlich mehr als der Mindestabstand von 100m)

GR Kaufmann möchte wissen, ob theoretisch alle 500 Mitglieder in das ProduktionsGebäude dürfen? Herr Holatz erläutert, dass die Mitglieder offiziell nicht darüber informiert werden, wo produziert wird. Es werden in der Regel nur ein paar Personen gleichzeitig im Gebäude sein.

GR Kassner möchte wissen, an welchem Punkt die Wertschöpfungs-/Produktionskette in Kirchberg endet? Laut Herrn Holatz im getrockneten Endzustand. Dann erfolgt der Transport zur Ausgabestelle. Jeder Schritt muss für die Überwachungsstelle sorgfältig dokumentiert werden. Jede Pflanze erhält eine eigene Nummer.

GR Kassner möchte wissen, ob der Geruch berauschend sein kann? Herr Holatz verneint dies. Im Außenbereich sei aufgrund der Filteranlage auch kein Geruch wahrnehmbar, nur innerhalb der Halle.

GR Schuhmacher ist die Beschreibung „Nutzpflanzen“ im Bauantrag zu vage und irreführend, da ja schließlich Cannabis angebaut werden soll und für Ihn das keine Nutzpflanze darstelle. Warum dies als Nutzpflanze tituliert worden sei und nicht als Cannabis? Herr Holatz erläutert, dass der Bauantrag ihrerseits auf Anbau von Cannabis lautete. Das Landratsamt Biberach aber den Überbegriff Nutzpflanze empfahl, da baurechtlich nicht relevant sei, ob Cannabis oder Chili angebaut wird. So hätte man im Falle eine Versagung der Cannabis-Genehmigung durch das RP Freiburg auch Alternativen, ohne gleich wieder einen Nutzungsänderungsantrag zustellen zu müssen.

GR Kaufmann erkundigt sich nochmals nach der Überwachungsbehörde, ob das das RP Freiburg sei? Herr Holatz erläutert, dass dieses Amt beim RP Freiburg neu installiert seit 1.7.24 sei und zuständig für die Kontrolle sei. Es aber schon in den Vormonaten konkrete Ansprechpartner für Sie zu dieser Thematik gegeben habe. Es werde regelmäßige Prüfungen geben v.a. bezüglich der Ernte. Jeder Arbeitsschritt muss dokumentiert werden. Die konkrete Umsetzung der Überwachung sei ihm aber noch nicht bekannt.

GR Bökeler erkundigt sich nach den baulichen Anforderungen für den Cannabis-Anbau z.B. Lärm, Brandschutz etc.? Herr Holatz erläutert, dass ein Sicherheitskonzept und Brandschutzkonzept gefordert sei. Von der Filteranlage werden keine unzulässigen Lärmbelästigungen verursacht.

Damit sind alle Fragen aus dem Gremium heraus an den Antragsteller beantwortet.

Beratung:

Nach Ansicht von GR Müller seien weder Anforderungen gemäß § 34 BauGB noch die Ziele vom Sanierungsgebiet erfüllt.

GR Wohlhüter fühlt sich baurechtlich nicht ausreichend informiert und wird sich enthalten.

Für GR Schuhmacher ist die Formulierung des Bauantrages mit Nutzpflanzen zu vage. Und bezüglich Cannabis sei noch nicht alles endgültig geklärt bzw. geregelt.

Für GRin Diebold hört sich der Bauantrag und das Konzept stimmig und sicher an. Und der Cannabisanbau ist nun mal zwischenzeitlich gesetzlich erlaubt.

GR Bökeler ist sich unsicher bezüglich der baurechtlichen Anforderungen, da alles neu ist und erst seit gestern rechtsgültig ist. Er wird den Antrag daher ablehnen.

GR Gropper stört auch die Formulierung „Nutzpflanzen“ statt Cannabis im Antrag. Für ihn ist das nicht passend.

Orientierende Untersuchung Hauptstr. 36/1 – Vergabe Bohrungen und Einrichten der Grundwassermessstellen

Die Vergabe erfolgt an die Fa. Baugrund-Süd zum Angebotspreis von 40.690,43 EUR/brutto.

 

Anpassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

In der letzten Gemeinderatssitzung vom 04.06.2024 hat der Gemeinderat die neue Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit beschlossen. Hierbei wurden auf Antrag eines Gemeinderates die Sätze in § 1 Abs. 2 für allgemein ehrenamtlich Tätige angepasst. Es wurde allerdings versäumt den Entschädigungssatz unter § 2 Abs. 4 für eine mehrmalige Beanspruchung an einem Tag gleichlautend auf 50 Euro anzupassen. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Entschädigung ebenfalls anzupassen und die Satzung wie folgt zu beschließen. Der vorgeschlagenen Änderung wird zugestimmt. Die Satzungsänderung wird ab 1. Januar 2025 angewendet.

Protokollangelegenheiten

Das öffentliche Protokoll vom 04.06.2024 wird genehmigt.

