Kurzbericht aus der Gemeinderatssitzung vom 17.10.2023
icon.crdate23.10.2023
Hauptthema waren Bebauungsplan „Unterdettinger Weg" und Wahlen 2024 – Festlegung der Wahlbezirke und Wahlräume
Bebauungsplan „Unterdettinger Weg“; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung (§§ 3Abs 2/4 Abs.2 BauGB); Satzungsbeschluss und Städtebaulicher Vertrag
- Die Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB werden zur Kenntnis genommen und abgewogen. Die Abwägungs- und Beschlussempfehlungen (S. 21) zu den Stellungnahmen werden gemäß Sitzungsprotokoll beschlossen.
- Der Gemeinderat beschließt die planungsrechtlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan mit Grünordnung „Unterdettinger Weg“ in der Fassung vom 17.10.2023 nach § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der GemO für Baden-Württemberg als Satzung und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan mit Grünordnung „Unterdettinger Weg“ in der Fassung vom 17.10.2023 nach § 74 LBO in Verbindung mit § 4 GemO für Baden-Württemberg als Satzung.
- Die Verwaltung wird beauftragt, nach der Genehmigung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan Fortschreibung III – 5. Änderung, den Bebauungsplan mit Grünordnung „Unterdettinger Weg“ gemäß §10 BauGB Abs. 3 ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt, vor Inkrafttreten des Bebauungsplans „Unterdettinger Weg", eine Städtebauliche Vereinbarung mit der Familie Stefan Härle (v.a. Kostenübernahme-Erklärung für Planung, Ausgleich, Beiträge etc.) abzuschließen.
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Sitzung 12.09.2023:
Das Fachbüro Axians aus Stuttgart wurde mit der Begleitung der Korrektur der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 beauftragt.
Baugesuche
Dem Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Garage, Schulweg 12, Flst. 3254 in Sinningen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Die sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB für den Verkauf von Grundstück Flst. 1920/4, Nordhofer Weg 11 in Kirchberg wird erteilt.
Vermietung von Wohnraum - Festlegung einer ortsüblichen Vergleichsmiete
Zur Festlegung der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Mieterhöhungen durch die Gemeinde Kirchberg wird zukünftig der jeweils aktuelle Mietspiegel der Stadt Ochsenhausen als Orientierung herangezogen. Dabei werden die unteren Werte der jeweiligen Bandbreite verwendet und Zu- und Abschläge entsprechend des Mietspiegels berechnet.
Wahlen 2024 – Festlegung der Wahlbezirke und Wahlräume
Im nächsten Jahr stehen am 09. Juni die Europawahl und die Kommunalwahlen an. Für die Einteilung der Wahlbezirke und die Festlegung der Wahllokale ist nach § 4 KomWG der Bürgermeister zuständig. Der Gemeinderat wird aufgrund der Wichtigkeit der Information darüber in Kenntnis gesetzt.
Als Wahlbezirke werden folgende Bezirke bestimmt:
001 Kirchberg
002 Sinningen
B01 Briefwahl (für das gesamte Gemeindegebiet)
Die Wahlräume werden wie folgt festgelegt:
Kirchberg Rathaus, Hauptstraße 20
Sinningen Alte Schule, Schulweg 11
Aufgrund der Notwendigkeit der ausreichenden Ausstattung mit PCs, die bei der Auszählung der Kommunalwahlen unterstützen sollen, wird die Auszählung der Briefwahl voraussichtlich im Rathaus in Kirchberg und die Auszählung der Wahlbezirke Kirchberg und Sinningen in der Grundschule Kirchberg vorgenommen. Die Wahlzentrale soll im Rathaus in Zimmer 9 (Frau Mayer) sein.
Illertalschule Bonlanden - Genehmigung der Schulbetriebskosten
Der anteilige Abmangel der Schulbetriebskostenabrechnung (s. Anlage) für die Gemeinde Kirchberg beträgt für das Jahr 2022 14.804,45 EUR(Vj. 18.506,11 EUR). Die Anzahl der Schüler aus Kirchberg ist auf 10 Schüler (Vj.11) gesunken. Im Schuljahr 2021/20222 wurden insgesamt 46 Schüler unterrichtet (Vj. 40). Der Betriebskostenabrechnung 2022 wird zugestimmt.
DSL-Breitbanderschließung – Abschluss Pachtvertrag Landkreis/Kommune
Zur optimalen Breitbandversorgung des Landkreises und seiner Städte und Gemeinden hat der Landkreis gemäß Grundsatzbeschluss des Kreistags vom 13.12.2017 sowie Ausbaubeschluss vom 11.07.2018 landkreisweit ein Glasfaser-Backbone-Netz erstellt. Mit dem landkreisweiten Backbone-Netz werden alle Städte und Gemeinden untereinander verbunden und auch Anknüpfungspunkte an andere Landkreise hergestellt. Zur Vermeidung von innerörtlichen Doppelinfrastrukturen pachtet der Landkreis von den Kommunen betriebsbereite Breitbandinfrastruktur. Basis hierfür bildet der abzuschließende Pachtvertrag. In § 2 Abs. 1 ist die der Gemeinde jährlich zustehende Pachtzahlung von 8,91 EUR zzgl. der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer dargestellt. Diese ist für die 594 m zum POP-Standort. Die entsprechende Übernahme der Kabeleinzugskosten durch den Landkreis von 3.510,07 EUR zzgl. der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer ist in § 2 Abs. 2 dargestellt. Der Gemeinderat stimmt dem vorgestellten Pachtvertrag zwischen dem Landkreis Biberach und der Gemeinde Kirchberg an der Iller zur Überlassung von betriebsbereiter Breitbandinfrastruktur zu.
Vorberatung Haushalt 2024 – Grundlagen, Steuer- u. Hebesätze und Mittelfristige Finanzplanung
Die bisher geltenden Steuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer A/B, Hundesteuer) und Gebühren (diverse) werden in unveränderter Höhe dem Haushalt 2024 zugrunde gelegt. Angeregt wurde zu prüfen, ob bei Privatvermietungen (Festhalle, Foyer, Alte Schule Sinningen, Dorfhaus) ein Energiezuschlag erhoben werden könnte.
Bei der Mittelfristplanung sind für Kirchberg weiter die Sanierung der Finkenstraße und der Neubau des Feuerwehrhauses und für Sinningen die Erschließung des 1. Bauabschnittes Reute II und die Sanierung/Erweiterung der Alten Schule/Kiga priorisiert.
Machbarkeitsstudie Alte Schule, Sinningen – Beauftragung
Nachdem die Alte Schule in einigen Bereichen stark sanierungsbedürftig ist (Bj. ca. 1963, Lehrerhaus im Gesamten, ehem. Schulgebäude in Teilen) wurden im Haushaltsplan für das Jahr 2023 Finanzmittel über 10 TEUR eingestellt, um eine Machbarkeitsstudie Sanierung/Erweiterung Alte Schule/Kiga Sinningen zu erstellen. Es geht v.a. darum, Planungen in der Schublade zu haben, wenn wieder kurzfristig ein Kindergarten-Förderprogramm im Windhundverfahren aufgelegt werden sollte, um schnell handlungsfähig zu sein. Denn nur mit entsprechenden großzügigen Zuschüssen wird dieses Projekt generell stemmbar sein. Vorrangiges Ziel wird sein, den Kindergartenbetrieb kategorisch von den sonstigen Nutzungen (Vereine, Öffentlichkeit etc.) abzugrenzen. Ferner soll in diesem Zuge auch eine Erweiterung des Betreuungsangebotes möglich sein (2. Gruppe, U3, Ganztag etc.). Der Ortschaftsrat hat hier in der Sitzung vom 10.10.2022 ein Grobkonzept empfohlen. Das Architekturbüro Graf aus Dietenheim wird mit der Machbarkeitsstudie „Alte Schule Sinningen inkl. Lehrerhaus“ zum Angebotspreis von 7.200 EUR beauftragt.
Protokollangelegenheiten
Das öffentliche Protokoll vom 12.09.2023 wird genehmigt.
Bekanntgaben
Kriebelmückenbekämpfung Frühjahr 2023 - Abschlussbericht
Auch dieses Jahr konnte das beauftragte Büro Weber&Deschle die Frühjahrsgeneration der Kriebelmücken im Gießenbach wieder erfolgreich um über 99% reduzieren. An dieser Gemeinschaftsaktion beteiligen sich alljährlich neben Kirchberg die Kommunen Dietenheim, Balzheim, Schwendi und Wain. Kostenpunkt für uns 2.041,90 EUR. Bei Interesse kann der Abschlussbericht eingesehen werden. Die Maßnahme soll in 2024 fortgeführt werden.