 

Bekanntgaben und Sonstiges

Arztpraxis Dr. Bühler Marktstr. 8

Ab 1. Juli 2024 haben wir in den Räumlichkeiten der Arztpraxis Dr. Bühler in der Marktstr. 8 zusätzlich ein Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ). D.h. wir haben damit zusätzlich eine Arzt-Sitz bzw. zwei Ärzte. Frau Dr. Adina Urucu und Frau Dr. Andrada Urucu sind der Arztpraxis zugeordnet. Herr Dr. Constantin Urucu, Frau Ellen Fröhlich sind dem MVZ zugeordnet. Dadurch entsteht ein zukunftsträchtiges Konstrukt zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in unserer Gemeinde in den nächsten Jahrzehnten. Das alles ist letztlich auch nur möglich gewesen durch die Unterstützung der Gemeinde bzw. des Gemeinderates der Arztpraxis in der Marktstraße 8. Das Engagement hat sich also ausgezahlt.

Ein MVZ ist eine Art Dachgesellschaft. Hier können unterschiedliche Fachbereiche angegliedert werden. Es ist auch einfacher Ärzte anzustellen bzw. zu beteiligen. Ferner bleibt der Sitz auch erhalten für ein halbes Jahr, wenn er mal kurzfristig nicht besetzt ist.

 

Wahlen

Dank an alle ehrenamtlichen Helfer als auch involvierten Gemeindemitarbeiter. Ein besonderer Dank ergeht an die Verantwortliche, Hauptamtsleiterin Frau Mayer, die das alles (und zum ersten Mal) sehr gut gemeistert hat.

Gratulation allen wiedergewählten Gemeinderäten im Saal. Mit den neuen Gremien können wir sicher auch künftig konstruktiv agieren.

 

KommPaktNet

Am 13.06.2024 fand die letzte Verwaltungsratssitzung der öffentlichen Kommunalanstalt für DSL-Breitbandausbau „KommPaktNet“ statt. Hauptthema war der einstimmige Beschluss zur Auflösung von KommPaktNet zum 30.06.2024. Der Geschäftsbetrieb wird also zum 30.06.2024 beendet. Die Anstalt besteht solange fort, wie es der Zweck der Auflösung erfordert. Die Aufgaben samt Mitarbeiter gehen in die OEW Breitband GmbH über.

 

Sozialstation

Am 07.06.2024 feierte unsere Ökumenische Sozialstation Rottum-Rot-Iller e.V. ihr 50-jähriges Jubiläum. Die Gemeinde beteiligte sich am gemeinsamen Geschenk der kirchlichen und bürgerlichen Gemeinden.

 

Primiz

Am 14.07.2024 feiert Alexander Kramer seine Primiz in Kirchberg. Hierzu sind alle eingeladen mitzufeiern.

 

Grüngutplatz

Von Seiten des Landratsamtes wurde der Vertrag zur Grünguterfassung bis 31.12.2025 mit Verlängerungsoption bis 31.12.2026 verlängert. Die Verwaltung wird den Vertrag mit dem Musikverein daher in bisheriger Form verlängern und die Entschädigung (ggf. unter Berücksichtigung des § 2b UStG) anpassen.

Letzte Sitzung in der jetzigen Zusammensetzung des Gemeinderates

Danke an das derzeitige Gremium für den Einsatz, die Arbeit und Sorge um unsere Gemeinde und die vielen konstruktiven Diskussionen für das Allgemeinwohl in den vergangenen Jahren. Dies war die letzte reguläre Gemeinderatsitzung vor der konstituierenden Sitzung am 23. Juli 2024 statt.

Aus dem Gremium heraus:

GRin Diebold erkundigt sich über die Handhabe bei zu hohen Hecken des Nachbarn. Der Vorsitzende erläutert, dass es hierbei unterschiedliche Rechtsgrundlagen und Fristen gebe (Bebauungsplan, Landesbauordnung, Nachbarschaftsrecht etc.).

GR Müller sieht im Kirchberger Friedhof einiges an strukturellem Optimierungspotential (Sträucher, Geräteunterstand, Gehwegplatten etc.) und bittet dies zu prüfen. Der Vorsitzende sagt dies zu.

Bürgerfrageviertelstunde

Ein Bürger nimmt Bezug auf den TOP 2.1 – Bauantrag zu Nutzpflanzen (Cannabis) und erläutert, dass er es sehr schlimm findet, wie diese Cannabis-Thematik, in der Einladung zur Gemeinderatssitzung im Mitteilungsblatt formuliert worden ist und ob es hier nicht angebracht gewesen wäre, seitens der Verwaltung Zusatzinfos zu ergänzen um die Bürgerschaft/Nachbarschaft über den tatsächlichen Sachverhalt zu informieren? Er ist gegen die Cannabis-Legalisierung und wünscht sich hier mehr Gegenwehr um unsere Ortschaft und Jugend zu schützen.

 

Der Vorsitzende erläutert, dass die Formulierung des Bauantrages grundsätzlich immer so übernommen wird wie eingereicht. Alles andere wäre willkürlich. Bezüglich der Information v.a. der Nachbarschaft sieht der Vorsitzende auch beim Bürger eine gewisse Informationspflicht. Deshalb gibt es als offizielles kommunales Info-Medium das Mitteilungsblatt und eine Einladung zur Gemeinderatssitzung mit Tagesordnungspunkten. Und die Vorlagen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten können vorab im Rathaus eingesehen werden.

Ferner sind sowohl der Bürgermeister als auch die Gemeinderäte dem Gesetz und Recht verpflichtet. Selbst wenn man mal persönlich damit nicht einhergehen sollte.