Bauhof – Dachsanierung
In Abstimmung mit der WGV-Versicherung wurde die Fa. Küchle aus Kirchberg mit der Dachsanierung (Sturmschäden vom 12.07.23) beauftragt. Das Nord-Dach wird komplett durch ein Blechdach ersetzt (bisher Eternit mit Asbest). Beim Süd-Dach werden die 2-3 Löcher verschlossen. Kostenpunkt ca. 30 TEUR, Kostenübernahme durch Versicherung von 2/3. Im Anschluss daran müssen dann die Zwischendecke inkl. Dämmung durch die Fa. HTT saniert werden.
Mitteilungsblatt – Bezugspreiserhöhung
Mit Schreiben vom 25.09.23 hat der Wagner-Verlag aus Kornwestheim mitgeteilt, dass ab 01.01.2024 sich die Bezugspreise erhöhen werden. Bei Print auf 32 EUR/Jahr (bisher 29 EUR; + 10,4%) und Digital auf 21,33 EUR/Jahr (bisher 19,33 EUR; + 10,4%).
Urteil zum § 13 b BauGB
Das Regierungspräsidium Tübingen hat mitgeteilt, dass das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen nunmehr auch ausdrücklich mitgeteilt hat, dass aus der Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts folgt, dass § 215 BauGB auch im Rahmen von § 13b BauGB gilt. Das bedeutet, dass Bestandpläne, die nicht innerhalb der Jahresfrist des § 215 BauGB angegriffen worden sind – wozu auch der Bebauungsplan Reute II in Sinnigen zählt - nicht an einem beachtlichen Fehler leiden.
Flüchtlinge
1 Flüchtling aus der Unterkunft Gutenzeller Straße 35 ist zum 1.10.23 weggezogen. Der Platz wird nachbelegt. Damit können wir unser Aufnahmesoll bis zum 31.12.23 erfüllen. Das Landratsamt Biberach hat zwischenzeitlich das Aufnahmesoll bis zum 31.12.2024 mitgeteilt. Demnach muss die Gemeinde weiter 6 Flüchtlinge in kommunaler Anschlussunterbringung unterbringen. Generell sieht die Gemeindeverwaltung die Belastungsgrenze für unsere Kommune erreicht (vgl. Artikel Schwäbische Zeitung vom 5.10.23). Dementsprechend wurde auch kommuniziert, dass wir uns auch ausdrücklich der „Stuttgarter Erklärung für eine realitätsbezogene Flüchtlingspolitik – 12-Punkte-Plan der Kommunalen Landesverbände Baden-Württemberg“ und der „Forderung des Gemeindetags Baden-Württemberg „Begrenzungsstrategie zur Steuerung der Migration“ anschließen. Bei allen Schwierigkeiten tun wir als Kommune alles, dass es vor Ort funktioniert. Die gute Zusammenarbeit zwischen Landratsamt und Kommunen ist das große Plus in unserem Landkreis und hat es ermöglicht besonders vorbildlich mit den Herausforderungen umzugehen.
GVV-Illertal
Bei der letzten Sitzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Illertal (=GVV) am 12.10.2023 wurden folgende Themen behandelt:
Feststellung Jahresrechnung 2022, Abschluss Überörtliche Prüfung Eröffnungsbilanz 01.01.2019, 5. Änderung Flächennutzungsplan (Behandlung Anregungen mit Abwägung; Billigung Entwurf, Nächste Verfahrensschritte einleiten), Solarleitplan, Sonstiges und Bürgerfragen.
Schöffenwahl 2024-2028
Das Amtsgericht Biberach hat mit Schreiben vom 27.09.2023 mitgeteilt, dass aus der Gemeinde Kirchberg an der Iller keine Schöffen/Schöffinnen aus der Vorschlagsliste ausgewählt wurden.
Ortsjubiläen
Im Zusammenhang mit den anstehenden Ortsjubiläen (2025 – 750 Jahre Kirchberg) und (2027 – 900 Jahre Sinningen) weist der Vorsitzende auf einen Start-Termin in KW 45 hin. Eine separate Einladung erfolgt für alle Bürger über das Mitteilungsblatt.